Ambulant Betreutes Wohnen
1. Was ist Ambulant Betreutes Wohnen? Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB XII). Durch Ambulant Betreutes Wohnen sollen Menschen in die Lage versetzt werden, eigenständig und selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Zugleich soll durch die Betreuung die Zahl der Krankenhaus- und Heimaufenthalte verringert werden. Ambulant betreutes Wohnen findet in der Wohnung der Klienten statt. 2. Wer kann Ambulant Betreutes Wohnen erhalten? Grundsätzlich können bei uns Menschen mit:
einer psychischen Erkrankung
Doppeldiagnosen
Geistiger und/oder körperlicher Behinderung
aufgenommen werden. In allen anderen Fällen müssen individuelle Entscheidungen mit dem jeweiligen Kostenträger getroffen werden. 3. Welche Leistungen werden mir geboten? Die Leistungen werden grundsätzlich an den Bedürfnissen des Klienten ausgerichtet, so dass jeweils individuelle Absprachen und Lösungen umgesetzt werden. Grundsätzlich sind Leistungen in fünf Bereichen möglich:
Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung
Soziale Beziehungen
Lebenspraktische Kompetenzen
Arbeit und arbeitsähnliche Strukturen
Freizeit und Tagesstruktur
4.
- Ambulant betreutes wohnen sgb xix e
- Ambulant betreutes wohnen sgb xii in san
Ambulant Betreutes Wohnen Sgb Xix E
Ambulant Betreutes Wohnen §§ 67 ff SGB XII
Das ambulant Betreute Wohnen gemäß § 67 ff SGB XII ist ein Angebot für Menschen, bei denen sich besondere Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten verbinden und die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Der Wunsch, die eigene Lebenssituation zu verbessern Die Bereitschaft, an der Erstellung eines Hilfeplans und an der Umsetzung der darin formulierten Ziele nach den eigenen Mönglichkeiten mitzuwirken Eine Suchterkrankung, die das Wohnen in einem ambulanten Rahmen beeinträchtigt, schließt die Aufnahme in das Betreute Wohnen aus
Was wollen wir mit unserer Arbeit erreichen? Die Überwindung oder Milderung der besonderen sozialen Schwierigkeiten durch persönliche Hilfe Die (Wieder-)Gewinnung von Handlungskompetenz und Kontrolle über die eigenen Lebensbedingungen Die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Ein eigenverantwortliches Leben ohne die dauerhafte Inanspruchnahme von professioneller Hilfe in der eigenen Wohnung
Welche Hilfe bieten wir an?
Ambulant Betreutes Wohnen Sgb Xii In San
Dabei muss es um eine qualifizierte Wohnbetreuung gehen, rein ambulante Eingliederungshilfe ohne Wohnbezug reicht nicht aus (OVG Bremen, Beschluss v. 26. 2006, S 3 B 188/06). Es kommt nicht auf eine institutionelle Verknüpfung von Betreuung und Wohnen dergestalt an, dass beide Leistungen zwingend aus einer Hand erbracht werden (so aber rechtsirrig: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 21. 2007, L 13 SO 5/07 ER; dagegen zutreffend die h. M. : LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22. 5. 2010, L 9 SO 15/09; OVG Bremen, Beschluss v. 2006, 53 B 188/06; Gerlach, 2008 S. 6; Hohm, in: Schellhorn e. a., SGB XII, § 98 Rz. 126. 1; Deckers, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, § 98 Rz. 36). Es reicht aus, wenn der Leistungsb... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich TVöD Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
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