Geschrieben am 31. 2009 18:05
jap genau danke
Patafix112
Zugführer
Geschrieben am 31. 2009 22:53
wofür brauchst du die überhaupt? Geschrieben am 01. 11. 2009 10:53
Für einen BF-Tag. Otti
Geschrieben am 08. 2009 01:00
Hat jemand den Alarmruf von Serie Notruf Califonia
Der war auch immer gut
Hab ihn leider verbaselt
Geschrieben am 08. 2009 01:17
der?...... P. S. die Technik dazu^^...
und lt. der Seite der Originalton:
Squad 51 -...
Engine 51 -...
Station 51 (alt) -...
Leonski
Geschrieben am 08. 2009 12:47
weiss wer wo ich den von der BF hamburg herkriegen kann?? Geschrieben am 08. 2009 14:08
GOOGLE
Geschrieben am 08. 2009 14:41
oder von mir einfach ne PN an mich schicken mit der e-mail
Geschrieben am 09. 2009 01:28
@Darkprince
Danke genu das hatte ich gesucht
Geschrieben am 09. Feuerwehr gong durchsage youtube. 2009 06:57
gern geschehen. Um eine Nachricht schreiben zu können, musst du angemeldet sein.
- Feuerwehr gong durchsage video
Feuerwehr Gong Durchsage Video
Die Feuerwehr Regensdorf ZH stellt der Feuerwehr Flums / Flumserberg Alarmierungsruftöne für die Telefon-Alarmierung zur Verfügung. Feuerwehr Regensdorf "
Hier geht zum Download...
-Nr. GAG20
Aufteilung der Türsprechanlage in überwachte Anlagenteile über Versorgungsund Steuerkarten Fehleranzeige (Kurzschluss) je Strang an den Steckkarten Anschluss für Servicegerät bzw. Wartungsinterface an den Versorgungs- und Steuerkarten Auftragsabhängig: 4 potentialfreie Ausgänge zur Funktionsüberwachung der Versorgungsspannung in Höhe von 230 V, der Betriebsspannung in Höhe von 24 V und zur allgemeinen Fehlersignalisation TCS:BUS und P-Ader Türöffner: Ansteuerung über integriertes Türöffnerrelais FAA12000, Stromversorgung über 24-V-Netz bauseitig. Integrierter Trafo für die Versorgung von Türöffnern 8 V AC, 2 A optional Weitere integrierte Anlagenfunktionen, z. Alarmierungstöne herunterladen. B. Schaltfunktionen mit BRE2-SG, Aufsplittung von Videosträngen mit FVY1400-0400 auftragsabhängig Integrierte Steckdose: 230 V GAG20
Feuerwehr-Durchsage-Einheit im Schutzschrank
Art.