Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wird das Vordruckmuster USt 1 TG – Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen – eingeführt ( Anlage). Es ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 10. 12. 2013 – IV D 3 – S-7279 / 10 / 10004 (2013/1140882) – (BStBl I S. 1621) neu bekannt gegebene Vordruckmuster, welches bislang nur zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Gebäudereinigungsleistungen ausgegeben wurde. Der Nachweis nach dem Vordruckmuster USt 1 TG ist auf Antrag auszustellen, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Er kann auch von Amts wegen erteilt werden, wenn das zuständige Finanzamt feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf längstens drei Jahre zu beschränken. Die Bescheinigung kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden. Wenn die Bescheinigung durch das Finanzamt widerrufen oder zurückgenommen wurde, darf sie der Unternehmer nicht mehr verwenden.
Ust 1 Tg: Rechnungsstellung Bei Tätigkeit Als Subunternehmer | Steuerberatungskanzlei Bredthauer
STEUERBERATUNG, RECHTSBERATUNG & WIRTSCHAFTSPRÜFUNG News & Informationen: Immobilienwirtschaft / Umsatzsteuer Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30. September 2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger nach dem sog. Kroatien-Anpassungsgesetz vom 25. 07. 14 umsatzsteuerlicher Steuerschuldner. Dies gilt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger die Leistungen für eine von ihm erbrachte Bauleistung und/oder Gebäudereinigungsleistung verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig solche Ausgangsleistungen erbringt. Von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist auszugehen, wenn ihm das nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der derartige Leistungen erbringt. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wird das Vordruckmuster USt 1 TG Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen eingeführt.
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Vordruckmuster USt 1 TG für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen. Bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (Bauleistungen) ist der Empfänger der Leistungen Steuerschuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG). Der Handwerker stellt seine Rechnung deshalb ohne Ausweis der Umsatzsteuer und vermerkt auf der Rechnung den Zusatz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Bauleistender im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist derjenige, der nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dies ist dann der Fall, wenn er mindestens 10% seines Weltumsatzes durch eigene Bauleistungen erbringt. Für die Beurteilung der Grenze stellt die Finanzverwaltung auf den Weltumsatz des abgelaufenen Kalenderjahres ab. Damit der Handwerker rechtsicher feststellen kann, ob er seinem Geschäftspartner Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss, oder ohne Umsatzsteuer abrechnen kann, hat die Finanzverwaltung eine neue Bescheinigung USt 1 TG zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen heraus gegeben.
Das Gleiche gilt, wenn die Bescheinigung widerrufen oder zurückgenommen wurde und der leistende Unternehmer hiervon Kenntnis hatte.