Schwerbehinderung
Aufgrund Ihrer chronischen Nierenerkrankung steht Ihnen unter Umständen ein Grad der Behinderung (GdB) zu. Ausschlaggebend sind hier vor allem der Serumkreatinin-Wert und die Kreatinin-Clearance. Das sind Laborwerte, die etwas über Ihre Nierenfunktion aussagen. Mit dem GdB wird die Schwere Ihrer Behinderung beziffert. Schwerbehindert ist, wer einen GdB von mindestens 50 zuerkannt bekommen hat. Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei
Welcher Grad der Behinderung (GdB) Ihnen zustehen könnte, erfahren Sie hier im Auszug aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen s. "12. Harnorgane" >>
Beispiele Nachteilsausgleiche
Merkzeichen
Merkzeichen sind spezielle Kennungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zus ätzlich zum Grad der Behinderung erhalten können. Ein Teil der Merkzeichen w ird in der Anlage der Versorgungsmedizin – Verordnung (VersMedV) Teil D () beschrieben. Grad der behinderung niereninsuffizienz die. Andere werden in den Sozialgesetzbüchern (SGB) de finiert. Die Quelle ist bei der jeweiligen Erläuterung aufgeführt.
- Grad der behinderung niereninsuffizienz und
Grad Der Behinderung Niereninsuffizienz Und
Einstufungskriterien der Behinderung
Die Einteilung wird bei chronisch nierenkranken anhand der Nierenfunktion, bzw. des Kreatinins vorgenommen. Grad der behinderung niereninsuffizienz in youtube. Betroffene mit Zystennieren haben in der Regel weitere Beeinträchtigungen aufgrund von Organbeteiligungen (Link), von Bluthochdruck und den stark vergrößerten Niere und Leber. Diese Aspekte führen zu einer Erhöhung der unten angegebenen Werte:
Krea unter 2 mgl/dl --> GdB 20 bis 30
Krea zwischen 2 mg/dl und 4 mg/dl --> GdB 40
Krea zwischen 4 mg/dl und 8 mg/dl --> GdB 50 bis 70
Krea über 8 mg/dl --> GdB 80 bis 100
Betroffenen an der Dialyse steht grundsätzlich ein GdB von 100 zu,
Transplantierten ein GdB von 100 in den ersten beiden Jahren nach der Transplantation danach mindestens GdB von 50. Inhalte des gesetzlichen Nachteilsausgleichs
besonderer Kündigungsschutz,
Zusatzurlaub 5 Tage
Schwerbehindertenvertretung zur Wahrung der Interessen
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben,
Pflichten des Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Menschen,
Sozialversicherung der behinderten Menschen,
Steuervorteile (derzeit bis zu 1.
420 EUR bei GdB 100)
Ermäßigungen bei öffentlichen Veranstaltungen
Ermäßigung beim Autokauf (abhängig vom Hersteller)
Parkerleichterungen (bei Merkzeichen)
Und sonstiger Nachteilsausgleiche. Gesetzlich sind diese geregelt im Sozialgesetzbuch SGB IX. Die Höhe des Nachteilsausgleichs ist abhängig von der Schwere der Erkrankung. Zuständig für die Beantragung sind die Versorgungsämter.