Die Regelstudienzeiterhöhung dürfte besonders für BAföG-Bezieher:innen eine Erleichterung darstellen, denn der Bezug von BAföG-Leistungen ist nur innerhalb der Regelstudienzeit möglich. "Die Festlegung der Regelstudienzeit liegt in Rheinland-Pfalz grundsätzlich bei den Hochschulen", so das Wissenschaftsministerium. Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz - [ Deutscher Bildungsserver ]. Mit der Zustimmung des Ministeriums seien in "Ausnahmefällen abweichende Regelungen" jedoch zulässig. Auch die Anwesenheitspflicht in Seminaren wurde teilweise abgeschafft. Dies hatte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der JGU Mainz "nach vielen Gesprächen" mit dem Wissenschaftsministerium und "den demokratischen Landtagsfraktionen" durchsetzen können. Die Anwesenheitspflicht gilt dennoch laut § 26, Absatz 2 des neuen Hochschulgesetzes "insbesondere bei Exkursionen, Praktika, praktischen Übungen und Laborübungen". AStA lobt Flexibilität und Mitspracherecht für Studierende
Der AStA der JGU hat bereits seit 2019 Änderungsvorschläge für das Hochschulgesetz eingebracht.
Hochschulgesetz Rheinland Pfalz E
Mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat der rheinland-pfälzische Landtag in seiner September-Sitzung ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Die Opposition aus CDU und AfD lehnte das Gesetz ab. Angenommen wurde auch ein Änderungsantrag der Regierungskoalition, mit dem die Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie um ein Semester verlängert wird. Mit dem Gesetz (Drs. 17/11430) wird das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten neu erlassen. Das Gesetz sieht vor, dass die Hochschulautonomie ausgeweitet und die Selbstverantwortung der Hochschulen gestärkt wird. Weiteres wichtiges Element des Gesetzes ist die Organisation der Hochschulleitung. Hochschulgesetz rheinland-pfalz. Das Gesetz beinhaltet zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter und soll die Belange von Studierenden mit Behinderung stärken. Ferner soll die Juniorprofessur gestärkt werden. Wissenschaftsminister Konrad Wolf erklärte, das neue Regelwerk enthalte eine Vielzahl an Veränderungen, die sich zentralen Zukunftsthemen widmeten.
2009 ( Schleswig-Holstein 2009, 6, S. 57 ff. durch Verordnung vom 09. 2020 (NBl. HS MBWK Schleswig-Holstein 2020, 7, S. 60) Stipendiumsverordnung – StpVO
Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG: Art. 1 des Thüringer Gesetzes zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften) Vom 10. Thüringen 2018, 5, S. 149 ff. durch Gesetz vom 13. 2021, 8, S. 115 ff. Hochschulgesetz rheinland pfalz region. ) Thüringer Hochschulgesetz - ThürHG Thüringer Graduiertenförderungsverordnung (ThürGFVO) Vom 14. Thüringen 2011, 2, S. 56 ff. durch Verordnung vom 23. Thüringen 2020, 30, S. 594 f. ) Graduiertenförderungsverordnung
Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz können auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur oder Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen ein Hochschulstudium aufnehmen. Meisterabschluss oder vergleichbarer Fortbildungsabschluss
Verfügen Sie über einen Meisterabschluss oder einen vergleichbaren beruflichen Fortbildungsabschluss? Dann können Sie unmittelbar zu einem Studium an den rheinland-pfälzischen Hochschulen zugelassen werden. Un das ganz ohne Prüfung und unabhängig von der Note. Dies gilt sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten. Berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis
Oder haben Sie eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen? Dann haben Sie eine unmittelbare Berechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen sowie eine fachgebundene Berechtigung für das Studium an Universitäten in Rheinland-Pfalz erworben. Landeshochschulgesetz – Wikipedia. Die genannten Hochschulzugangsmöglichkeiten für Meister oder Inhaber vergleichbarer Abschlüsse sowie für Interessenten mit Berufsausbildung gelten für grundständige Studiengänge, die darauf abzielen, einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss zu erreichen.
In diesen Punkten nehme die rheinland-pfälzische Gesetzesnovelle auch die aktuellen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auf. "Außerdem bleiben wir beharrlich auf unserem Kurs, die Hochschulen weiter für beruflich Qualifizierte zu öffnen", sagte Doris Ahnen. "Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird durch die weitergehende Reform des Hochschulzugangs ohne Abitur betont. Hochschulgesetz rheinland pfalz e. " Die öffentliche Anhörung im vergangenen Jahr habe nicht nur eine große, sondern auch eine überwiegend positive Resonanz ergeben. Die Schwerpunkte in der Gesetzesnovelle und ihre Zielsetzungen seien grundsätzlich unterstützt worden. In der nach dem Beschluss des Ministerrats nun dem Landtag zugeleiteten Fassung fänden sich eine Reihe von Anregungen wieder, die im Rahmen der Anhörung eingegangen seien. Die wichtigsten Neuerungen im Hochschulgesetzes finden Sie hier
Hochschulgesetz Rheinland Pfalz Region
Beispielsweise wolle die CDU an jeder Hochschule ein Nachhaltigkeits-Management und forderte bei der Digitalisierung eine landesweite Gesamtstrategie. In Rheinland-Pfalz fehle den Hochschulen zudem eine ausreichende Grundfinanzierung. Sie erhielten immer mehr Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich. Martin Louis Schmidt (AfD) lehnte das neue Gesetz ab, da seine Fraktion keine weitere Öffnung der Hoschulen mittrage, die Abschaffung der Anwesenheitspflicht sowie eine Genderquote ablehne und eine Gegenfinanzierung der zusätzlichen Aufgaben für die Unis fehle. Thomas Roth (FDP) betonte, dass die coronabedingte Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester verhindere, dass beim Überschreiten der Bafög-Anspruch verloren gehe. Hochschulzugang. Katharina Binz (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass mit dem Gesetz die Studienbedingungen an die Lebensrealitäten von Studierenden angepasst würden, beispielsweise durch die verbesserten Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums. Die fraktionslose Abgeordnete Helga Lerch lehnte das Gesetz insbesondere deshalb ab, da es für die Hochschulen nicht kostenneutral sei und die übertragenen Daueraufgaben auch Personal benötigten.
Kritik an fehlender Transparenz und Exmatrikulationsregeln
Allerdings übt die Studierendenvertretung auch Kritik an den neuen Regelungen: Demnach bedauert der AStA, dass es immer noch möglich sei, "dass Studierende eine Prüfung als nicht bestanden gewertet bekommen, zu der sie sich nicht einmal angemeldet haben, weil sie eine Frist aus der Prüfungsordnung versäumt haben" (§ 26 Abs. 2). Der AStA sei der Auffassung, dass nur "mangelnde Leistungen oder Fehlverhalten der Studierenden und die Nichtteilnahme" zum Nichtbestehen führen dürften. Auch der Entscheidung, dass der Senat weiterhin "das einzige Organ der Hochschule, das hochschulöffentlich tagen muss" bleibe, steht der AStA kritisch gegenüber. Tagungen des Fachbereichsrats und des Hochschulrats sind weiterhin nicht hochschulöffentlich (§ 41 Abs. Durch diese fehlende Transparenz sei "eine breitere Beteiligung der Mitglieder der Hochschulen vertan" worden, so der AStA. Intransparenz ist zudem ein Faktor, der allgemein eine niedrige Wahlbeteiligung begünstigt – auch für Studierendenvertretungen an der JGU.