Ergebnisse dieser fachlichen Prüfung wurden regelmäßig mit dem zuständigen Ausschuss der Regionalversammlung Mittelhessen erörtert. Beschluss des Teilregionalplans durch die Regionalversammlung
Am 9. November 2016 lag der vom Regierungspräsidium Gießen als Oberer Landesplanungsbehörde erarbeitete Teilregionalplan Energie der Regionalversammlung zur abschließenden Entscheidung vor und wurde mit großer Mehrheit parteienübergreifend verabschiedet. Die Karte, der Textteil sowie weitere Unterlagen zur Sitzung finden sich auf der Internetseite des RP Gießen unter dem Menüpunkt "Regionalversammlung Mittelhessen". Dem Beschluss waren unter anderem 31 Ausschusssitzungen, unzählige Arbeitsgruppensitzungen und Gesprächsrunden, Informationsveranstaltungen in den Landkreisen sowie zwei förmliche Öffentlichkeitsbeteiligungen in den Jahren 2013 und 2015 vorausgegangen. Am 21. Ergänzendes Verfahren 2019 | Regierungspräsidium Gießen. August 2017 hat die Hessische Landesregierung den Teilregionalplan Energie Mittelhessen genehmigt. Das Kabinett hat jedoch seine Genehmigung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das im Teilregionalplan enthaltene Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie "Braumnfels-Philippstein" (LDK) mit einer Größe von 16 Hektar aus Gründen des Naturschutzes wegen eines benachbarten Vogelschutzgebietes aus dem Teilregionalplan zu streichen sei.
- Ergänzendes Verfahren 2019 | Regierungspräsidium Gießen
Ergänzendes Verfahren 2019 | Regierungspräsidium Gießen
Bis zum 20. Oktober bestand erneut die Gelegenheit, sich zu den vorgesehenen Planungen zu äußern. Viele Kommunen, Behörden, Verbände und vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Region Mittelhessen haben diese Gelegenheit genutzt, um sich mit den Inhalten des Teilregionalplans Energie auseinanderzusetzen. Insgesamt sind rund 2. 500 Stellungnahmen mit etwa 4. 500 Antragspunkten fristgerecht eingegangen. Die Planunterlagen umfassen neben dem Textteil des Teilregionalplans Energie auch den Umweltbericht inkl. der zugehörigen Karten und Tabellen, das Integrative Gesamtkonzept für das Vogelschutzgebiet Vogelsberg, die Steckbriefe zu den möglichen Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie und die mit der Überarbeitung des Plans direkt zusammenhängenden Grundsatzpapiere. Die Unterlagen können weiterhin unter den Menüpunkten
Entwurf Teilregionalplan und
Entwurf Umweltbericht
abgerufen werden. Im Anschluss an diese Offenlage hat die Obere Landesplanungsbehörde im Regierungspräsidium Gießen sich erneut mit den eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich auseinandergesetzt und geprüft, ob und in welchem Umfang durch die eingereichten Anträge eine Überarbeitung der bisher vorgesehenen Planungen erforderlich werden könnte.
Windenergieausbau soll gebündelt werden Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien weist Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie aus. Dies soll den Windenergieausbau bündeln und auf die am besten geeigneten Flächen konzentrieren. Dabei bedarf jede einzelne Anlage weiterhin einer eigenen Prüfung auf etwaige Konflikte mit Besiedlung oder Naturschutz. "Auch künftig wird keine Anlage ohne Genehmigung errichtet", sagte der Minister. Landesweit sollen sich die Vorranggebiete auf etwa zwei Prozent der Fläche beschränken; die übrigen 98 Prozent werden damit zu Ausschlussflächen, auf denen neue Windenergieanlagen grundsätzlich nicht mehr möglich sind. In Nord- und Mittelhessen sind die Vorranggebiete bereits festgelegt und umfassen dort zwei bzw. 2, 2 Prozent der jeweiligen Fläche des Regierungsbezirks. Im Teilplan für Südhessen sind im ersten Schritt etwa 10. 200 Hektar für die Windenergie vorgesehen. Dies entspricht rund 1, 4 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Damit sind jetzt 1, 85 Prozent der Fläche Hessens Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie.