D. u. H
Zu dem bedauerlichen Vorfall vom....., möchte ich mich hiermit äußern. Da das Mofa mein erstes Fahrzeug ist habe ich damit leider noch nicht so
viel Erfahrung. Ich habe es in dem bei der Kontrolle festgestellten Zustand
erworben und keinerlei Veränderungen vorgenommen. Mein Wissen über eine Mofatasche verdanke ich eigentlich nur den Beamten. Selbstverständlich habe ich mich sofort um eine entsprechende Tasche bemüht und angebracht (!!!! die muß dann auch dran sein!!!! ). Ich hatte nicht vor eine Straftat zu begehen und habe bisher noch nie
eine Anzeige erhalten. (!!! das sollte auch stimmen!!! ) Daher möchte ich mich für den Vorfall entschuldigen. M. f. G.
Unterschrift
Kannst ja mal über die Variante nachdenken. Regeln für Schriftverkehr mit
Behörden (kennst Du vermutlich) in der Kurzform. a) Fristen beachten
b) Aktenzeichen, Sachbearbeiter, Datum, Unterschrift, sollte nicht fehlen
c) Kopie machen und im Ordner abheften
d) (falls Fax vorhanden) mit "vorab per Fax" versehen und rausschicken
e) für viele Dinge reicht normaler Brief, aber je teurer oder wichtiger empfiehlt sich ein Einschreiben (Quittung aufheben)
Ralf Aprilia_93 Themenersteller Schriftliche Äußerung als beschuldigter hilft mir ma bitte!!
Schriftliche Äußerung Als Beschuldigter Movie
Aprilia_93 Themenersteller Schriftliche Äußerung als beschuldigter hilft mir ma bitte!! Beitrag #1 Also ich wurde in der stadt von der Polizei angehalten und wie immer finden die immer was diesmal war es meine sitzbank. ich wurde schon oft angehalten aber ob da ne tasche is oder net hat keinen gejuckt diesmal schon. und 2 wochen später hab ich post bekommen: Ihnen wird vorgeworfen folgende straftaten begangen zu haben Fahren ohne Fahrerlaubnis § blahblah Straßenverkehrszulassungsordnung § blahblah Bemerkungen: Ihre Sitzbank war 71 c lang, nicht einsitzig Somit wurde ihr Mofa-Roller zum 2Sitzer und fahrerlaubnispflichtig und jez meine frage an die die auch ma son zettel bekommen haben was soll ich machen?!? da gibts ja im Äußerungsbogen verschiedene Optionen und ich habe vor mich zu äußern (Schriftlich). ich habe auch nen dorf polizisten gefragt was ich so schreiben könnte er machte mir ne inoffizielle aussage das ich schreiben könnte das ich mein mofa so gekauft habe ich noch nie was mit der polizei zu tun hatte und so paar sachen....
Schriftliche Äußerung Als Beschuldigter Pictures
Im ersten Fall würde ein Anwalt ein Nothilfe attestieren und B käme straffrei davon, vielleicht würde er sogar als Held gefeiert. Im zweiten Fall wäre ein Geständnis vielleicht strafmildernd, aber besser wäre, wenn B hier aufzeigen würde, dass er mittlerweile gelernt hat, dass das ein Fehler war, er sich ärztliche/psychologische Hilfe gesucht hat und mittlerweile eine Therapie macht. Das käme vor Gericht - wenn es glaubhaft ist - wohl besser an.... das kann man aber erst sagen, wenn man die Akten kennt. Ähnliche Themen zu "Schriftliche Äusserung als beschuldigter":
Titel
Forum
Datum
hallo, Vorladung von der Polizei als Beschuldigter weiteres unten
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hilfe!!! Zuletzt bearbeitet: 9. März 2009 Schriftliche Äußerung als beschuldigter hilft mir ma bitte!! Beitrag #2 Da hat der freundliche Beamte Dir doch ne Steilvorlage gegeben. (Warum beleidigst Du ihn eigentlich dafür? ) Genauso würde ich anfangen. Und natürlich das es Dir leid tut. Hättest
Dich jetzt informiert was diese Tasche eigentlich ist und Dich sofort
darum gekümmert. Halt das übliche. Höflich sein und "kleine Brötchen backen. Gruß
Ralf Schriftliche Äußerung als beschuldigter hilft mir ma bitte!! Beitrag #3 Aprilia_93 Themenersteller Schriftliche Äußerung als beschuldigter hilft mir ma bitte!! Beitrag #4 jo sorry habs geändert Schriftliche Äußerung als beschuldigter hilft mir ma bitte!! Beitrag #5 Es soll sich so anhören, das du es eingesehen hast... Aprilia_93 Themenersteller Schriftliche Äußerung als beschuldigter hilft mir ma bitte!! Beitrag #6 so ich habe mal ne Äußerung geschrieben wäre echt nett wenn ihr was zu verbessern hättet schauts euch ma an
Ich möchte mich zum Vorfall am 24.
Schriftliche Äußerung Als Beschuldigter
Ob man dafür eine Anwältin oder einen Anwalt mandatiert und 800-1. 000 Euro ausgibt, muss man sich überlegen. Wenn ungewiss ist, ob es weitere Zeugen gibt und was sie gesehen bzw. bei der Polizei ausgesagt haben, kann man, bevor man sich äußert, eine Anwältin mit lediglich der Akteneinsicht beauftragen. Das geht Online und kostet dann um die 80 Euro. Dann bekommt man die Akten zugemailt und kann dann anhand dessen sehen, wie die Beweislage ist, wer welche Aussagen gemacht hat. Dann kann man entscheiden, ob es sinnvoll ist zu schweigen oder ein Geständnis abzulegen. Wie gesagt, wenn ohnehin eindeutig klar ist, wer geschlagen hat, dann ist ein Geständnis nicht das schlechteste. 25. 2018, 14:01
Vielen Dank für ihre Aussagen! 26. 2018, 11:43
Das Argument, dass ein Betrag im oberen dreistelligen Bereich für einen Jugendlichen evtl. viel Geld ist, kann man nachvollziehen. Wenn ich in der Lage von B wäre, würde ich dennoch mindestens Akteneinsicht nehmen (lassen) bevor ich eine Aussage (Einlassung) schreibe.
Merke: Schlägt die Befragung eines Zeugen in die Vernehmung eines Verdächtigen um und wird der Befragte mithin im Laufe der Vernehmung zum Beschuldigten, ist dieser entsprechend des § 136 I StPO zu belehren. III. Fehlerhafte oder unterbliebene Belehrung
Wenn die Belehrung fehlerhaft erfolgt oder gänzlich unterbleibt, kann dies zu Verwertungsproblemen der in der Vernehmung erlangten Erkenntnisse und Beweise führen. Ein beliebtes Problem sind dabei sog. "Spontanäußerungen":
Beispiel: A erscheint von sich aus bei der Polizei und gibt an, etwas "gestehen" zu müssen. Noch bevor der Beamte P die Gelegenheit hat, den A zu belehren, gesteht ihm dieser, einen Raub begangen zu haben. Im Verfahren wird der Beamte P als Zeuge vernommen und A aufgrund dieser Aussage verurteilt. In der Revision rügt A, seine gegenüber P gemachten Angaben hätten wegen eines Verstoßes gegen § 136 I 2 StPO nicht verwertet werden dürfen. Wenn der Polizeibeamte den Beschuldigten vor der Befragung zur Sache ordnungsgemäß belehren, dieser aber von sich aus ein spontanes Geständnis (Spontanäußerung) ablegt, liegt kein Verstoß gegen das Belehrungsgebot vor.