Seitdem befindet sie sich im Wachkoma und wird über eine Magensonde künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Patientin: "Ich möchte sterben. " Bereits im Jahr 1998 hatte die Frau eine Patientenverfügung unterschrieben, derzufolge "lebensverlängernde Maßnahmen" u. a. dann unterbleiben sollten, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht oder wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe. Angesichts zweier Wachkoma-Patienten aus ihrem Bekanntenkreis hatte die Frau zudem seit 1998 mehrfach gegenüber Familienangehörigen und Bekannten erklärt, sie wolle nicht so am Leben erhalten werden, sie wolle nicht so daliegen, lieber sterbe sie. Patientenverfügung: BGH, Beschluss vom 14.11.2018. Sie habe aber durch eine Patientenverfügung vorgesorgt, das könne ihr nicht passieren. Im Juni 2008 – nach dem Schlaganfall, vor dem Herz-Kreislauf-Stillstand – erhielt die Frau zudem einmalig die Möglichkeit, zu sprechen. Bei dieser Gelegenheit sagte sie ihrer Therapeutin: "Ich möchte sterben. "
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Bgh Urteil Patientenverfügung 2018
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ( BMJV) herausgegebene und ständig aktualisierte Broschüre "Patientenverfügung" informiert über die Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu verfassen und enthält weitere Informationen und Handreichungen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung. In Übereinstimmung auch mit den Ausführungen des BGH wird in der Broschüre darauf hingewiesen, dass keine allgemeinen Formulierungen verwendet werden sollen. Vielmehr muss möglichst konkret beschrieben werden, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche der Verfasser in diesen Situationen hat (S. Bgh urteil patientenverfügung 2019 free. 18 unter 1. 9). Es wird an dieser Stelle auch deutlich gemacht, dass der Verfasser genau niederlegen sollte, ob die in der Patientenverfügung konkret festgelegten Behandlungswünsche ( z. B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) in allen konkret beschriebenen Behandlungssituationen gelten sollen oder ob für verschiedene Situationen auch verschiedene Behandlungswünsche festgelegt werden sollen.
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Lebenserhaltende Maßnahmen So muss eine Patientenverfügung formuliert sein Aktualisiert am 13. 12. 2018 Lesedauer: 2 Min. Patientenverfügung: Ein neues Urteil hat geklärt, wie konkret Menschen für den Ernstfall festhalten müssen, wann sie weiterleben wollen und wann nicht. (Quelle: STPP/imago-images-bilder) Eine Patientenverfügung muss so unmissverständlich wie möglich formuliert sein, sonst können Ärzte im Ernstfall nicht entsprechend reagieren. Das zeigt nun ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Neues BGH-Urteil zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen. Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine Patientenverfügung erneut konkretisiert. Wenn der Wille des Patienten zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen eindeutig formuliert wurde, sind auch die Gerichte daran gebunden, erklärt der BGH in einem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Auch der Ehemann muss im vorliegenden Fall den Sterbewunsch seiner Frau akzeptieren. Nicht ausreichend sind laut BGH "allgemeine Anweisungen wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist".
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Zitate und Quellen
Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. März 2020:
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Die dagegen gerichtete Beschwerde der Betroffenen hatte das Landgericht zunächst zurückgewiesen. Die Streitigkeit ging weiter zum BGH, der im Jahr 2017 (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017, Az. : XII ZB 604/15) entschied, dass bei Vorliegen bestimmter Krankheiten oder Behandlungssituationen eine Patientenverfügung konkret genug sein kann, auch wenn ärztliche Maßnahmen nicht ganz detailliert beschrieben sind. Hierfür sei jedoch gutachterlich zu klären, ob es eine Chance gibt, dass die Betroffene wieder zu Bewusstsein kommt. Daraufhin beauftragte das Landgericht die Erstellung eines Gutachtens, welches zu dem Ergebnis kam, dass bei der Betroffenen die Funktionen des Großhirns irreversibel ausgelöscht sind. Das Landgericht hat die Beschwerde der Betroffenen nun mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass eine gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich sei (sog. Bgh urteil patientenverfügung 2018. Negativ-attest). Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Ehemanns der Betroffenen hatte keinen Erfolg. Der BGH geht davon aus, dass der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen Patientenverfügung (§ 1901 a Abs. 1 BGB) niedergelegt habe und diese auf die eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutreffe.
Dass sich aus einer Patientenverfügung sowohl die konkrete Behandlungssituation als auch die auf diese Situation bezogenen Behandlungswünsche ergeben müssen, macht auch der Aufbau der in der Broschüre abgedruckten Textbausteine, die mit Experten erarbeitet und abgestimmt wurden, deutlich. Denn die Textbausteine, welche Formulierungshilfen zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen enthalten, nehmen jeweils ausdrücklich Bezug auf die zuvor zu beschreibende konkrete Behandlungssituation ( z. auf S. 25 unter 2. BGH: Anforderung an Bestimmtheit von Patientenverfügungen nicht überspannen | Zur Freiheit berufen. 3. 1). Schließlich wird an verschiedenen Stellen in der Broschüre empfohlen, sich bei der Abfassung der Patientenverfügung von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Denn die Informationen und Handreichungen des BMJV verstehen sich lediglich als Anregung und Formulierungshilfen. Eine Patientenverfügung muss aber grundsätzlich jeder nach seinen Wertvorstellungen und Behandlungswünschen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit für sich selbst erstellen. Hierbei ist die Beratung durch einen Arzt oder eine andere fachkundige Person oder Organisation hilfreich, um sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen und Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Äußerungen und Festlegungen zu vermeiden.