5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 2 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H330)* Gesamtkonzentration von mehr als 3. 5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 3 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H331)* Gesamtkonzentration von mehr als 22. 5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 4 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H332)* *Zu berücksichtigen sind akut toxische Stoffe der Kategorien 1, 2 oder 3 (H300, H301, H310, H330, H311, H330, H331) mit einer Konzentration von mehr als 0.
Akut Toxische Stoffe Dan
Während sich viele Menschen ein klares Bild über akut toxische Stoffe machen – je giftiger, desto tödlicher – fällt es schwerer zu verstehen, was sich hinter STOT verbirgt. Zuerst zur Abkürzung: STOT bedeutet Spezifische Zielorgantoxizität. Die Abkürzung stammt von der englischen Bezeichnung ab: specific target organ toxicity. Zielorgantoxizität ist in zwei verschiedenen Stoffeinstufungen zu finden: bei einmaliger Exposition (SE für single exposure) und bei mehrmaliger Exposition (RE für repeated exposure). STOT beschreibt allgemein Wirkungen von giftigen Gefahrstoffen auf die Gesundheit, die Beeinträchtigungen von Körperfunktionen nach sich ziehen aber nicht zum sofortigen Tod führen (nichtletal). STOT SE besteht aus drei Gefahrenkategorien – STOT SE 1 (H370, Signalwort Gefahr), STOT SE 2 (H371, Signalwort Achtung) und STOT SE 3 (Signalwort Achtung). A 041, Gefahrstoffe - Kennzeichnung. STOT SE 1 bedeutet eindeutig toxisch bei einmaliger Exposition des Menschen, auch ermittelt durch Tierversuche. STOT SE 2 beinhaltet die Annahme auf Toxizität bei einmaliger Exposition durch Tierversuche.
Akut Toxische Stoffe
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Dieses Thema im Programm:
Panorama 3 |
21. 2021 | 21:15 Uhr
Akut Toxische Stoffel
Die gefährliche Eigenschaft H6. 1 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Fundstelle
Bezeichnung der Eigenschaft
Anzuwendende Kriterien
UN-Empfehlung für die Beförderung gefährlicher Güter
Gefahrenklasse 6. 1 Giftige Stoffe
ADR Kap. Akut toxische stoffe. 2. 61. 1
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG
Sehr giftig
Gesamtkonzentration von mehr als 0. 1% an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen (R26, R27, R28, R39)
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG
Giftig
Gesamtkonzentration von mehr als 3% an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen (R23, R24, R25, R39, R48)
Gesundheitsschädlich
Gesamtkonzentration von mehr als 25% an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen (R20, R21, R22, R48, R68, R65)
ChemV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG
Akute Toxizität
Gesamtkonzentration von mehr als 0. 1% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 1 (oral) eingestuften Stoffen (H300)* Gesamtkonzentration von mehr als 0.
Akut Toxische Stoffe Kat 1
(Eine Übersicht zur Thematik findet sich auf der OECD-(Q)SAR-Seite). Wenn in den toxikologischen Studien gesundheitsschädliche Eigenschaften erkannt wurden, werden die Stoffe gemäß der EU-Verordnung Nr. 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet. Ableitung von Grenzwerten
Für die meisten toxischen Wirkungen wird davon ausgegangen, dass sie einem Schwellenwert unterliegen; d. BGHM: 075 - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. der gesundheitsschädliche Effekt tritt nur ein, wenn eine bestimmte Dosis (Schwelle) überschritten wird; Expositionen unterhalb dieser Dosis rufen keinerlei schädlichen Effekt hervor. Für Stoffe mit solchen Schwellenwert-Wirkungen können sichere Grenzwerte abgeleitet werden. Um aus einer Studie an Tieren einen Grenzwert für Menschen abzuleiten, geht man von dem so genannten NOAEL aus ("No Observed Adverse Effect Level"), das ist die höchste Dosierung ohne schädliche Wirkung. Der NOAEL wird durch einen (Un)Sicherheitsfaktor geteilt, der Unterschiede zwischen Tier und Mensch ebenso berücksichtigen soll wie Unterschiede zwischen den Individuen (d. den einzelnen Menschen).
2. 1 Akute Toxizität Einstufung von Stoffen Bei den Einstufungskriterien für die akute Toxizität ergeben sich gegenüber den früheren Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln der EG Verschiebungen, die zu einer Änderung der Einstufung und damit auch der Kennzeichnung führen können. Einstufungsgrenzen bei akuter Toxizität Stoffe mit einer LD50 (LD = Letale Dosis) von 200–300 mg/kg (oral) und 400–1. 000 mg/kg (dermal) werden in der CLP-Verordnung nach Kategorie 3 eingestuft und mit dem Totenkopf gekennzeichnet, in der EG früher jedoch als gesundheitsschädlich mit Xn. Toxische Stoffe - Sichere Schule. Gleiches gilt für Dämpfe mit einer LC50 (LC = Letale Konzentration) im Bereich von 2, 0 bis 10, 0 mg/l. In Abb. 4 sind diese Verschiebungen am Beispiel der oralen Toxizität dargestellt: Abb. 4: Vergleich der Gefahrenkategorien der akuten Toxizität – orale Exposition Bei Gasen beziehen sich die Angaben nach CLP auf die Maßeinheit ml/m 3 (ppm), während sie früher auf mg/m 3 bezogen waren. Je nach Molekulargewicht ergeben sich daher heute folgende Umrechnungsfaktoren (Beispiele Tab.
Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein. Stoffe und Gemische, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B oder keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, müssen unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B, keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B, reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B oder als atemwegssensibilisierend eingestuft sind, dürfen nur von fachkundigen oder besonders unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Die Betriebsanweisung enthält z. B. die Gefahrenhinweise und die Gefahrenpiktogramme der Gefahrstoffe. Im Gefahrstoffverzeichnis werden die Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften aufgeführt. Akut toxische stoffe kat 1. Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt enthält weitere Angaben wie
Persönliche Schutzmaßnahmen,
Arbeitsplatzgrenzwerte,
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen,
Erste Hilfe,
Verhalten bei Störfällen u. a.,
Erste Hilfe.