"Miteinander reden bringt Segen. " Gutes Benehmen: Grüßen, sich bedanken, die Tür aufhalten oder mal mit anpacken. Gesten im Alltag sind der Kitt, der alles zusammenhält – biete doch einmal an, die Blumen zu gießen oder den Hund auszuführen. Differenzen sollten schnellstmöglich beigelegt werden. Vertritt deine Meinung, immer sachlich und im angemessenen Ton. Kompromisse schließen ist eine Kunst: Wer sie beherrscht, lebt ruhiger. Darauf bitte verzichten
Ein paar Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch geben einige Dinge vor: Grundstücksgrenzen, Lärm-Beeinträchtigung, etc. Zudem regeln Gesetze und Verordnungen wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Tierschutzgesetz oder Umwelt-Verordnungen anderes. (Achtung: In manchen Bundesländern gibt es außerdem eigene, ergänzende Nachbarrechtsgesetze. ) Bleib entspannt, übersieh auch mal großzügig Dinge, die dich vielleicht stören, aber hinnehmbar sind. Immer gleich auf die Palme gehen, bringt nichts. Nachbar belästigt mein kind en. Geht es nicht anders: Sprich den Nachbarn direkt an, bevor du weitere Schritte einleitest (Vermieter kontaktieren, etc. ).
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Verlangen können Sie die Kündigung allerdings nicht. Vielleicht ist es am besten, wenn Sie sich zunächst an den Vermieter wenden. Wenn das erfolglos bleibt, sollten Sie überlegen, ob es sich lohnt, Geld und Nerven in einen Rechtsstreit zu investieren. Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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Rückfrage vom Fragesteller
27. 2008 | 21:00
Vielen vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen. Jetzt hätte ich noch eine Frage zur Protokollierung der Belästigungen. Mache ich das nur schriftlich, oder darf ich auch per Kamera
protokollieren. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27. 2008 | 21:18
Durch Fotografieren/Filmen würden Sie wiederum in die Persönlichkeitsrechte des Nachbarn eingreifen. Sie sollten daher besser nur schriftlich protokollieren. Nachbarn beobachten mich - das können Sie tun | FOCUS.de. Eine tabellarische Aufstellung mit Art, Datum und Dauer der Störungen reicht. Rechtsanwalt
Meine Freundin hatte auch mal so einen"Fall"-die hat das so hnlich wie oben beschrieben durchgezogen, da war die Dame so Baff, da war dann Ruh;-)
Antwort von fiammetta am 23. 2011, 17:53 Uhr
Hi,
Menschen beweisen nur unter zwei Umstnden, dass ihr Hirn noch nicht komplett vernebelt ist:
1. Wenn der RA eingeschaltet wird, eine Anzeige oder ein Gerichtsverfahren droht
2. Wenn sie ihren eigenen Geldbeutel aufmachen mssen. Ergo:
Man sammle smtliche Unterlagen, mit denen Euch die Dame erfreut, dazu Ort-Datum-Uhrzeit sowie ein mit denselben Daten versehenes Protokoll ihrer verbalen Liebenswrdigkeiten, eventl. Nachbar belästigt mein kind video. Zeugennennung. Kopien (keine Originale, denn die brauchst Du eventl. noch) an die Vermieterin mit der Aufforderung, diese Zustnde abzustellen. Fotografier das, was sie Dir vorwirft, damit Du Gegenmaterial hast. Kommt keine Reaktion, dann das ganze Programm von Erkundigungen darber, ob eine Mietkrzung mglich wre (damit packst Du die Vermieterin, denn die will Kohle sehen und dann wird ihr die Freundin ganz schnell wurscht) sowie die Androhung durch einen RA schriftlich per Einschreiben mit Rckschein an die Nachbarin, dass Du mit dem allergrten Vergngen bereit bist, gerichtlich gegen sie und ihre Verleumdungen / Beleidigungen etc. vorzugehen.