– Gesundheitsgefährdung auf verschiedenen Ebenen: In Deutschland herrscht ein strenger Arbeitsschutz und wo Ihre Gesundheit akut gefährdet ist, dürfen Sie nicht nur kündigen, sondern sollten Sie sogar – und zwar fristlos. Doch eine Gesundheitsgefährdung kann auch auf anderer, subtiler Ebene stattfinden, zum Beispiel durch eine stetig zu hohe Arbeitslast, aufgrund von Mobbing oder in einem vergifteten Betriebsklima. Auch Langeweile kann Sie in die psychische Krankheit treiben, ebenso wie das Burnout-Syndrom durch Dauerstress. Weshalb und in welcher Form Ihre Gesundheit gefährdet ist, müssen Sie daher selbst prüfen. Sollte dies aber der Fall sein, warten Sie nicht auf einen Plan B, um zur Kündigung zu greifen! Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit. – Mangelnde Zeit für den Bewerbungsprozess: Apropos Plan B – der ist ohnehin nur mit ausreichend Puffer möglich, denn sowohl ein Bewerbungsprozess als auch der Sprung in eine Selbstständigkeit oder andere berufliche Veränderung brauchen Zeit und Muse. Im Idealfall finden Sie diese nach Feierabend, an den Wochenenden oder im Urlaub und können in Ruhe Ihren Plan B schmieden, bevor Sie Ihren bisherigen Plan A kündigen.
- Gründe für unzumutbarkeit der
Gründe Für Unzumutbarkeit Der
Für den Fall der sittenwidrigen Kündigung, wird eine entsprechenden Anwendung des § 9 Kündigungsschutzgesetzes angenommen. Antrag des Arbeitnehmers – Auflösungsantrag
Der Arbeitnehmer muss einen Antrag nach § 9 Kündigungsschutzgesetz stellen. Ohne Antrag darf das Gericht nicht über eine Auflösung entscheiden. In der Regel wird dieser Antrag als so genannter unechter eventual- Antrag, also neben dem Feststellungsantrag, dass das Arbeitsverhältnis die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, gestellt. Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Weiter muss es dem Arbeitnehmer unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber fortzusetzen. Gründe für unzumutbarkeit 6. Dieser so genannte Auflösungsgrund ist in der Praxis meistens problematisch. Es reicht nicht aus, dass eine Verstimmung aufgrund des Kündigungsschutzverfahrens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorliegt. Eine solche "Verstimmung" liegt fast immer vor und ist damit nicht der Ausnahme- sondern der Normalfall und rechtfertigt keinen Auflösungsantrag.
5. Fazit
Eine Härtefallscheidung ist ohne Abwarten eines Trennungsjahres möglich. In der Regel müssen die Partner zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags aber schon räumlich getrennt sein. Wie bei jeder Scheidung muss die Ehe gescheitert sein. Eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft darf also nicht zu erwarten sein. Die Härtefallscheidung ist nur möglich, wenn der Betreffende einen wichtigen Grund hat. Der Grund muss in der Person des anderen Gatten liegen. Der Antragsteller muss den Härtegrund darlegen und beweisen. 6. Praxistipp
Ein Antrag auf Härtefallscheidung will wohlüberlegt sein. Es bestehen hohe rechtliche Hürden. In den meisten Fällen wird Paaren zugemutet, das Trennungsjahr abzuwarten. Wer sich auf Härtegründe beruft, der muss sie ggf. beweisen. Gründe für unzumutbarkeit der. Die Beweisaufnahme kann schwierig sein und lange dauern. Deshalb wird oft im Ergebnis zum Vergleich mit der einvernehmlichen Scheidung mit Trennungsjahr kaum Zeit gespart. Das gilt insbesondere dann, wenn schon ein Teil des Trennungsjahrs verstrichen ist.