Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr
Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen,
Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische
Baubestimmung eingeführten Richtlinie. Sie sind daher bei deren Anwendung in Bayern zu beachten. Anlage 7. 4/1
(neu)
zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr
Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
1
Zu Abschnitt 1
Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sind entsprechend der Straßen-Bauklasse VI
(Richtlinie für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen – RStO 01) zu
befestigen. Anstelle von DIN 1055-3:2006-03 ist DIN EN 1991-1-1:2010-12 in Verbindung mit
DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 anzuwenden. 2
2. 1
Hinweisschilder
Hinweisschilder für Zu- oder Durchfahrten haben die Aufschrift "Feuerwehrzufahrt", die
Schilder für Aufstell- oder Bewegungsflächen die Aufschrift "Flächen für die Feuerwehr". Anlage 84: Anlage 7.4/1 zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Transparenzportal Bremen. Die Hinweisschilder für Flächen für die Feuerwehr müssen der DIN 4066 entsprechen; die
Hinweisschilder "Feuerwehrzufahrt" müssen eine Größe von mindestens B/H = 594/210 mm
haben und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erkennbar sein.
- Flächen für die Feuerwehr – Gütersloh
- Berufskraftfahrer-Grundqualifikation - IHK Schleswig-Holstein
- Anlage 84: Anlage 7.4/1 zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Transparenzportal Bremen
Flächen Für Die Feuerwehr – Gütersloh
Dabei müssen vor oder hinter Kurven auf einer Länge von mindestens 11 m Übergangsbereiche vorhanden sein. Aussenradius der Kurve (in m)
Breite mindestens (in m)
10, 5 bis 12
5, 0
über 12 bis 15
4, 5
über 15 bis 20
4, 0
über 20 bis 40
3, 5
über 40 bis 70
3, 2
über 70
3, 0
Tabelle 1
Bild 1
Fahrspuren
Geradlinig geführte Zu- oder Durchfahrten können außerhalb der Übergangsbereiche (Abschnitte 2 und 13) als Fahrspuren ausgebildet werden. Die beiden befestigten Streifen müssen voneinander einen Abstand von 0, 80 m haben und mindestens je 1, 10 m breit sein. Flächen für die Feuerwehr – Gütersloh. Neigungen in Zu- oder Durchfahrten
Zu- oder Durchfahrten dürfen längs geneigt sein. Jede Änderung der Fahrbahnneigung ist in Durchfahrten sowie innerhalb eines Abstandes von 8 m vor und hinter Durchfahrten unzulässig. Im übrigen sind die Übergänge mit einem Radius von mindestens 15 m auszurunden. Stufen und Schwellen
Stufen und Schwellen im Zuge von Zu- oder Durchfahrten dürfen nicht höher als 8 cm sein. Eine Folge von Stufen oder Schwellen im Abstand von weniger als 10 m ist unzulässig.
Berufskraftfahrer-Grundqualifikation - Ihk Schleswig-Holstein
Dabei müssen vor oder hinter Kurven auf einer
Länge von mindestens 11 m Übergangsbereiche vorhanden sein. Außenradius der Kurve
(in m)
Tabelle
Breite mindestens
10, 5 bis 12
5, 0
über 12 bis 15
4, 5
über 15 bis 20
4, 0
über 20 bis 40
3, 5
über 40 bis 70
3, 2
über 70
3, 0
욷 11 m
0, 80 m
1, 10 m
r = 10, 50 m
욷5m
욷3m
Bild 1
4. Fahrspuren
Geradlinig geführte Zu- oder Durchfahrten können außerhalb der Übergangsbereiche
(Abschnitte 2 und 13) als Fahrspuren ausgebildet werden. Die beiden befestigten Streifen
müssen voneinander einen Abstand von 0, 80 m haben und mindestens je 1, 10 m breit sein. 5. Neigungen in Zu- oder Durchfahrten
Zu- oder Durchfahrten dürfen längs geneigt sein. Jede Änderung der Fahrbahnneigung ist
in Durchfahrten sowie innerhalb eines Abstandes von 8 m vor und hinter Durchfahrten
unzulässig. Im Übrigen sind die Übergänge mit einem Radius von mindestens 15 m
auszurunden. Berufskraftfahrer-Grundqualifikation - IHK Schleswig-Holstein. 6. Stufen und Schwellen
Stufen und Schwellen im Zuge von Zu- oder Durchfahrten dürfen nicht höher als 8 cm sein.
