Bevor Sie überhaupt schriftlich das Anfrageverfahren einleiten, machen Sie sich im Merkblatt Statusfeststellungsverfahren über die Bestandteile des Antrags vertraut und informieren Sie zunächst mit dem von der Clearingstelle selbst zur Verfügung gestellten Informationen über die Statusprüfung. Die Erläuterungen erhalten Sie als amtliches Formular unter der Bezeichnung V0028 direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auch online. Merkblatt Statusfeststellungsverfahren – Überblick
Das Merkblatt Statusfeststellungsverfahren trägt die amtliche Bezeichnung "Erläuterungen zum Antrag auf Feststellungen des sozialversicherungsrechtlichen Status". Es ist in drei große Abschnitte unterteilt. Scheinselbständigkeit – Statusfeststellung – Clearingstelle - Formular V027. Allgemeine Hinweise zum Statusfeststellungsverfahren
Ausfüllhinweise zum Antrag und den Anlagen
Gesetzestexte
Haben Sie sich zuvor noch nicht direkt mit dem Statusfeststellungsverfahren, seinen Zielen und Voraussetzungen befasst, sind die allgemeinen Erläuterungen sicherlich ein guter Einstieg. So erhalten Sie im Merkblatt Statusfeststellungsverfahren zumindest einen aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung dargelegten Überblick, warum Sie ein Statusfeststellungsverfahren einleiten sollten und was Sie damit erreichen können.
- V027 Formular - sozialversicherung24.info
- Formulare – Versorgungswerk der Architektenkammer NRW
- Scheinselbständigkeit – Statusfeststellung – Clearingstelle - Formular V027
Neben dem Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle kennt das Sozialversicherungsrecht auch andere, möglicherweise sogar geeignetere Verfahren, den Status feststellen zu lassen. Wird ein Antrag eingereicht, erhält der Antragsteller ein umfangreiches Formular. Es trägt die Überschrift "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status" und hat die Kurzbezeichnung V027. Vorsicht: Dieses Formular hat es in sich. Die Bearbeitung des Formulars erfordert gründliche Kenntnis der Entscheidungskriterien, die die Clearingstelle anwendet. Dies gilt insbesondere bei den Angaben zum Inhalt der Tätigkeit. Bevor man das Formular einreicht, sollte man sich darüber im Klaren sein, welches Ziel man verfolgt. Je nachdem, ob eine Selbständigkeit bestätigt oder das Bestehen einer abhängigen Beschäftigung festgestellt werden soll, sind besondere Merkmale von Bedeutung. Formulare – Versorgungswerk der Architektenkammer NRW. Das Formular fordert unter Ziff. 4, die wiederum auf eine zusätzliche Anlage C0031 verweist, Angaben zur Kennzeichnung der Tätigkeit.
Formulare – Versorgungswerk Der Architektenkammer Nrw
In diesen Fällen besteht eine vertragliche Pflicht zur Antragstellung gegenüber dem Auftraggeber. Eine gesetzliche Pflicht, einen solchen Antrag zu stellen, gibt es nicht. Sobald ein Antrag gestellt wurde, erhält der Antragsteller ein umfangreiches Formular. Es trägt die Überschrift "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status" und hat die Kurzbezeichnung V027. Vorsicht: Dieses Formular hat es in sich. V027 Formular - sozialversicherung24.info. Die Bearbeitung des Formulars erfordert gründliche Kenntnis der Entscheidungskriterien, die die Clearingstelle anwendet. Dies gilt insbesondere bei den Angaben zum Inhalt der Tätigkeit. Bevor man das Formular einreicht, sollte man sich darüber im Klaren sein, welches Ziel man verfolgt. Je nachdem, ob eine Selbständigkeit bestätigt oder das Bestehen einer abhängigen Beschäftigung festgestellt werden soll, sind besondere Merkmale von Bedeutung. Das Formular fordert unter Ziff. 4, die wiederum auf eine zusätzliche Anlage C0031 verweist, Angaben zur Kennzeichnung der Tätigkeit.
Scheinselbständigkeit – Statusfeststellung – Clearingstelle - Formular V027
Nach § 7 a Abs. 1 SGB IV können Auftragnehmer und Auftraggeber (Beteiligte) eine Entscheidung beantragen, welchen Status ein Erwerbstätiger hat. Diese Rechtsvorschrift bildet die Grundlage dafür, eine Statusklärung zu veranlassen. Für wen die Statusklärung in Betracht kommt Das Statusfeststellungsverfahren kommt für Auftragnehmer und Auftraggeber in Betracht. Hierdurch soll eine Entscheidung herbeigeführt werden, ob der Auftragnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV steht und somit sozialversicherungspflichtig ist oder als Selbstständiger anzusehen ist. Für den Auftraggeber würden im Falle des Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses dann die Pflichten eines Arbeitgebers greifen - von der Meldepflicht bis hin zur Pflicht der Beitragsabführung und Beteiligung in Höhe der (grds. ) Hälfte an den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers. Liegt jedoch eine selbstständige Tätigkeit vor, muss sich der Auftragnehmer alleine um seinen Versicherungsschutz, den die einzelnen Sozialversicherungszweige im Falle einer abhängigen Beschäftigung abdecken würden, kümmern.
Diese prüft die Angaben im Formular zum Statusfeststellungsverfahren V027 und den eventuell erforderlichen Anlagen und legt anhand dieser Angaben den zutreffenden Sozialversicherungsstatus verbindlich fest. Dem Antragsteller wird dieses Ergebnis in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.