Dieser Ausschluss besagt, dass ein Haus – im Grunde wie ein privat gekaufter PKW – "wie besichtigt" verkauft wird. Der Verkäufer muss also grundsätzlich nicht für zu spät entdeckte Mängel haften. Durch diesen Sachstand wird noch einmal deutlich, wie wichtig ein professionelles Übergabeprotokoll ist. Denn nur, wenn ein Mangel bereits während der Besichtigung oder Übergabe entdeckt wird, haben Sie als Käufer einen Anspruch gegen den Verkäufer. Übergabeprotokoll | Notare Mehler und Dr. Hamberger. Im Zweifel bietet es sich also an, vor dem Kauf das Haus von einem Gutachter inspizieren zu lassen. Für einen Laien sind feuchte Keller, defekte Rohre oder ähnliche Mängel nämlich oft schwer zu erkennen. Grundsätzlich ist ein Verkäufer aber natürlich dazu verpflichtet, sämtliche Schäden am Objekt offenzulegen. Tut dieser das nicht und verschweigt bekannte Mängel stattdessen arglistig, so kann der Käufer ihn zur Rechenschaft ziehen und einen Anspruch auf Schadenersatz stellen. [Gesamt:3 Durchschnitt: 2. 7/5]
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Übergabeprotokoll | Notare Mehler Und Dr. Hamberger
Wenn Sie sich nach dem Hauskauf bereits auf die lang ersehnte Hausübergabe freuen, müssen Sie dabei im letzten Schritt dennoch einiges beachten: Damit Sie sich im Zweifelsfall rechtlich absichern und so vor unerwarteten Kosten schützen, sollten Sie nämlich ein Hausübergabeprotokoll führen. Hausübergabe: Genaue Prüfung spart Ihnen später Ärger Ob Sie der Käufer oder der Verkäufer einer Immobilie sind, der Prozess ist für beide Seiten mitunter recht langwierig und voller wichtiger Termine, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern. Haben Sie erst einmal den notariellen Kaufvertrag für Ihre Traumimmobilie unterzeichnet, sollten Sie im Endspurt jedoch nicht Ihre Sorgfalt verlieren. Denn bei der Hausübergabe lauern im letzten Schritt einige Stolpersteine, die Ihnen im Nachhinein viel Ärger und hohe Kosten verursachen können. Deshalb sollten Sie bei der Hausübergabe ein genaues Protokoll führen. Wohnungsübergabeprotokoll als PDF zum Download. Welche Punkte dieses umfassen sollte und worauf es bei der Übergabe weiterhin zu achten gilt, lesen Sie in den folgenden Zeilen.
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Erstellung des Exposés: Was sollte das Exposé enthalten und wie schieße ich professionelle Fotos meiner Immobilie? 14. Vermarktung: Welche Online- und Offline-Kanäle eignen sich für die Vermarktung und wie erreiche ich meine Zielgruppe am besten? 15. Kontaktpflege: Wie hoch ist der Zeitaufwand, um alle Anfragen von Interessenten per Mail oder Telefon zu beantworten? 16. Besichtigungstermine organisieren: Möchte ich meine Immobilie den Interessenten einzeln, in Form einer Gruppenbesichtigung oder gar digital präsentieren? 17. Vorbereitung der Besichtigung: Ist meine Immobilie in einem präsentablen Zustand? Welche Fragen könnten bei Besuchern aufkommen? 18. Durchführen der Besichtigung: In welcher Reihenfolge präsentiere ich die Zimmer und wie zeige ich die Vorzüge meiner Immobilie, ohne Mängel zu verschweigen? 19. Nach der Besichtigung: Wie verbleibe ich mit den Interessenten? 20. Verhandlungen: Wie hole ich Kaufangebote ein und verhandle den Verkaufspreis? 21. Bonität: Wie prüfe ich, ob ein potenzieller Käufer zahlungsfähig ist?
So können Sie – falls noch Garantie besteht – im Schadensfall Ihren Anspruch geltend machen. Dokumente: Folgende Dokumente sollten – falls vorhanden – bei einem Hauskauf übergeben werden: Mietverträge und Mieterakten Baupläne, Grundrisse und statische Berechnungen Untersuchungsunterlagen, z. für die Heizungsanlage, den Schornstein, die Abwasseranlage etc. Energieausweis (seit 2009 Pflicht) Versicherungsscheine (Sturm-, Wasser-, Feuerschutz) Grundsteuerbescheide alte Grundbuchakten Geräte: Lassen Sie sich bei der Übergabe Geräte und Eigenheiten am Haus erklären. Zum Beispiel: Stromleitungen, Verlauf von Kabeln, Wasseranschlüsse, Filter- und Klimaanlagen, Öl- oder Gastanks, gegebenfalls Sauna und ähnliches. Achten Sie auch darauf, dass Sie sich Bedienungsanleitungen, Garantiescheine und ähnliches aushändigen lassen. Das Übergabeprotokoll bei einem Hausverkauf muss insgesamt in dreifacher Ausführung angefertigt und unterzeichnet werden. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausführung, das dritte Exemplar geht an die Versorgungsunternehmen.