In diesem Fall sieht § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO vor, dass die Kosten auch bei Klagerücknahme durch den Vermieter dem Mieter nach billigem Ermessen auferlegt werden können. b) Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen Härtegründen Verlangt der Mieter nach der Härteklausel der §§ 574 ff. BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses, können sich die Parteien, wenn durchgreifende Härtegründe zugunsten des Mieters vorliegen, über die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574a Abs. 2 BGB einigen. Andernfalls kann die Fortsetzung durch Urteil bestimmt werden. Die Wirksamkeit der Kündigung wird hiervon nicht berührt. Im Rahmen der Härteklausel findet eine Abwägung zwischen den Interessen des Mieters und des Vermieters statt. Prüfungswissen: Die Feststellungsklage, § 256 ZPO | Juridicus.de. Die üblicherweise mit einem Umzug verbundenen Beeinträchtigungen reichen nicht aus. c) Klage auf künftige Räumung Ob Klage auf künftige Räumung erhoben werden kann, ist fraglich. In vielen Fällen wird die Klage zu einem Zeitpunkt eingereicht, an dem die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, der Vermieter aber davon ausgeht, dass der Mieter nicht rechtzeitig räumen wird.
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Protokoll des Gerichtsvollziehers _____ vom _____ DRNr. : _____ vollstreckt. Beweis: In Ablichtung beigefügtes Protokoll des Gerichtsvollziehers _____ vom _____ Nach der in diesem Verfahren durchgeführten Beweisaufnahme wird das Urteil der 1. Instanz aufzuheben sein. Die Klägerin ist daher verpflichtet, dem Beklagten den aus der Vollstreckung des Urteils entstandenen Schaden zu ersetzen ( § 717 Abs. 2 ZPO). § 945 ZPO - Schadensersatzpflicht - dejure.org. Der Schaden errechnet sich wie folgt: _____ Rechtsanwalt b) Anmerkungen zum Muster Rz. 49
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Nach § 38 Abs. 2 ZPO kann ausdrücklich und schriftlich eine Vereinbarung für den Fall geschlossen werden, dass der Schuldner nach Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. II. Bestimmtes Rechtsverhältnis, § 40 Abs. 1 ZPO
Zudem muss sich die Gerichtsstandsvereinbarung nach § 40 Abs. 1 ZPO auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis beziehen. Zur Bestimmtheit genügt, dass dieses von anderen abgrenzbar ist. III. Ausschließliche Zuständigkeit | Nichtvermögensrechtlicher Anspruch, § 40 II ZPO i. V. m. §§ 23 Nr. 2, 23a GVG
Ferner darf nach § 40 II ZPO i. Klage auf schadensersatz zpo 4. 2, 23a GVG keine ausschließliche Zuständigkeit gegeben sein oder ein nichtvermögensrechtlicher Anspruch den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sein. IV. Beschränkungen
Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht mehr möglich, wenn ein ursprünglich unzuständiges Gericht infolge rügeloser Einlassung nach § 39 ZPO zuständig geworden ist oder nach § 261 III Nr. 2 ZPO die Rechtshängigkeit der Klage eingetreten ist.
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Dies ist noch nicht der Fall, wenn der Gläubiger selbst noch eine Sicherheitsleistung zu erbringen hat. [33] Auch die Erwirkung der Vollstreckungsklausel allein reicht noch nicht aus; anders, wenn die Klausel zugestellt wird. [34] Da die §§ 249 ff. BGB gelten, findet auch § 254 BGB Anwendung, etwa bei verzögerlicher Erhebung von Einreden, bei unterlassenen Vollstreckungsschutzanträgen nach den §§ 719, 707 ZPO oder dann, wenn der Kläger es unterlassen hat, auf einen drohenden ungewöhnlich hohen Vollstreckungsschaden hinzuweisen. Der Rechtsgedanke des § 717 Abs. Klage auf schadensersatz zpo in de. 2 ZPO ist auch auf andere Vollstreckungstitel anwendbar, und auch dann, wenn ein Titel nur teilweise aufgehoben wird. [35] Der Anspruch kann sowohl in einem Zwischenverfahren als auch in einer eigenen Klage verfolgt werden. Der Zwischenantrag ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auch noch in der Revision, zulässig. [36] Da er kostenmäßig wie eine Widerklage nach § 19 GKG behandelt wird, [37] ist das Kostenrisiko geringer als bei einer gesonderten Klage.