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Grundlagen des Arbeitsrechts
Ein Kompaktseminar für Fachkräfte aus dem Personalmanagement
Das Thema Arbeitsrecht ist umfassend und interessanter als viele glauben. Anhand der Inhalte dieses Seminars erwerben Sie das nötige Grundwissen für eine rechtssichere Personalarbeit. Rechtliche Grundlagen vom Beginn der Arbeitsaufnahme Ihrer Beschäftigten bis zum Vertragsende werden Ihnen praxisnah vermittelt. Hierzu zählen Themen wie etwa "Der Beginn des Arbeitsverhältnisses", "Rechte sowie Haupt- und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis", aber auch "Betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat", "Tarifrecht" und "Arbeitszeugnis". Die weiteren Themen finden Sie in der nebenstehenden Übersicht.
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2022 Body Teil 1 Eine tragische Verkettung von Umständen liegt einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urt. 15. 12. 2021 – 2 Sa 11/21) zugrunde. Ein Frei 4. 2022 Body Teil 1 Ein auf die Entwicklung, Konstruktion und den Bau von Militärflugzeugen spezialisiertes Unternehmen war mehrfach als Auftragnehmerin für Frei 4. 2022 Body Teil 1 Eine bei einer Rundfunkanstalt beschäftigte Sekretärin war tariflich ordentlich unkündbar. 2002 wurde eine paranoid-halluzinatorische
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Es gibt für bestimmte Personen einen bestimmten Schutz – diese fallen unter die Sonderschutzbestimmungen, das können gesundheitliche oder soziale Gründe sein. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Darin wird die gesundheitliche Entwicklung von jugendlichen Beschäftigten geschützt. Beinhaltet und geregelt sind die Arbeitszeitregelung und die Schichtzeit sowie die ununterbrochenen Ruhepausen, Arbeiten an Samstagen oder Sonntagen und die Nachtarbeit. Weiters regelt das JArbSchG die Berufsschulzeit und eine eventuelle tempoabhängige Zeit (Jugendliche dürfen nicht Akkord arbeiten). Bevor ein Jugendlicher zu arbeiten anfängt, findet eine gesetzliche geregelte Erstuntersuchung statt, einmal jährlich eine bescheinigte Nachuntersuchung. Ebenso wird der Urlaubsanspruch der Jugendlichen geregelt. Der Mutterschutz, das Erziehungsgeld, Elterngeld und die Elternzeit
Nach dem Mutterschutzgesetz, MuSchG, werden alle in einem Arbeitsverhältnis stehenden, werdenden Mütter und Wöchnerinnen geschützt. Sie müssen dazu ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt haben.
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Folgen des Arbeitsverhältnisses vermeiden (z. B. Urlaubsgesetz, ArbZG, EfzG, KSchG, TVG gilt nicht; steuerliche Nachteile, Sozialversicherungspflicht (kein AG-Anteil)
- Arbeitnehmer kann Klage erheben zur Feststellung auf Arbeitsverhältnis
- Kündigung unwirksam, wenn sich z. durchKlage herausstellt, dass Arbeitsverhältnis besteht
- Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
- Arbeitgeber haftet für beide Anteile, können mehrere 10000€ sein
- Verjährungsfrist: 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit, 30 Jahre bei vorsätzlicher Hinterziehung & bis zu 5 Jahre Freiheitsstraf
- AG kann max. bei 3 nächsten Entgeltzahlungen unterbliebenen Abzug geltend machen (Pfändungsfreibeträge! )
Die Vorschriften zum Unfall- und Gesundheitsschutz findet man unter anderen in der Arbeitsstättenverordnung, der Gewerbeordnung, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und dem Gesetz der Betriebsärzte oder anderen Fachkräften für Betriebssicherheit. In der Arbeitsstättenverordnung legt der Bundesminister für Arbeit und Soziales die Richtlinien fest. Darin sind die wichtigsten hygienischen, arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln, die allgemein anerkannt sind, enthalten. Mit der Gewerbeordnung wird ein Betrieb, und somit der Arbeitgeber, dazu angehalten, die Arbeitsplätze, Arbeitsräume, Geräte, Maschinen und Betriebsvorrichtungen sicher für den Arbeitnehmer zu gestalten. Unterstützung gibt es für den Arbeitgeber seitens der Sicherheitsbeauftragten der Reichsversicherungsordnung, RVO. Seit 1996 gibt es aufgrund einer EU-Rahmenrichtlinie ein neues Arbeitsschutzgesetz, welches besagt, dass Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten alle Arbeitsbedingungen dokumentieren müssen.