Dieser Artikel befasst sich mit der statistischen Situation in der Schweiz und beschreibt anschliessend die neuen Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes. Ausserdem wird Logib vorgestellt, das Instrument für die Lohngleichheitsanalyse, welches der Bund kostenlos bereitstellt. 04. 05. 2021
Von:
Patric Aeberhard
lic. rer. Lohngleichheitsanalyse: Die Herausforderung auf Ebene der Unternehmen. soc. /Master in China Studies, ist Leiter des Bereichs Arbeit im Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG tätig. Jeremy Kolly
Doktor in Ökonometrie und Experte Lohngleichheit beim Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, arbeitet an der Entwicklung von Analyseinstrumenten zur Lohngleichheit für Unternehmen mit. Darüber hinaus beaufsichtigt er die Durchführung von Lohngleichheitskontrollen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes
Arbeitshilfen Lohn und Gehalt
Statistische Situation in der Schweiz
Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) liefert die wichtigste Datengrundlage zur Lohnstruktur des Arbeitsmarkts in der Schweiz.
- Lohngleichheitsanalyse: Die Herausforderung auf Ebene der Unternehmen
Lohngleichheitsanalyse: Die Herausforderung Auf Ebene Der Unternehmen
Abbildung 1 veranschaulicht die wichtigsten Schritte, die bei einer Analyse mit Logib durchlaufen werden. Um optimale Transparenz zu gewährleisten, ist der Quellcode des Webtools, der die statistischen Berechnungen ermöglicht, Open Source (Chassot, 2020). Seit Ende 2020 steht Logib auch für kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten zur Verfügung. Informationen sind auf der Webseite des EBG unter > Dienstleistungen > Logib Modul 2 verfügbar. Referenzen
EBG (2020a) Konformitätserklärung Standard-Analyse-Tool (Logib). EBG (2020b) Wegleitung zum Standard-Analyse-Tool (Logib). Version 2020. 4
Chassot (2020) Logib: Salary analysis by the Swiss federal office for gender equality. R package, Version 0. 1. 0.
Neues öffentliches Beschaffungsrecht Ab 1. Februar 2022 gilt im Kanton Bern das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht. Der Grosse Rat hat am 8. Juni 2021 das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) verabschiedet. Damit gilt im Kanton Bern die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen ( IVöB 2019). Am 17. November 2021 hat der Regierungsrat die Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen ( IVöBV) erlassen und das neue Recht per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt. Informationen zum neuen Recht Wichtigste Neuerungen
Die wichtigsten Neuerungen im neuen Recht sind auf dieser Webseite der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) zusammengefasst. Webinar
Für Beschaffungsfachleute führten wir ein Online-Webinar durch, in dem wir detailliert auf die Änderungen eingingen und Fragen beantworteten. In dem Webinar besprachen wir die wichtigen Änderungen des neuen Rechts im Detail mit Fokus auf ihre praktischen und juristischen Aspekte.