Für noch offene Fragen zum Thema Einfriedung halten wir das Berliner Nachbarrechtsgesetz für Sie bereit, Sie finden es hier:
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Berliner Nachbarrechtsgesetz Nachbg Bln 30
Schauen wir uns ein paar praktische Beispiele an:
Beispiel 1:
A muß an seinen Grenzen zu den Grundstücken B und C einzäunen. B muß zu C hin einfrieden, und es spielt keine Rolle, wo sein Haupteingang liegt. C muß an der Grenze zu D und auch zu E einen Zaun ziehen. Sofern die rechte Grundstücksgrenze von D nicht an eine Straße grenzt, müssen sich D und E wegen ihrer gemeinsamen Grenze einigen. Anders aber im folgenden Beispiel:
Beispiel 2:
D ist in diesem Beispiel ein Eckgrundstück und muß unabhängig von der Lage seines Haupteingangs zu E hin einfrieden. E muß sich, solange er kein Eckgrundstück hat, wegen seiner rückwärtigen Grenze mit A einigen. § 17 NachbG Bln, Inhalt und Umfang - Gesetze des Bundes und der Länder. Beispiel 3:
E ist nun ein Eckgrundstück und muß daher an seiner rechten Seite zu A und zu C hin einfrieden. A muß sich - anders als im 2. Beispiel - nun nicht mehr mit E einigen, sondern kann die Aufstellung eines Zauns verlangen. Eine besondere Situation zeigt sich jetzt im Verhältnis von C zu E: beide sind an ihrer gemeinsamen Grenze zur Einfriedung verpflichtet, weil es sich jeweils um einen Teil ihrer rechten Grundstücksgrenze handelt.
Berliner Nachbarrechtsgesetz Nachbg Bon Opticien
BImSchV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 3 Inverkehrbringen
§ 4 Übermittlung der Konformitätserklärung
§ 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung
§ 6 Mitteilungspflichten
Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
§ 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Anpassungsvorschrift
Anhang
weiterführende Links:
Beck Verlag
Berliner Nachbarrechtsgesetz Nachbg Bln La
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