Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (450 €-Jobs):
Das Arbeitsentgelt darf monatlich grds.
450 Euro nicht übersteigen. Beispiele für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (450-Euro-Jobs): Betreuungsperson / Betreuungskraft an Schulen, Reinigungskraft, Raumpflegekraft, Küchen- und Servicekraft, Küchenhilfskraft, Abwaschkraft, Hauswirtschaftskraft, Feuerwehrmann/frau (z. Wehrführer, Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr), Busfahrer, Berufskraftfahrer, Sachbearbeiter mit reduzierter Stundenzahl
TVöD (Kommunen/Bund) / TV-L (Länder), TV-V (Stadtwerke), TV-N (ÖPNV) anwendbar. Folgen:
Geringfügig Beschäftigte sind in eine Entgeltgruppe einzugruppieren. Es ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu schließen. Neben dem Anspruch auf den Lohn / das Entgelt gemäß Eingruppierung haben geringfügig Beschäftigte u. a. finanzielle Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Leistungsentgelt und die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld"). Rettungsdienst Stellengesuche: Rettungsassistent, Rettungssanitäter. Des weiteren stehen geringfügig Beschäftigten grds. Urlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung nach Tarifvertrag (TVöD, TV-L oder TV-V) zu.