Des Weiteren muss die Qualität des Arzneimittels als ausreichend anzusehen sein. Einige Monate zuvor fiel das sog. "Immucothel-Urteil" (Az. B 1 Kr 21/02 R), nach dem die Kriterien des Off-Label-Use bei dem Einzelimport nicht herangezogen werden können, da es sich beim Off-Label-Use um zugelassene (für eine andere Indikation) Arzneimittel handelt; bei Einzelimport sind es Arzneimittel ohne deutsche oder EU-weite Zulassung. Somit wurden einige Voraussetzungen geschaffen, die es den Krankenkassen möglich machen, in bestimmten Einzelfällen die Kosten für importierte Arzneimittel zu tragen. So läuft der Einzelimport - PTA IN LOVE. Meistens wird dabei der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dabei wird überprüft, ob in Deutschland tatsächlich keine therapeutischen Alternativen für das entsprechende Krankheitsbild verfügbar sind. Die Antwort kurz gefasst
Ein Einzelimport ist immer möglich, wenn es sich um ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel handelt. Eine ärztliche Verordnung ist notwendig, wenn das Bezugsland ein Drittland ist (z. USA) oder wenn das Bezugsland ein EWR/EU-Land ist und der enthaltene Wirkstoff in Deutschland der Verschreibungspflicht unterliegt.
So Läuft Der Einzelimport - Pta In Love
in Deutschland nicht verkehrsfähig. In Deutschland sind zurzeit drei verschiedene Produkte mit dem gleichen Wirkstoff im Handel: Infectokrupp ®
Inhalationslösung und die Autoinjektoren Anapen ®
und Fastjekt ®
• Somit sind hinsichtlich des Wirkstoffes identische Produkte verfügbar. Zudem bestehen Zweifel an der systemischen Wirksamkeit von Primatene Mist ®
beim anaphylaktischen Schock. Dafür ist das Arzneimittel gar nicht zugelassen. Aus diesen Überlegungen haben Krankenkassen in der Vergangenheit oft die Kostenübernahme für Primatene Mist ®
abgelehnt. Da der Hersteller zum 31. 12. 2011 den Vertrieb des Produktes in den USA wegen der enthaltenen FCKW einstellen muss, wird sich diese Problematik demnächst nicht mehr ergeben. Warum nicht auf Rezept? Apothekerinnen der Arbeitsgruppe "Arzneimittelanwendungsforschung, Zentrum für Sozialpolitik, Bremen, erläutern in der DAZ regelmäßig besondere Probleme der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln für gesetzlich Krankenversicherte. Bislang sind folgende Beiträge erschienen:
Wenn Statine privat verordnet werden
DAZ 2011; Nr. 4, S. 72
Wenn Tinnitus und Hörsturz zur Privatsache werden
DAZ 2011; Nr. 10, S. 62
Wann Medizinprodukte eine GKVLeistung sind
DAZ 2011; Nr. 13, S. 38
Nicht verschreibungspflichtig:
(k)ein Fall für die GKV?
Bei den Primärkassen sind die einzelnen Regionalverträge zu prüfen und zu beachten. Das Einholen einer Genehmigung ist zusätzlich empfehlenswert. Achtung: Die Genehmigung ist eine Einzelfallentscheidung und kann einige Zeit dauern. Meist müssen drei Angebote verschiedener Importeure vorgelegt werden. Außerdem sollte die Lieferzeit berücksichtigt werden, die je nach Herkunftsland auch 14 Tage betragen kann. Wird ein Einzelimport zulasten der Kasse abgerechnet, findet bei Rx-Präparaten die Sonder-PZN 09999117 Anwendung, bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist es die 09999206. Der Preis wird gemäß der Arzneimittelpreisverordnung berechnet. Achtung, Einzelimport nicht möglich
Arzneimittel, für die eine Dopingsperre verhängt oder deren Zulassung widerrufen oder das Ruhen der Zulassung angeordnet wurde, dürfen nicht importiert werden. Außerdem müssen die Vorgaben der Verordnung über transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) zutreffend oder erfüllt sein. Bei Betäubungsgmitteln ist eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen.