Gleichzeitig hat sich auch die Schilderung bewusst unwahrer Sachverhalte - bis hin zum völlig frei Erfundenem - drastisch erhöht ( nach nicht repräsentativer Einschätzung aber der beruflichen Erfahrung des Autors liegt die Quote der Falschanzeigen bzw. nicht gänzlich wahren Sachverhaltsschilderungen im Sexualstrafrecht bei weit über 50%). Beweise existieren meist nicht - wem schenkt man mehr Glauben? Das große Problem im Sexualstrafrecht – und das macht es so ungemein gefährlich für einen Beschuldigten einer Sexualstraftat – ist, dass es anders als in "normalen" Strafverfahren kaum Sachbeweise (DNA-Spuren, Urkunden, Telefonverbindungen etc... ) gibt. Anders ausgedrückt: Im Sexualstrafrecht kommt es auf solcherlei Beweise überhaupt nicht an (z. Sexuelle Nötigung | Fachanwältin für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht. B. weil der Geschlechtsverkehr an sich überhaupt nicht bestritten wird, sondern nur dessen Unfreiwilligkeit)
Vielmehr kommt es in den meisten Fällen nur auf die Aussage einer/eines einzigen Zeugin/Zeugen an, woraus sich dann die allseits bekannte und meist für den Beschuldigten ungünstige Aussage gegen Aussage Situation ergibt.
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- Nötigung / Bedrohung
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Irgendwann konnte ich zum Glück die Abteilung wechseln. Meiner neuen Chefin habe ich von den Vorfällen berichtet. Sie hat ein Disziplinarverfahren gegen meinen Ex-Chef angestrebt, er wurde suspendiert. (Vicky, 24) "Er fasste mir zwischen die Beine" Auf dem Weg zur Schule stand plötzlich ein junger, großer, sehr dunkel gekleideter Mann vor mir. Er lief mir hinterher. Ich ging ein bisschen schneller. Ich drehte mich immer wieder um und er kam immer dichter von hinten auf mich zu. Ich bekam richtig Angst. Ich blieb am Straßenrand stehen, weil ich wollte, dass er an mir vorbeigeht. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was man dagegen tun kann - Karriere - derStandard.de › Wirtschaft. Ich habe so getan, als wäre was an meinem Schuh und hob meinen Fuß hoch. Da fasste er mir zwischen meine Beine und lief schnell davon um die nächste Ecke. Seitdem fühle ich mich total verfolgt. (ForEdition) "Ein Kollege wollte mich zum Sex nötigen" Ich bin 42, und es hat in meinem Leben schon ein paar sexuelle Übergriffe gegeben. Zwei erfolgten durch meinen Ex-Freund und einer durch den Sohn eines Bekannten, als er mich in meiner Wohnung besuchte.
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Nicht selten werden aber auch dem Grunde nach wahre Erlebnisse überdramatisiert, Dinge hinzuerfunden oder Sachverhalte bewusst wahrheitswidrig in ein ganz anderes Licht gerückt. Es gibt aber auch genügend Fälle, in denen das Opfer tatsächlich nichts Böses im Schilde führt, nicht bewusst wahrheitswidrig aussagt, aber trotzdem ein anderes als das tatsächlich Erlebte schildert. Denn ein häufig zu beobachtendes Phänomen im Sexualstrafrecht ist, dass Opfer tatsächlich nicht Erlebtes mit eigenen Ängsten, Träumen und teilweise anderweitig Erlebten unbewusst miteinander vermengen und sich hieraus ein für sie tatsächlich reales Erlebnis einprägt, das in Wahrheit aber nie stattgefunden hat aber dem vermeintlichen Täter (mit-)angelastet wird. Nötigung / Bedrohung. Kurzum: Das Opfer schildert einen Sachverhalt von dem es glaubt, ihn mit dem Täter erlebt zu haben, tatsächlich so aber nie stattgefunden hat! Sexualstrafrecht: Vorurteile, Tabus, Ausgrenzung
Andererseits gibt es aber natürlich auch wirkliche Opfer, die wirklich Geschehenes zur Anzeige bringen und ein Täter hierfür auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen muss.
