Sie sind hier: Home » Bürstadt und Stadtteile » "Wiederkehrende Straßenbeiträge – was stimmt? " 12. 52 Uhr | 24. September 2020 SPD BÜRSTADT: Sozialdemokraten sehen Aufklärungsbedarf
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Wiederkehrende Straßenbeiträge In Hessen 2017
Bisher wird in Bad Endbach und vielen weiteren Städten und Gemeinden in Hessen der Ausbau
und die grundhafte Erneuerung der Straßen über einen
einmaligen Beitrag der direkten Anlieger in der betreffenden Straße finanziert. Dieser einmalige Beitrag umfasst die Abrechnung einer einzelnen konkreten Straßenbaumaßnahme. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach hat beschlossen,
die wiederkehrenden Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen einzuführen. Diese Möglichkeit,
anstelle einmaliger Beiträge wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben,
wurde in Hessen zum 1. Januar 2013 geschaffen. Dass für Straßenerneuerungen Grundstückseigentümer zur Zahlung sogenannter Straßenbeiträge herangezogen werden,
ist nichts Neues. Bisher gab es in Hessen jedoch nur die Möglichkeit,
die Kosten dieser Maßnahmen auf die direkt anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen. Hierbei konnte es sein,
dass ein Grundstückseigentümer vier- bis fünfstellige Beiträge mit einmonatiger Fälligkeit zu zahlen hatte.
Wiederkehrende Straßenbeiträge In Hessen
Das Fünf-Punkte-Maßnahmenpaket der drei Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Hessischen Landtag in Sachen Straßenbeiträgen sieht folgendermaßen aus:
Kommunen sollen generell selbst entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen oder nicht. Auch für Kommunen mit defizitärem Haushalt soll es keinen Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen geben. Im Falle einmaliger Straßensanierungsbeiträge werden die Möglichkeiten der Ratenzahlung verbessert: Konnten betroffene Bürgerinnen und Bürger bisher nur über fünf Jahre bei einem recht hohen Zinssatz Ratenzahlung in Anspruch nehmen, soll der Zeitrahmen auf bis zu 20 Jahre ausgedehnt und der vorgeschriebene Zinssatz merklich abgesenkt werden. Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge einführen wollen, können vom Land einmalig 20. 000 € je Abrechnungsgebiet erhalten, um den Kostenaufwand für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge abzufangen. Die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen soll vereinfacht werden, vor allem die Bildung der Abrechnungsgebiete.
Wiederkehrende Straßenbeiträge In Hessen Today
Die Wiederkehrenden Straßenbeiträge
Bisher wird in Schmitten und vielen weiteren Städten und Gemeinden in Hessen der Ausbau und die grundhafte Erneuerung der Straßen über einen
einmaligen Beitrag der direkten Anlieger in der betreffenden Straße finanziert. Dieser einmalige Beitrag umfasst die Abrechnung einer Einzelnen konkreten Straßenbaumaßnahme. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schmitten hat beschlossen,
die wiederkehrenden Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen einzuführen. Diese Möglichkeit, anstelle einmaliger Beiträge wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben,
wurde in Hessen zum 1. Januar 2013 geschaffen. Dass für Straßenerneuerungen Grundstückseigentümer zur Zahlung sogenannter Straßenbeiträge herangezogen werden,
ist nichts Neues. Bisher gab es in Hessen jedoch nur die Möglichkeit,
die Kosten dieser Maßnahmen auf die direkt anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen. Hierbei konnte es sein, dass ein Grundstückseigentümer vier- bis fünfstellige Beiträge mit sofortiger Fälligkeit zu zahlen hatte.
Schleswig-Holstein: Die Jamaika-Koalition hat die Pflicht, Straßenausbaubeiträge zu erheben, vor einem Jahr abgeschafft. Nun gilt eine Kann-Regelung. Rund 80 Prozent der Kommunen verzichten laut einer Recherche der Kieler Nachrichten auf die Beiträge. Seit 2012 haben Kommunen die Möglichkeit, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Doch auch hierüber wird weiter diskutiert. Das Landesverwaltungsgericht hat im Januar dieses Jahres zwei Kommunen untersagt, alle Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet zusammenzufassen. Brandenburg: Die rot-rote Landesregierung will die Straßenausbaubeiträge möglichst noch vor der Landtagswahl im September abschaffen. Zuvor hatte eine Volksinitiative mehr als 100. 000 Unterschriften für die Abschaffung der Beiträge gesammelt. Unklar ist noch, wie die Finanzierung von Straßenausbauarbeiten künftig konkret geregelt sein soll. Sachsen-Anhalt: Bisher sind wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Pflicht. Außer der CDU wollen aber alle Parteien im Landtag die Beiträge abschaffen (das sind SPD, Grüne, AfD und Linke).
"Herbsterlass" des Hessischen Innenministeriums vom 3. März 2014 sind Kommunen,
deren Haushaltswirtschaft dauerhaft defizitär ist, verpflichtet, ihre Ertragsmöglichkeiten
auszuschöpfen, wenn der Haushaltsausgleich durch Reduzierung der Aufwendungen nicht erreicht werden kann. Dazu gehört auch die Erhebung von Straßenbeiträgen. Der Landtag hatte am 20. November 2012 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG)
beschlossen. Dieses Gesetz ist die Grundlage dafür, dass Kommunen alternativ zur Erhebung einmaliger
Beiträge nach §11a Abs. 1 Satz 1 wiederkehrende Beiträge erheben können.