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Reiseveranstalter / 4 Margenbesteuerung Und Ermäßigter Steuersatz | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe
Ab 1. 1. 2022 ist diese pauschale Ermittlung nicht mehr zulässig.
Ferienwohnungsvermietung Als Reiseleistung
Überblick
Die umsatzsteuerlichen Gesetzesänderungen betreffend Reiseleistungen sind – nach längerer Planungsphase - nun mit 1. 1. 2022 in Kraft getreten. Im Rahmen der jährlichen Überarbeitung der Umsatzsteuerrichtlinien wurden auch die Sichtweise der Finanzverwaltung betreffend Reiseleistungen an die neue Rechtslage angepasst. Überdies wurde aktuelle EuGH-Judikatur eingearbeitet. Gesetzesänderung
Das österreichische Umsatzsteuergesetz enthält eine Sonderregelung für die umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen. Im Wesentlichen wird die Marge zwischen der Ausgangs- und der Eingangsleistung besteuert und der Vorsteuerabzug im Hinblick auf die Eingangsleistungen steht nicht zu. Da die österreichische Bestimmung nicht vollständig im Einklang mit der unionsrechtlichen Grundlage – der Mehrwertsteuersystemrichtlinie – war, kam es zu einem Vertragsverletzungsverfahren. Die folgenden notwendigen Gesetzesänderungen sind nun mit 1. Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung. 2022 in Kraft getreten:
Die Margenbesteuerung gilt auch für Leistungen an Unternehmer.
Die Klägerin beantragt,
das Urteil des FG aufzuheben und die Umsatzsteuer 2011 unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids vom 13. März 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. November 2013 auf 377, 74 EUR festzusetzen. Das FA beantragt,
die Revision zurückzuweisen. Das FG habe zutreffend entschieden. Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 3. August 2017 V R 60/16 (BFHE 258, 558, BStBl II 2018, 37) den EuGH um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Fragen zur Auslegung der MwStSystRL ersucht:
"1. Unterliegt eine Leistung, die im Wesentlichen in der Überlassung einer Ferienwohnung besteht und bei der zusätzliche Leistungselemente nur als Neben- zur Hauptleistung anzusehen sind, entsprechend dem EuGH-Urteil Van Ginkel vom 12. Margenbesteuerung reiseleistungen österreich. November 1992 C-163/91 (EU:C:1992:435) der Sonderregelung für Reisebüros nach Artikel 306 MwStSystRL? 2. Bei Bejahung der Frage zu 1. : Kann diese Leistung neben der Sonderregelung für Reisebüros nach Artikel 306 MwStSystRL zusätzlich auch der Steuersatzermäßigung für die Beherbergung in Ferienunterkünften im Sinne von Artikel 98 Absatz 2 MwStSystRL in Verbindung mit Anhang III Nummer 12 unterliegen. "