Antragstellende haben sich außerdem drei schriftlichen Leistungskontrollen (§ 6 FBO) sowie ggf. einem Fachgespräch bei der zuständigen Steuerberaterkammer (§ 8 FBO) zu unterziehen. 2. Wer verleiht den Fachberatertitel? Für die Verleihung des Fachberatertitels sind die Steuerberaterkammern zuständig. 3. Wie darf der Fachberatertitel geführt werden? Der von der Steuerberaterkammer verliehene Fachberatertitel darf unmittelbar neben der Berufsbezeichnung "Steuerberaterin/Steuerberater" geführt werden. Beispiel: Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht Felix Fuchs. Eine räumliche Abgrenzung, wie sie beispielsweise bei Fachberatertiteln vorgesehen ist, die vom Deutschen Steuerberaterverband DStV e. V. Knoll fachberater internationales steuerrecht de. verliehen werden, ist nicht erforderlich. 4. Darf ich eine englische Übersetzung der Bezeichnung "Fachberater*in für Internationales Steuerrecht" führen? In Deutschland ist im beruflichen Verkehr die deutsche Bezeichnung "Fachberater*in für Internationales Steuerrecht" zu führen.
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Abschlussprüfung Fachberater Internationales Steuerrecht
Prüfung Fachberater*in Internationales Steuerrecht (IStr)
Die Abschlussprüfung wird in München und Frankfurt am Main durchgeführt. Dort werden Sie an drei Tagen aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs geprüft. Die bestandene Prüfung dient dem Nachweis bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse als Fachberater/Fachberaterin im Internationalen Steuerrecht – wir vom Steuerrechts-Institut KNOLL bringen Sie dorthin. In der Prüfung werden die Kenntnisse, die Sie im Fernunterricht des Lehrgangs erworben haben, abgefragt. Es handelt sich um den theoretischen Teil. Die praktische Prüfung wird von der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer durchgeführt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Fachberater/in für Internationales Steuerrecht. Dazu gehört, dass Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Internationales Steuerrecht 30 Fälle aus allen in FBO genannten Gebieten nachweisen können.
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6. Wie lange gilt meine Zulassung zur Prüfung? Die mit den Zulassungsklausuren erworbene Zulassung zur Prüfung gilt zwei Jahre. Alle Abschlussklausuren (Erst- und Wiederholungsversuche) müssen innerhalb von zwei Jahren nach der zugehörigen Zulassungsprüfung abgeschlossen sein, andernfalls verlieren alle bestandenen Prüfungen ihre Gültigkeit und die Prüfungszulassung muss nochmals durch das erneute Schreiben von Zulassungsprüfungen erworben werden. 7. Was passiert, wenn ich bei einem Prüfungstermin verhindert bin? Die Absage eines Prüfungstermins führt nicht zu einer Entwertung der Prüfung. Diese kann an den folgenden Prüfungsterminen nachgeholt werden. Auch die Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen ändert sich nicht. 8. Was darf ich zur Prüfung mitnehmen? Bei der Abschlussprüfung handelt es sich um eine sog. Knoll. "Open-Book-" bzw. "Kofferprüfung". Somit dürfen Sie in der Prüfung alle Unterlagen, insbesondere Ihre Lehrmaterialien (Lehrbriefe, Lehrbücher etc. ), mit in die Prüfung nehmen.
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Danach langjährige leitende Tätigkeiten bei einem international tätigen Logistikunternehmen für die kaufmännischen und administrativen Bereiche in Mainz, anschließend Leiter Finanzen & Controlling einer mittelständischen Agenturgruppe in Mainz. Zuletzt Syndikus-Steuerberater und CFO einer mittelständischen Unternehmensgruppe in Überlingen. Fachberater Internationales Steuerrecht 2021/2022 - Knoll. Gesellschafter-Geschäftsführer der Steuerkanzlei Gleichauf GmbH Co. KG, Überlingen. Christian Martin Gabriel (geb. Obser) 1986 in Friedrichshafen.
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