Die versicherungsrechtliche Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigungen ist nicht immer einfach. Denn je nachdem, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung von nicht berufsmäßig tätigen Personen handelt, sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen anders. Checkliste für geringfügig Beschäftigte : Steuerkanzlei Konerding & Thomas Steuerberater PartG mbB. Wegen der recht schwierigen Materie hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine – vom Arbeitnehmer auszufüllende – Checkliste für geringfügig entlohnte Beschäftigte oder kurzfristig Beschäftigte entwickelt. Diese Liste soll dem Arbeitgeber als Leitfaden dienen, die sozialversicherungsrechtlich relevanten Kriterien für die Einstufung von geringfügig Beschäftigten zu ermitteln und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zu erleichtern. Die BDA hat diese Checkliste auf ihrer Internetseite (Fachbereiche, soziale Sicherheit) eingestellt. Hinweis: Unterlassen Sie als Arbeitgeber diese Prüfung und stellt sich später heraus, dass es sich doch um eine versicherungspflichtige Beschäftigung gehandelt hat, drohen unter Umständen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, die Sie als Arbeitgeber im Wesentlichen allein tragen müssen.
Checkliste Für Geringfügig Beschäftigte 2012.Html
Meldung zum Beitrag und Zuschlag zur BV für geringfügig Beschäftigte (für Vorschreibebetriebe): 9. Lohnzettel und Beendigungsansprüche Beendigungsansprüche, wie Urlaubsersatzleistungen oder Kündigungsentschädigungen, verlängern die Pflichtversicherung. Gehen diese über den Jahreswechsel hinaus, sind zwei getrennte Lohnzettel für jedes Kalenderjahr zu erstellen. Achtung: Stellt sich nach der Übermittlung des Lohnzettels SV via ELDA heraus, dass Daten fehlerhaft sind, sind ein Storno und eine Neuübermittlung erforderlich. Berichtigungen bzw. Korrekturen des übermittelten Lohnzettels SV sind nicht möglich. Beispiel Beendigungsansprüche: Ende der Beschäftigung: 30. Checkliste für geringfügig beschäftigte 2010 qui me suit. 11. 2016 Ende Entgeltanspruch: 13. 2017 Ende der Betrieblichen Vorsorge (BV): 13. 2017 Urlaubsersatzleistung: 1. 12. 2016 bis 13. 2017 Lösung: Lohnzettel SV 01 - 12/2016 und BV 01 - 12/2016 Lohnzettel SV 01 - 01/2017 und BV 01 - 01/2017 Meldefrist: Lohnzettel 2016: 2. 2017, da der 31. 2016 auf einen Samstag fällt. 1 Lohnzettel 2017: 2.
2017. Dienstgeberabgabe Werden für einen Dienstgeber mehrere geringfügig Beschäftigte tätig, so ist pro Kalendermonat die Summe der monatlichen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) dieser Dienstnehmer und freien Dienstnehmer zu ermitteln. Übersteigt die sich ergebende Summe in einem Kalendermonat das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2016: € 623, 58), hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1, 30% eine pauschalierte Dienstgeberabgabe (DAG) in der Höhe von 16, 40% (KV 3, 85% und PV 12, 55%) zu entrichten. Grundlage für die Bemessung der DAG ist die Summe aller beitragspflichtigen Entgelte einschließlich der Sonderzahlungen der geringfügig beschäftigten Personen. Checkliste für geringfügig beschäftigte 2012 relatif. Die DAG ist zusammen mit dem Unfallversicherungsbeitrag jeweils für ein Kalenderjahr im Nachhinein zu entrichten (sofern dies nicht bereits unterjährig erfolgte). Anstelle der Beitragsgruppen N14, N24, L14 und M24 ist die Verrechnungsgruppe N72 mit dem Beitragssatz von 17, 70% (KV 3, 85%, PV 12, 55%, UV 1, 30%) zu verwenden.