Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
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erstellt am:
01. 02. 2019
zuletzt aktualisiert am:
27. 01. 2022
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Amt Für Regionale Landesentwicklung Braunschweig 7
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Amt Für Regionale Landesentwicklung Braunschweig 2018
In dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der Regionalplanüberarbeitung auf die Umwelt haben werden, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den räumlichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. In diesem Zusammenhang sind gleichermaßen voraussichtliche erhebliche negative Umweltauswirkungen von Planinhalten wie auch potenziell positive Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Dies umfasst die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Vor Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung sind die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den durch die Neuaufstellung des RROP verursachten Umweltwirkungen berührt werden kann, zu beteiligen (Scoping).
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Startseite Themen Regionalplanung RROP Neuaufstellung
Der Regionalverband Großraum Braunschweig ist verpflichtet, für sein Verbandsgebiet ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) zu erstellen. Regionale Raumordnungspläne sollen gemäß § 5 Abs. 7 NROG mindestens alle zehn Jahre in ihrer Gesamtheit auf Aktualität überprüft werden. Nach den RROP`s 1995 und 2008 erarbeitet der Regionalverband aktuell die 3. RROP-Neuaufstellung mit dem Arbeitstitel RROP 3. 0. Weitere Informationen zum NROG und den Raumordnungsprogrammen in Niedersachsen finden Sie hier
Nachdem das bisherige RROP für den Großraum Braunschweig seit 2008 besteht, ist eine zeitnahe Neuaufstellung des RROP erforderlich. Darüber hinaus fordert § 5 Abs. 3 Satz 3 NROG eine "unverzügliche Anpassungspflicht" von Regionalen Raumordnungsprogrammen an verbindliche Änderungen des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) innerhalb eines Jahres. Im Hinblick auf das 2017 abgeschlossene Änderungsverfahren zum LROP ergeben sich voraussichtlich Änderungen für das RROP in den Bereichen "Einzelhandel" und "Regionaler Biotopverbund".
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0 besteht zum Teil aus Konzepten und Berichten, die in enger Abstimmung mit den Kommunen im Verbandsgebiet und den Verbandsgliedern erarbeitet wurden und werden. Die Regionale Klimaanalyse ( REKLIBS) ist seit 2019 fertiggestellt. Im Februar 2020 fand das Konzept regionalbedeutsamer Gewerbestandorte ( KOREG) seinen Abschluss und wurde veröffentlicht. Auch das neue Freiraumsicherungs- und Entwicklungskonzept ( FREK) befindet sich in der Endabstimmung. Daneben wird weiter intensiv an allen Bestandteilen des RROP gearbeitet, so dass beschreibende und zeichnerische Darstellung, Begründung und Umweltbericht allmählich Formen annehmen. Sobald erste Entwürfe stehen, sollen diese im Rahmen früher und informeller Gespräche den Gemeinden im Verbandsgebiet vorgestellt werden. Die Auftaktveranstaltung am 23. 10. 2018 diente der Vorstellung der wesentlichen anzupassenden inhaltlichen Schwerpunkte sowie des weiteren Verfahrensablaufes, insbesondere der Vorgehensweise bei der Beteiligung der Kommunen und Fachbehörden.
Als Serviceeinrichtungen sollen die Beauftragten vor allem den ländlichen Raum mit seinen Regionen fördern und unterstützen. Zuständigkeitsbereich des Regionalbeauftragten in Braunschweig
Zuständigkeitsbereich des Regionalbeauftragten in Hildesheim
Zuständigkeitsbereich des Regionalbeauftragten in Lüneburg
Zuständigkeitsbereich des Regionalbeauftragten in Oldenburg
Hintergrund [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die SPD kündigte bereits vor ihrem Wahlsieg in der Landtagswahl 2013 an, die 2005 von der damaligen Landesregierung eingerichteten Regierungsvertretungen durch Regionalbeauftragte [2] mit erweiterten Kompetenzen ersetzen zu wollen. Diese waren für die Bereiche der ehemaligen Regierungsbezirke, die von 1978 bis Ende 2004 bestanden, zuständig und hatten ihren Dienstsitz in Braunschweig, Hildesheim (für den ehemaligen Regierungsbezirk Hannover), Lüneburg und Oldenburg (für den ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems). Über einen Staatssekretär in der Staatskanzlei bestand ein enger Kontakt zur Regierung.