Viele deutsche Rentner ziehen nach ihrem Arbeitsleben in den Süden und verbringen ihren Ruhestand in Südspanien, auf Mallorca oder auf Teneriffa. Dorthin überweist die Deutsche Rentenversicherung ihre Rente. Die Frage ist, ob und wie diese Rente zu versteuern ist. Das Modell Spanien wird sich ausweiten auch auf andere Staaten. Rente bisher in Spanien versteuert
Nach dem bisherigen Doppelbesteuerungsabkommen mussten deutsche Rentner, die in Spanien "Residente" sind, in Spanien ihre deutsche Rente versteuern. Steuerpflicht für Rentner in Spanien. Die "Residencia" muss jeder beantragen, der sich in Spanien mehr als 183 Tage aufhält. "Residente" sind in Spanien voll steuerpflichtig und müssen dieselbe Steuer wie spanische Bürger bezahlen. Ausgenommen sind deutsche Pensionäre- ihre Pension wird im Kassenstaat besteuert. Betriebsrenten und private Renten sind im Wohnsitzstaat zu versteuern. Deutschland erhält nun Besteuerungsrecht
Deutschland hat nun mit Spanien ein neues Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das seit Anfang 2013 angewandt wird.
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Selbstverständlich hängt eine Auswanderung als Rentner auch davon ab, wie es mit der Steuer dort gehandhabt wird. Gestrandete Rentner und Rückwanderer gibt es genug, weshalb man sich zuvor eingehend informieren sollte. Abgesehen von einem Gespräch beim Fachmann, ist ein solches Forum ja u. a. dafür da. Grüsse
# 6
Antwort vom 19. 2016 | 14:30
Ganz unjuristisch: Vielleicht sollten Sie ein Land mit günstigeren Lebenshaltungskosten als Altersruhesitz wählen, wie etwa Thailand. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen
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Beim Bezug der spanischen Sozialversicherung sind die Krankenversicherungskosten stets steuerlich als Ausgabe berücksichtigt. Desweiteren gilt im spanischen Einkommensteuerrecht, dass Nettoprinzip, sprich man muss nur die tatsächliche Einnahme versteuern, und nicht das "Brutto". WICHTIG zur Erinnerung:
Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen regelt in Art. 17 und Art. 18, 22 die Rentenbesteuerung und in welchem Land diese stattfinden darf und nach welchen Grundregeln. Versorgungsbezüge eines Beamten werden stets im Kassenstaat, sprich Heimatland besteuert, wo er seine Dienste geleistet hat, also ein deutscher Beamter in Spanien lebend, hat in Spanien keine Einkommensteuer zu zahlen. (Freistellung)
anders "private" Rentenbezüge der BfA, DRV Rheinland, Versorgungswerke und Versorgungskassen, diese sind stets im Ansässigkeitsstaat des Rentners zu besteuern und im Jahre 2020, soweit diese 14000 EUR überschreiten. Ausländische Rentner in Spanien: Einkommensteuer Spanien | Lozano Schindhelm - LOZANO Schindhelm Spanien. Zu beachten ist bei Rentner, die nach dem 31. 12. 2014 den Rentenbeginn haben, dass diese noch in Deutschland einen 5% Quellenbesteuerungsbezug haben.