Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans III/31 "An der Herrenstraß" in die Offenlage zu geben. Zwischen 13. April und 14. Mai haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Pläne im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Diese müssen Ausschuss und Stadtrat in die spätere Abwägung mit einbeziehen. Gleichzeitig liegt die 36. Änderung des Flächennutzungsplans offen, die das gleiche Gebiet betrifft. Bebauungsplan und Flächennutzungsplan online beantragen Herzogenrath. Mehr als 300 Wohneinheiten sollen auf dem 14ha größen Gebiet zwischen Ritzerfeld und Merkstein errichtet werden und dringend benötigten Wohnraum für Familien schaffen. Zudem wird gegenüber der Europaschule eine neue Kindertagesstätte entstehen. Der Bebauungsplan soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, die anschließende Entwicklung und Vermarktung übernimmt dann die Stadtentwicklungsgesellschaft Herzogenrath. Die (sehr umfangreichen) Planunterlagen sind hier auch online einsehbar. Die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme besteht zu den Dienststunden im Rathaus, Zimmer 326:
montags und dienstags, 08:30–12:30 und 14:00–15:30 Uhr,
mittwochs, 08:30–12:30 Uhr,
donnerstags, 08:30–12:30 und 14:00–17:30 Uhr,
freitags, 08:30–12:00 Uhr.
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2017 bis einschließlich 23. 2017 während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Herzogenrath, Rathausplatz 1, Zimmer 326, einzusehen und ggf. Anregungen zur Planung vorzubringen oder zur Niederschrift vorzutragen.
7) maximal lediglich 3 ökologische Wertpunkte (ÖW) statt 4 ÖW in Ansatz gebracht werden können. Dieser schmale, von einem Weg durchzogene Streifen weise nicht dieselbe ökologische Wertigkeit auf wie die im Bebauungsplangebiet vorhandene, als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewi e sene Obstwiese. Die Bilanzierung soll entsprechend geändert werden. Der Anregung wird Rechnung getragen, der Umweltbericht sowie der Landschaftspflegerische Fachbeitrag werden entsprechend mit dem Nachtrag 05/2018 ergänzt. (Siehe Anlage 3 und 5)
In Absprache mit dem Fachamt der StädteRegion Aachen erfolgt eine Regelung über den Durchführungs- und Erschließungsvertrag. Bebauungsplan iii 31 an der herrenstraß der. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland bittet darum, das zur Siedlung Ritzerfeld zugehörige Kapellchen zu benennen, die prägende, zum Denkmal gehörende Umgebung zu beschreiben und darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen
Begründung (Kap. 2): die Ausführungen zum Kapellchen Ritzerfeld werden en t sprechend ergänzt.