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Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen den Gerätetypen? Ist dieses Gerät für meinen Fachbereich oder mein Problem geeignet? Wenn Sie eine Privatperson sind, bekommen Sie je nach zu Behandelndem Bereich eine direkte Geräte-Empfehlung unter Selbstanwender. Arbeiten Sie im therapeutischen Bereich, so finden Sie unter Fachanwender jeweils eine Geräteempfehlung unter den Fachbereich zugeordneten Einsatzmöglichkeiten. Wie kann ich das Gerätegehäuse und die Aufsätze reinigen? Zur Reinigung trennen Sie das Gerät vom Stromkreislauf. Bei privatem Gebrauch verwenden Sie zur Reinigung des Gerätegehäuses und der Aufsatzelemente ein sauberes, mit klarem Wasser oder einer milden Seifenlauge befeuchtetes Tuch. Für den klinischen und professionellen Gebrauch reinigen und desinfizieren Sie Gerätegehäuse, Telleraufsatz und Kugelaufsatz mit einem entsprechenden Oberflächendesinfektionsmittel für Medizingeräte vor und nach jeder Anwendung. Generell empfiehlt NOVAFON zur Desinfektion alkoholfreie Desinfektionsmittel, wie z.
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Das vielseitige Gerät eignet sich sowohl für den Einsatz in Logopädie und Ergotherapie als auch für den privaten Gebrauch zu Hause. Durch den ausklappbaren Verlängerungsbügel lassen sich auch schwer zu erreichende Stellen, wie z. B. die Füße oder der Rücken, in Eigenanwendung besonders gut behandeln. Das Gerät kann durch seine sanften Vibrationen auch an empfindlichen Körperstellen problemlos eingesetzt werden. Bewerten
Artikel-Nr. :
1113
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Lieferumfang
NOVAFON pro, Telleraufsatz, Kugelaufsatz,
Zertifizierungen
NOVAFON ist vom TÜV SÜD als Medizinproduktehersteller zertifiziert. Die Vibrationstherapie ist auf ihre Wirksamkeit untersucht und mit
zahlreichen Studien belegt. Made in Germany
NOVAFON Produkte sind "Made in Germany". Unser Qualitätsversprechen: höchste Ansprüche an Verarbeitung und Material. Langlebige und zuverlässige Funktion. Eine lückenlose Qualitätssicherung.
Entscheidungen zur Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Versicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Absatz 4 ausgeschlossen sind. Der Anspruch umfasst auch zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringende, notwendige Leistungen wie die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und die notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Die Krankenkasse kann den Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel auch leihweise überlassen. Nach § 6 SGB IX ist die gesetzliche Krankenversicherung als Rehabilitationsträger für die Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zuständig.
Novafon
Viele Betroffene fragen dies häufig bei uns nach. In gut begründeten Fällen werden die Kosten übernommen. Folgende Vorgehensweise hat sich dabei bewährt: 1. Wenn möglich lassen Sie sich das NOVAFON von Ihrem Arzt verschreiben. 2. Bitten Sie Ihren Therapeuten um ein Schreiben, in dem er die Notwendigkeit des Gerätes für Ihr Krankheitsbild darlegt. 3. Fordern Sie bei uns ein Angebot auf Ihren Namen an. Sie erhalten automatisch eine Infobroschüre zum Einreichen bei der Krankenkasse dazu. Viel Erfolg! Gerne auch teilen oder kommentieren für alle Betroffenen. Dann beginnt der Affentanz mit der Krankenkasse!