Nötigung / Bedrohung
Von der zuständigen Staatsanwältin jedoch hatte sie zu hören bekommen, eine Berührung am Po sei "nach männlichem Verständnis" vielmehr ein Kompliment, als eine Beleidigung und müsse deshalb quasi hingenommen werden. Dass Frauen nach wie vor, weder in der Bundeswehr, noch in der breiten Öffentlichkeit vor sexueller Belästigung gefeit sind, das zeigen allerdings auch diese Schilderungen aus Foren bei "Elitepartner" und "GoFeminin" (Anmerkung: Die Beiträge sind teilweise gekürzt): Bikini-Oberteil heruntergerissen: "Ich war wie gelähmt" Bei Besprechungen wollte mein Chef irgendwann immer, dass ich neben ihm sitze. Dann ruhte seine Hand auf meinem Oberschenkel. Auch berührte er mich an der Hüfte und ab und zu auch tiefer. Irgendwann wollte er Bikinifotos von mir und forderte mich immer wieder dazu auf, mit ihm Schwimmen zu gehen. Aus Angst um meine Ausbildungsstelle gab ich einmal nach. Er hat mir dabei ganz plötzlich mein Bikinioberteil heruntergerissen und auch in mein Höschen gefasst. Ich war wie gelähmt.
Bemerkungen sexuellen Inhalts, wie zum Beispiel obszöne Witze oder sexuelle Anspielungen,
aufdringliche, unangenehme Blicke, Hinterherpfeifen
unangebrachte Kosenamen (z. "Schätzchen", "Süße" etc. )
unangemessene Einladung (z. "Lassen Sie uns das doch mal nach Feierabend bei mir besprechen... ")
anzügliche, obszöne Worte und Gesten
Beleidigungen, wie "Schlampe" etc. Gerade in Abhängigkeitsverhältnissen wie im Job kommt es häufig zu sexuellen Belästigungen. Aus Angst, den Job zu verlieren, schweigen viele. Laut Umfragen wurden bereits mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland schon einmal Zeuge oder Opfer sexueller Belästigung. Auch lesen: Ungewollt nackt im Netz: Digitale Gewalt kann uns alle treffen Wie kann ich mich wehren? Die meisten Täter sind sich sehr wohl bewusst, dass sie eine Grenze überschritten haben. Sexuelle Belästigung ist auch immer ein Machtspiel. Das wird auch dein Gegenüber wissen. "Jetzt entspann dich mal" oder "Das war ein Kompliment " sollten dich deshalb nicht einlullen oder verunsichern.
Ebenfalls wichtig ist eine mögliche Einlassung des Beschuldigten. In vielen Fällen bietet sich das Schweigen an – das muss allerdings nicht immer der Fall sein. Es ist aber sehr einzelfallabhängig, wie umfangreich eine Einlassung erfolgen sollte. So kann zum Beispiel schon die Angabe, dass es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen ist, problematisch sein. Denn dadurch wird der Staatsanwaltschaft die Pflicht genommen, zu beweisen, dass es überhaupt zu einem sexuellen Kontakt kam. Aus diesem Grund sollte vor dem Prozess umfangreich vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden und erst im Rahmen einer entwickelten Verteidigungsstrategie entschieden werden, ob Angaben zur Tat gemacht werden sollen und wenn ja, in welchem Umfang. Liegen keine weiteren Beweismittel oder Zeugenaussagen vor, so muss das Gericht allein anhand der Angaben des Angeklagten und der angeblich Geschädigten eine Entscheidung treffen. Es kommt also darauf an, ob das Gericht am Ende der Verhandlung eher den Angaben des Angeklagten oder den Angaben des (potenziellen) Opfers Glauben schenkt.