Dann muss geprüft werden, ob eine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt weiterhin gegeben ist. Wer vorübergehend zur Beseitigung öffentlicher Notstände tätig ist, etwa im Zivil- oder Katastrophenschutz, beim DRK oder der Freiwilligen Feuerwehr, gilt gem. § 120 SGB III immer als verfügbar i. d. Formulare und Merkblätter | Jobcenter. SGB III, auch wenn die Tätigkeit 15 Wochenstunden übersteigt. Gesetz
Den neuen Verordnungstext auf der Basis des "Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts" finden Sie hier: VO ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen
- Merkblatt 1 für arbeitslose abschnitt 7
- Merkblatt 1 für arbeitslose abschnitt 3
- Merkblatt 1 für arbeitslose 2018
Merkblatt 1 Für Arbeitslose Abschnitt 7
5. 03 - Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Letzte Änderung: 15. 06. 2021 | PDF | 667 kB
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss der Antragsteller innerhalb der sogenannten Rahmenfrist die vorgesehenen Anwartschaftszeiten nach § 142 SGB III erfüllt haben. Ohne Erfüllung der " Regelanwartschaftszeit " kann aber auch Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, nämlich dann, wenn die sogenannte " Kurze Anwartschaftszeit " erfüllt ist. Inhalte zur Anwartschaftszeit
Das Wichtigste in Kürze
Was ist die Anwartschaftszeit? Die Anwartschaftszeit ist die zu erfüllende Zeit unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen, die ein Antragsteller für Anspruch auf Arbeitslosengeld benötigt. Was ist eine Anwartschaftszeit zum Arbeitslosengeld? Um ALG1 beziehen zu können, muss der Leistungsbezieher zuvor mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Merkblatt 1 für arbeitslose abschnitt 7. Alternativ kann auch die kurze Anwartschaftszeit mit einer mindestens 6-monatigen Beschäftigungsdauer zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigen. Was bedeutet kurze Anwartschaftszeit? Die kurze Anwartschaftszeit besteht, wenn ein Antragsteller die Regelanwartschaftszeit von 12 Monaten Beschäftigung nicht erfüllt, aber mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und das erzielte Bruttoarbeitsentgelt die Bezugsgröße nicht überschreitet.
Merkblatt 1 Für Arbeitslose Abschnitt 3
Rahmenfrist zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
Die Rahmenfrist ist in § 143 SGB III geregelt und beträgt 30 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Arbeitslosmeldung beim Jobcenter. Rahmenfristen können sich generell nicht überschneiden, was bedeutet, dass die Frist von 30 Monaten immer ab Meldung beim Jobcenter neu beginnt. Verlängerung möglich
Sofern der Antragsteller Übergangsgeld eines Rehabilitationsträgers (bspw. während medizinischer oder beruflicher Reha) bezogen hat, kann sich die Rahmenfrist auf bis zu fünf Jahre verlängern. Regelanwartschaftszeit
Die Regelanwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller innerhalb der Rahmenfrist (30 Monate) Zeiten nach der unten stehenden Aufzählung mit einem Umfang von mindestens 12 Monaten nachweisen kann. Hinweis: Zur korrekten Berechnung der Anwartschaftszeiten ist zu beachten, dass ein Monat 30 Tagen und demnach ein Jahr 360 Tagen (6 Monate 180 Tagen) entspricht. Überbrückungsleistungen | Merkblätter | Merkblätter & Formulare | Informationsstelle AHV/IV. Zu berücksichtigende Zeiten
Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit führen insbesondere Zeiten, in denen eine der folgenden Situationen vorgelegen hat:
Zeiten, in denen der Antragsteller versicherungspflichtig beschäftigt war.
Der Antragsteller darf in den vergangenen zwölf Monaten vor dem letzten Tag der letzten Beschäftigung ein Bruttoarbeitsentgelt in Höhe der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht überschritten haben. Die Bezugsgröße entspricht ab 01. 01. 2021 einem jährlichen Betrag von 39. 480 Euro in den alten und 37. 380 Euro in den neuen Bundesländern. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wurde gekündigt, nachdem er 9 Monate für sein Unternehmen gearbeitet hat. Merkblatt 1 für arbeitslose 2018. Zuvor war er bereits arbeitssuchend. Da er die Regelanwartschaftszeit von 12 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung nicht erfüllt, gilt für ihn die kurze Anwartschaftszeit. Für 9 Monate Beschäftigung stehen ihm 4 Monate Arbeitslosengeld zu. Wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht, können Sie im Detail gestaffelt nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bei erfüllter Regelanwartschaftszeit und erfüllter kurzer Anwartschaftszeit unter Arbeitslosengeld – Dauer des Anspruchs nachlesen. Bild: Schira /
Zuletzt aktualisiert: 07. 09. 2021
Merkblatt 1 Für Arbeitslose 2018
Allgemeines zum Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der Arbeitslose zeitweise nicht erzielen kann. Merkblatt 1 für arbeitslose abschnitt 3. Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Höhe
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, das die/der Arbeitslose im Jahr vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich erzielt hat. Anspruchsdauer
Die Dauer des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat vier Jahre in einem deutschen Unternehmen gearbeitet. Nachdem er gekündigt wurde möchte er nun Arbeitslosengeld beantragen. Da er über 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, kann er Arbeitslosengeld beantragen. Weiterführende Informationen zur Meldung bei der Arbeitsagentur finden Sie unter Arbeitslosmeldung und Antrag. "Kurze Anwartschaftszeit"
Erfüllt der Antragsteller die Regelanwartschaftszeit nicht, kommt ein Anspruch aufgrund der Erfüllung der sogenannten "Kurzen Anwartschaftszeit" in Betracht. Arbeitslosigkeit. Voraussetzungen
Die kurze Anwartschaftszeit gilt als erfüllt, wenn aufseiten des Antragstellers alle folgenden Voraussetzungen vorliegen und dies gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dargelegt und nachgewiesen wird. Innerhalb der Rahmenfrist muss der Antragsteller für mindestens sechs Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Hierbei muss es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt haben, die von vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren.