Personen mit privater Krankenversicherung zahlen oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche, um so die Beitragsrückerstattung zu retten, die oftmals bis zu sechs Monatsbeiträge betragen kann. Die Beitragserstattung reduziert zwar die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug und bringt so eine geringere Steuerersparnis. Doch dieser Nachteil könne - so meinen viele - ausgeglichen werden, in dem die selbst getragenen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden und hier eine entsprechende Steuerersparnis bringen. Die aufgrund eines tariflichen Selbstbehalts oder wegen der Wahl einer Beitragsrückerstattung selbst getragenen Krankheitskosten sind keine "Beiträge" zur Krankenversicherung und daher nicht als Sonderausgaben absetzbar (BMF-Schreiben vom 19. Selbstbehalt zur privaten Krankenversicherung • beratergruppe:leistungen. 8. 2013, BStBl. 2013 I S. 1087, Tz. 69). Auch der BFH hat bestätigt, dass selbst getragene Kosten im Krankheitsfall keine Versicherungsbeiträge darstellen und nicht als Sonderausgaben absetzbar sind.
Vorsorge: Selbstbehalt In Der Krankenversicherung Keine Sonderausgaben
Was passiert eigentlich steuerlich mit dem Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung? Viele Menschen haben sich mit einem Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung gegen Krankheitskosten abgesichert. Neben verschiedenen Versicherungsunternehmen sind hier verschiedensten Tarife und Beitragsgestaltungen möglich. U. a. gibt es vielfach die Möglichkeit, sich durch einen größeren Selbstbehalt einen geringeren monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung zu verschaffen. Man könnte denken, dass dann der vereinbarte Selbstbehalt steuerlich wie der gezahlte Krankenversicherungsbeitrag zu behandeln dem nicht so ist, hat kürzlich der BFH entschieden. Im Urteil vom 01. Von privat Versicherten selbstgetragene Krankenbehandlungskosten | Steuern | Haufe. 06. 2016 – Az. : XR43/14, veröffentlicht am 02. 11. 2016 – hat der BFH entschieden, dass solche Selbstbehalte nicht als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. Der Bundesfinanzhof argumentierte damit, dass der Selbstbehalt keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes darstellt. Somit ergibt sich kein Beitrag zur Krankenversicherung im steuerlichen können die Beträge dafür auch nicht als Sonderausgabe abgezogen werden.
Von Privat Versicherten Selbstgetragene Krankenbehandlungskosten | Steuern | Haufe
Vielmehr bleibt das Risiko in diesem Umfang beim Versicherungsnehmer. Selbst getragene Aufwendungen in Höhe des Selbstbehalts sind auch nicht als Beitragserstattung mit umgekehrtem Vorzeichen anzusehen, da Beitragserstattungen Anreize dafür sind, dass die Versicherung vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringen muss, weil der Versicherungsnehmer keine versicherten Schäden erlitten hat oder er solche Schäden nicht geltend macht. Demgegenüber fallen die Aufwendungen im Rahmen des Selbstbehalts außerhalb des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes an. Vorsorge: Selbstbehalt in der Krankenversicherung keine Sonderausgaben. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Selbstbehalt zu geringeren Versicherungsprämien geführt hat. Hinweis: Wer als Privatversicherter einen hohen Selbstbehalt vereinbart und deshalb höhere Aufwendungen im Krankheitsfall selber tragen muss, profitiert einerseits von geringeren Beitragszahlungen. Doch andererseits ist die steuerliche Entlastung bzw. Steuerersparnis geringer und die Kosten sind höher gegenüber einem Versicherten ohne Selbstbehalt.
Selbstbehalt Und Außergewöhnliche Belastung In Der Privaten Krankenversicherung - Krankenversicherungen
Vielmehr stellen sie Krankheitskosten dar und können nur als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 1. 6. 2016, X R 43/14). Der Fall: Ein privat Krankenversicherter hat einen Krankenversicherungstarif mit einem hohen Selbstbehalt vereinbart und muss dementsprechend nur geringere Versicherungsbeiträge zahlen. Die von ihm getragenen Aufwendungen im Krankheitsfall macht er in seiner Einkommensteuererklärung – wie Versicherungsbeiträge – als Sonderausgaben geltend. Doch weder das Finanzamt noch das Finanzgericht und auch nicht der BFH lassen den Abzug der Kosten zu. Nach Auffassung der Richter sind Versicherungsbeiträge nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erlangung von Versicherungsschutz stehen. Die Selbstbeteiligung aber ist keine Gegenleistung für die Erlangung von Versicherungsschutz, sondern gerade das Gegenteil. Denn in Höhe des Selbstbehalts übernimmt die Krankenversicherung nicht das Risiko, für Schadensfälle eintreten zu müssen.
Selbstbehalt Zur Privaten Krankenversicherung &Bull; Beratergruppe:leistungen
IMMER EINHUNDERT PROZENT
Informiert zu aktuellen Themen aus der Rechtsprechung. 01. 02. 2017
Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. In seinem Urteil vom 1. Juni 2016 (Aktenzeichen X R 43/14) hatte der Bundesfinanzhof die Frage zu klären, ob ein vom Steuerpflichtigen vereinbarter und selbst getragener Selbstbehalt in diesem Zusammenhang ebenfalls als Sonderausgaben abzuziehen ist. Der Bundesfinanzhof verneinte diese Frage mit der Begründung, dass als abzugsfähige Beiträge nur solche Ausgaben gelten, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen. Auf persönlichen Erwägungen beruhende Zahlungen für die Selbstbeteiligung eines Versicherungsnehmers sind keine Gegenleistung zur Erlangung des Versicherungsschutzes. Das gilt selbst dann, wenn der Selbstbehalt zu geringeren Versicherungsprämien geführt hat. Somit sind die Kosten im Rahmen der Selbstbeteiligung nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
26. 08. 2014 / in Archiv
Krankenversicherung sbeiträge als Vorsorgeaufwendungen
Krankenkassenbeiträge können grundsätzlich als Sonderausgaben
(Vorsorgeaufwendungen) steuermindernd geltend gemacht werden. Bei
Beiträgen zur privaten Krankenversicherung ist der Steuerabzug auf jene
Beitragsteile begrenzt, die auf Leistungen entfallen, die denen der
gesetzlichen Krankenkassen entsprechen (Basisvorsorge). Beiträge für
Zusatzleistungen (z. B. für das Einzelzimmer im Krankenhaus) sind nicht
abzugsfähig. Selbstbehalt/Eigenleistung
Privatversicherte vereinbaren zur Beitragssenkung vielfach einen
Selbstbehalt in Höhe eines bestimmten Betrags. Ein Steuerpflichtig er tat
dies für sich und seine beiden Töchter. Er machte die Selbstbehalte
zunächst als außergewöhnliche Belastung und im Einspruchsverfahren als
Sonderausgaben geltend. Einspruch und die darauffolgende Klage blieben
erfolglos. Das Finanzgericht Köln verneinte den Sonderausgabenabzug, weil
es sich bei dem Selbstbehalt nicht um Beiträge an das
Versicherungs unternehmen handelte und die Selbstbehalte auch nicht der
Erlangung des Versicherungsschutzes dienen (Urt.
Nun stellt sich die Frage, was der PKV-Versicherte mit seinen Kosten innerhalb des Selbstbehaltes "machen kann". Ein höherer PKV-Versicherungsbeitrag mit niedrigerer Eigenbeteiligung würde sich steuerlich dementsprechend günstiger auswirken. Jetzt kommt als zweite Möglichkeit die steuerliche Geltendmachung der Krankenkosten als Außergewöhnliche Belastung ins Spiel. Hier hebt der Gesetzgeber auf die "zumutbare Eigenbelastung" des Steuerpflichtigen ab. Deren Höhe sieht der Bundesfinanzhof zurzeit bei bis zu sieben Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Diese Berechnung ist aufwändig, kompliziert und bedarf in aller Regel der Mithilfe eines Steuerberaters. Maßgebend für die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze sind unter anderem Familienstand und Kinderzahl. Sind diese Voraussetzungen insgesamt erfüllt, dann müssen alle Ausgaben mit Rezepten und Rechnungen belegt, sprich nachgewiesen werden. Das Fazit lautet: Sparen schön und gut, aber wenn, dann auf jeden Fall gekonnt und an der richtigen Stelle.