#1
Ist es generell möglich weitere Kassenbücher für Unterabteilungen im Verein zu führen/anzulegen? Oder evtl. als Unterkonto zum Kassenbuch zu führen? #2
Du kannst weitere Offline-Bankonten anlegen, die du dann als Kasse führst (Benennung "Kasse2" statt "Bankverbindungx"
- Wer muss wann ein Kassenbuch führen? - WEKA
Wer Muss Wann Ein Kassenbuch Führen? - Weka
Barkasse führen Sie ohne technische Unterstützung. Geldkassetten oder Schubladen sind weiter erlaubt. Das ist jedoch kein Freifahrtschein für eine saloppe Kassenführung – im Gegenteil. An eine offene Ladenkasse stellt das Finanzamt strenge Anforderungen. Alle Eintragungen in ein Kassenbuch müssen Sie als Betrieb vornehmen, und zwar:
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Für jede Buchung muss ein Beleg vorliegen.
Die Begründung lautet, dass sich bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG weder aus ertrag- noch aus umsatzsteuerlichen Vorschriften (§ 22 UStG und § 63 UStDV) eine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs ergibt. Bei dieser Gewinnermittlungsart gibt es keine Bestandskonten und somit auch kein Kassenkonto. Dass Einnahmen-Überschuss-Rechner kein Kassenbuch führen müssen, bedeutet nicht, dass sie darauf verzichten können, Umsätze vollständig aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungspflicht gilt immer, auch für Barumsätze. Hier spielt es keine Rolle, ob Ihr Verein seine Umsätze ausschließlich oder überwiegend in bar abwickelt oder die Bareinnahmen geringfügig sind
Die Befreiung von der Kassenbuchpflicht ist deswegen eher theoretischer Natur. Zum einen ist es für Sie aus organisatorischen Gründen ratsam, laufende Bargeschäfte in einem Kassenbuch festzuhalten. Zum anderen müssen auch nicht Buchführungspflichtige vereinnahmte Entgelte zumindest summarisch aufzeichnen. Wenn Ihr Verein eine EDV-Buchhaltung vorhält, werden Sie die Barumsätze ohnehin über ein Kassenkonto erfassen, das einem Kassenbuch entspricht.