Die Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Zugfahrzeug (Pkw, Lkw, Wohnmobil) im Gespann als Anhänger hinter sich herziehen darf. Ist die Summe aus dem Leergewicht des Hängers und der Zuladung größer als die zulässige Anhängelast, dürfen Sie mit dieser Kombination nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Zusätzlich gilt es die Stützlast zu berücksichtigen, also das Gewicht, mit dem der Anhänger auf das Zugfahrzeug drückt. Dieses Gewicht wird immer dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet. Bei den meisten Kombinationen mit einem Pkw liegt die Stützlast bei maximal 75 kg, einige SUVs können auch eine höhere Stützlast von 100 kg haben. Die zulässige Gesamtmasse eines Wohnmobils einzuhalten ist eigentlich ganz einfach – Camping Family. Die zulässigen Anhängelasten ergeben sich vor allem aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 42 StVZO – Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen) oder einem fahrzeugspezifischen Gutachten.
- Bis zu welcher zulässigen gesamtmasse de
Bis Zu Welcher Zulässigen Gesamtmasse De
500 kg zulässige Gesamtmasse, Anhänger: bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder höher, wenn Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3. 500 kg
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
AM und L
B96
Kraftfahrzeuge mit Anhänger, bei denen die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw das zulässige Gesamtgewicht zwischen 3. 500 und 4. 250 kg nicht übersteigt
18 Jahre (17 Jahre bei BF17), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
BE
Kraftfahrzeug mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3. 500 kg
Führerscheinklassen für LKW: C1, C1E, C und CE
Jetzt kommen die Schwergewichte der Fahrzeug- und Führerscheinklassen: Mit der Führerscheinklasse C dürfen ab dem Alter von 21 alle Kraftfahrzeuge ab 3. 500 kg
Gesamtmasse geführt werden. Hingegen ermöglicht C1 bereits im Alter von 18 Jahren das Fahren von LKWs bis maximal 7. Was ist das Zulässige Gesamtgewicht und ⛺ wo finde ich das zGG im Fahrzeugschein? ✅. 500 kg Gesamtmasse. Sollen zusätzlich mit
dem LKW Anhänger geführt werden, kommen die Klassen C1E und CE ins Spiel: Dabei liegt der Unterschied beider Klassen jeweils in der Art des vorangestellten
Kraftfahrzeugs, nicht aber im Gewicht – die Anhänger dürfen in beiden Klassen jeweils über 750 kg wiegen.
Für mehr als 35 kW Leistung ist die Führerscheinklasse A vonnöten. Eingeschlossene Klassen bedeutet zudem, dass mit dem jeweiligen Führerschein auch Fahrzeuge anderer Klassen gefahren werden dürfen. So können Motorradfahrer mit einem Führerschein der Klasse A neben schweren Krafträdern auch automatisch sämtliche Leichtkraftfahrzeuge, Kleinkrafträder
und mittelschwere Krafträder führen. Und auch Autofahrer erhalten beispielsweise mit ihrem B-Führerschein immer die Klasse AM mit und dürfen damit etwa auch
Mofas als Beförderungsmittel nutzen. Führerscheinklasse
Kraftfahrzeugtyp
Mindestalter
Eingeschlossene Klassen
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder sowie drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. Bis zu welcher zulässigen gesamtmasse de. B. Mofa, Fahrrad mit Hilfsmotor, Moped)
16 Jahre
keine
A1
Krafträder bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung
A2
Mittelschwere Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
18 Jahre
A1 und AM
A
Schwere Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz der A2, 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen
A2, A1 und AM
Autofahren in 4 Klassen: B und BF17, B96, BE
Die wohl am häufigsten absolvierte Führerscheinklasse: Wer Auto fahren möchte, muss zunächst einen Führerschein Klasse B bestehen.