Als Verwaltungsbeirat tätig sein - Die Immobilienverwalter GmbH Zum Inhalt springen Informationen zu Aufgaben und Pflichten Wer Besitzer einer Eigentumswohnung ist, wird wissen, dass es neben dem Verwalter und der Wohnungseigentümerversammlung ein drittes Organ gibt: Den Verwaltungsbeirat. Dieser besteht aus Eigentümern der Gemeinschaft, welche dieses Amt als Ehrenamt übernehmen und mit einer Mehrheit in der Eigentümerversammlung gewählt werden. Der Verwaltungsbeirat im WEG Das WEG, Wohnungseigentumsgesetz, legt die Aufgaben des Verwaltungsbeirates fest. Diese werden im Gesetz jedoch nur grob umrissen. Aufgaben verwaltungsbeirat hausverwaltung mit. Im Wesentlichen soll der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützen. Er hilft also bei einer korrekten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und zeichnet zum Beispiel auch das Protokoll der Eigentümerversammlungen mit ab. Er trägt laut WEG die Aufgabe, wesentliche Unterlagen zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen, und zwar: den Wirtschaftsplan die Abrechnung über den Wirtschaftsplan Rechnungslegungen und Kostenanschläge.
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Allerdings nur, wenn kein Verwalter vorhanden ist oder dieser seiner entsprechenden Pflicht nicht nachkommt. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats muss gemäß § 24 Absatz 6 WEG das Protokoll der Eigentümerversammlung mit unterzeichnen. Aufgaben verwaltungsbeirat hausverwaltung schmidt. Mögliche zusätzliche Aufgaben des Beirats
Die Eigentümer dürfen dem Verwaltungsbeirat außerdem per Beschluss oder per Gemeinschaftsordnung zusätzliche Aufgaben erteilen und damit seine Befugnisse erweitern, sofern dies mehrheitlich gewünscht ist. Beispiele für zusätzliche Tätigkeiten sind:
Ausarbeitung, Abschluss und Kündigung des Verwaltervertrags
Überwachung des Verwalters
Ausarbeitung einer Hausordnung
Erteilen von Handwerksaufträgen für das Gemeinschaftseigentum (jedoch nur in Abstimmung mit der Verwaltung)
Abnahme von Bau- und Handwerksleistungen am Gemeinschaftseigentum – etwa am Treppenhaus oder an der Hausfassade
Diese und andere zusätzliche Aufgaben dürfen dem Verwaltungsbeirat nur erteilt werden, wenn dieser ausdrücklich zustimmt.
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Eine solche Beschränkung kann in der Gemeinschaftsordnung enthalten sein, ansonsten muss sie für die aktuellen Beiratsmitglieder von den Eigentümern beschlossen werden.
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Das Wohnungseigentumsgesetz sieht im Rahmen des Wohnungseigentums auch einen Verwaltungsbeirat mit beratender Funktion vor. Dieser Beirat ist jedoch nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Er dient als Gremium der eigenverantwortlichen Selbstverwaltung. Die grundsätzlichen gesetzlich vorgegebenen Pflichten und Aufgaben eines Verwaltungsbeirats sind unterstützender Natur. Dieser Beirat kein handelndes Organ und hat keine Befugnis, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu vertreten. Das bedeutet, die Wohnungseigentümergemeinschaft ist auch ohne Verwaltungsbeirat in vollem Umfang handlungs- und funktionsfähig. Jedoch muss der Verwalter mit dem Beirat zusammenarbeiten und ihm auf Verlangen sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen. Aufgaben verwaltungsbeirat hausverwaltung gmbh. Die Eigentümergemeinschaft kann dem Beirat auch für bestimmte Situationen besonders ermächtigen. Bestellung des Beirats
Es gibt zwei Arten, einen Verwaltungsbeirat zu bestellen. Wohnungseigentümer können bei einer Eigentümerversammlung die Bestellung eines Verwaltungsbeirats beschließen.
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Andernfalls kann die Bestellung des Verwalters gerichtlich angefochten werden. Daran wird deutlich, dass der Beirat keinesfalls eigenmächtig Verträge schließen oder kündigen kann. Das gilt ebenso für die eigenmächtige Vergabe des Beirats von Aufträgen an Handwerkern und Dienstleistern oder der Abnahme von Handwerksleistungen bzw. Gewerken. Irrtum 5: Der Verwaltungsbeirat hat mehr Rechte als die anderen Eigentümer Viele Wohnungseigentümer denken, dass der Verwaltungsbeirat quasi ein " Obereigentümer " ist, der mehr Rechte als die anderen Eigentümer hat. Unterstützt wird dies durch das Auftreten mancher meist "verwalterhörigen" Beiratsmitglieder, die der Meinung sind, sie hätten aufgrund des Beiratsamts " etwas zu sagen ". Diese Denkweise ist falsch. Der Verwaltungsbeirat - Funktionen und Aufgabe. Der Beirat hat genauso viele Rechte wie jeder anderer Wohnungseigentümer. Insbesondere ist der Verwaltungsbeirat weder "Erfüllungsgehilfe" des Verwalters noch ist er in irgendeiner Weise berechtigt, anderen Eigentümern Weisungen zu erteilen.
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Stinkt es den Eigentümern mit dem Beirat, kann dieser jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen werden. Die Vorschriften zu Einberufung, Vorsitz, Stimmrecht, Niederschriften und Beschlussfassungen gibt sich der Rat übrigens selbst. Kompliziert? Es geht, denn die Abstimmung erfolgt per Kopfprinzip. Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Verwaltung und steht somit als Organ zwischen selbiger und den Eigentümern. Bestehend aus einer neuerdings unbegrenzten Zahl von Eigentümern, und nur diesen, obliegt dem Rat die Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten des Verwalters sowie weitere Aufgaben, welche insbesondere durch Beschlussfassung beliebig erweitert werden können. Haftung für Handlungen ist seit der WEG-Reform ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Verwaltungsbeirat bei Wohneigentum: Seine Aufgaben. Insbesondere diese Erleichterung kann in Zukunft Eigentümer motivieren, sich in ihrem Rat zu einzubringen und so den Verwaltungsbeirat zu dem zu machen, als was er gedacht ist: ein Gegengewicht zur Verwaltung mit starkem Rückgrat.
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