Anlage 84: Anlage 7.4/1 Zur Richtlinie Über Flächen Für Die Feuerwehr - Transparenzportal Bremen
umwelt-online-Demo: Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr - Schleswig-Holstein (1)
Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk
Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr
Fassung Februar 2007 (Amtsbl. SH vom 16. 07. 2012 S. 576, Anlage E zu Nr. 7. 4)
Zur Ausführung des § 5 MBO wird hinsichtlich der Flächen für die Feuerwehr Folgendes bestimmt:
1. Befestigung und Tragfähigkeit
Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16 t befahren werden können. Zur Tragfähigkeit von Decken, die im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden, wird auf DIN 1055-3:2006-03 verwiesen. 2. Zu- oder Durchfahrten
Die lichte Breite der Zu- oder Durchfahrten muss mindestens 3 m, die lichte Höhe mindestens 3, 50 m betragen. Die lichte Höhe der Zu- oder Durchfahrten ist senkrecht zur Fahrbahn zu messen.
Ist eine Menschenrettung über eine Drehleiter notwendig, sind Aufstellflächen vorzuhalten. Nähere Informationen gibt Ihnen auch hier das Merkblatt. Ein Zu- oder Durchgang ist einzurichten, wenn eine Rettung nur über die Gebäuderückseite möglich ist oder wenn es nötig ist, zur Vorderseite rückwärtiger Gebäude zu gelangen. Wie sind die baulichen Anforderungen an Zufahrten und Zugänge? Durchfahrten: 3 Meter mal 3, 5 Meter und Durchgänge 1, 25 Meter mal 2 Meter im Lichten. Nähere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Feuerwehrzufahrten" Wer darf Flächen für die Feuerwehr markieren? Die amtliche Markierung von Flächen für die Feuerwehr liegt im Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht. Dürfen die Flächen temporär auch anderweitig genutzt werden (z. B. für eine Party, Umzug o. ä. )? Nein, die Flächen für die Feuerwehr sowie Zufahrten und Zugänge sind dauerhaft freizuhalten. Weiterführende Informationen Download PDF-Datei
Im Bereich von Übergängen nach Nr. 5 dürfen keine Stufen sein. Sperrvorrichtungen
Sperrvorrichtungen (Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten) sind in Zu- oder Durchfahrten zulässig, wenn sie von der Feuerwehr geöffnet werden können. Aufstellflächen auf dem Grundstück
Aufstellflächen müssen mindestens 3, 50 m breit und so angeordnet sein, daß alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können. Aufstellflächen entlang von Außenwänden
Für Aufstellflächen entlang von Außenwänden muß zusätzlich zur Mindestbreite von 3, 50 m auf der gebäudeabgewandten Seite ein mindestens 2 m breiter hindernisfreier Geländestreifen vorhanden sein. Die Aufstellflächen müssen mit ihrer der anzuleiternden Außenwand zugekehrten Seite einen Abstand von mindestens 3 m zur Außenwand haben. Der Abstand darf höchstens 9 m und bei Brüstungshöhen von mehr als 18 m höchstens 6 m betragen. Die Aufstellfläche muß mindestens 8 m über die letzte Anleiterstelle hinausreichen. Bild 2
Aufstellflächen rechtwinklig zu Außenwänden
Für rechtwinklig oder annähernd im rechten Winkel auf die anzuleiternde Außenwand zugeführte Aufstellflächen muß zusätzlich zur Mindestbreite von 3, 50 m beidseitig ein mindestens 1, 25 m breiter hindernisfreier Geländestreifen vorhanden sein; die Geländestreifen müssen mindestens 11 m lang sein.