Eine gesetzliche Betreuung kann für einen Zeitraum bis zu 7 Jahren eingerichtet werden. Eine Eilbetreuung kann z. B. eingerichtet werden, wenn jemand akut erkrankt ist, dringende Entscheidungen anstehen, die auf Grund der Erkrankung nur ein Stellvertreter treffen kann und das Gericht sofortigen Handlungsbedarf sieht. Serviceportal Zuständigkeitsfinder. Eine Eil- oder auch vorläufige Betreuung kann für längstens 6 Monate eingerichtet werden. Zwischenzeitlich wird das Gespräch mit der Betreuungsstelle nachgeholt und ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Betreuung evtl. über den Sechsmonatszeitraum hinaus eingeholt.
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Das Betreuungs-Gericht muss Ihnen zuhören. Und vielleicht bestimmt es den Menschen zum gesetzlichen Betreuer:
Den Sie sich gewünscht haben. Aber das Betreuungs-Gericht darf auch
einen anderen Menschen bestimmen. Sie können auch eine Betreuungs-Verfügung schreiben. Darin können Sie selber bestimmen:
Welcher Mensch Ihr gesetzlicher Betreuer sein soll. Das Betreuungs-Gericht muss dann versuchen:
Sich an die Betreuungs-Verfügung zu halten. Hier können Sie mehr dazu lesen: Betreuungs-Verfügung
Wie lange die gesetzliche Betreuung dauert
Zuerst bestimmt das Betreuungs-Gericht für 6 Monate
einen gesetzlichen Betreuer für Sie. In schwerer Sprache heißt das: Vorläufige Betreuung. Wenn die 6 Monate vorbei sind:
Dann prüft das Betreuungs-Gericht,
ob Sie noch länger eine gesetzliche Betreuung brauchen. Formloser antrag gesetzliche betreuung zur. Es kann dann für 7 Jahre
einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmen. In schwerer Sprache heißt das dann: Dauerhafte Betreuung. Nach 7 Jahren muss das Betreuungs-Gericht wieder prüfen:
Ob Sie noch länger eine gesetzliche Betreuung brauchen.
Der Zeitraum von der Antragstellung bis zum Gerichtstermin kann sich auf ca. 6 bis 12 Wochen belaufen. Wer wird Betreuer? Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des antragstellenden Menschen zu berücksichtigen. Auswirkungen der Betreuung
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Rechtliche Betreuung - Antrag, Auswirkungen und Folgen - Familienratgeber. Sie hat nicht zur Folge, dass der betreute Mensch geschäftsunfähig wird. Wie lange dauert eine Betreuung? § 1908 d Abs. 1 BGB schreibt deshalb ausdrücklich vor, dass die Betreuung aufzuheben ist, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Die beteiligten Personen, insbesondere der Betreute und der Betreuer, haben daher jederzeit die Möglichkeit, dem Vormundschaftsgericht den Wegfall der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden Voraussetzungen mitzuteilen und so auf eine Aufhebung der Betreuung hinzuwirken. Informationen entnommen aus einem Ratgeber vom BMJ (=Bundesministerim der Justiz), diese Broschüre kann man sich kostenlos zusenden lassen oder auch als Pdf. -Datei Betreuungsrecht herunterladen.
Es kann auch bestimmen:
Dass Sie keine mehr brauchen. Diese Sachen darf der gesetzliche Betreuer entscheiden
Das Betreuungs-Gericht bestimmt:
Welche Sachen der gesetzliche Betreuer für Sie entscheiden darf. Dafür gibt es eine Regel:
Nur wenn Sie eine Sache selber nicht mehr entscheiden können,
dann darf der gesetzliche Betreuer diese Sache entscheiden. Ein Mann bekommt eine gesetzliche Betreuerin,
weil er selber nicht so gut mit Geld umgehen kann. Er weiß vielleicht nicht genau:
Für welche Sachen er Geld bezahlen muss. Und wie viel Geld er bezahlen muss. Deshalb kümmert sich die gesetzliche Betreuerin für ihn um das Geld. Um alle anderen Sachen kümmert der Mann sich aber selber:
Weil er dabei keine Hilfe braucht. Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung dürfen wählen gehen
Auch Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung
dürfen selber wählen gehen. Bei der Bundestags-Wahl
und bei der Landtags-Wahl. Formloser antrag gesetzliche betreuung an tv. Und Menschen dürfen Hilfe beim Wählen bekommen:
Wenn sie nicht alleine wählen können. Weil sie nicht lesen können
oder weil sie nicht selber schreiben können.
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Gesetzliche Vertretung und Hilfe bei Krankheit oder Behinderung. Die rechtliche Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen für die Angelegenheiten (Aufgabenkreise), die die betroffene Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Formloser antrag gesetzliche betreuung. Eine rechtsgültig erstellte Vorsorgevollmacht, mit der die zu regelnden Angelegenheiten ebenso gut wie mit einer rechtlichen Betreuung erledigt werden können, hat jedoch Vorrang vor der Bestellung eine*r rechtliche*n Betreuer*in. Ebenso Vorrang haben andere Hilfen, wie beispielsweise Unterstützung durch Sozialbürgerhäuser, Beratungsstellen oder Krisendienste et cetera, sofern diese Hilfen geeignet sind eine rechtliche Betreuung entbehrlich zu machen. Bei der rechtlichen Betreuung ist die Wahrung von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Freiheit zentral: Betroffene werden nicht "bevormundet", sondern unterstützt und begleitet werden.