Konsequenz ist dann, dass die Prüfungsanordnung rechtswidrig ist. Streitfall des Tages: Wie sich Steuerzahler wehren können. Praxis-Tipp Weil eine Betriebsprüfung voraussetzungslos möglich ist, ist es nicht leicht festzustellen, ob sich das Finanzamt bei der Prüfungsanordnung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen. Wenn Ihnen aber unmittelbar nach Auseinandersetzungen mit dem Finanzbeamten eine Prüfungsanordnung ins Haus flattert, können Sie einen Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre steuerlichen Verhältnisse seit Jahren unverändert und dem Finanzamt bekannt sind.
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Zur gleichen Zeit habe die Finanzverwaltung dann Außenprüfungen bei zwei Abgeordneten, die mit den Petitionen befasst waren sowie dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses veranlasst. Letzter habe sich auch schon dahingegehend geäußert, dass es schon rein statistisch kein Zufall mehr sein könne, dass vier Personen, die sich mit den Fällen beschäftigen, zeitgleich steuerlichen Überprüfungen unterzogen werden. Willkür und schikaneverbot finanzamt die. Das sah der Bundesfinanzhof genauso und hat die negative Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und zur erneuten Prüfung an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen. Eine Außenprüfung dürfe zwar grundsätzlich voraussetzungslos angeordnet werden, dürfe aber nur dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären. Gäbe es im Einzelfall Hinweise darauf, dass das Finanzamt sich möglicherweise habe von sachfremden Erwägungen leiten lassen, bei denen die steuerlichen Verhältnisse in den Hintergrund getreten sind, dürfe ein dazu gestellter Beweisantrag nicht einfach übergangen werden.
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Das Finanzgericht ist daher verpflichtet worden, den Sachverhalt weiter aufzuklren. (BFH, Urteil vom 28. September 2011, VIII R 8/09) RAin Barbara Berner
Der Adressat der Prüfungsanordnung, ein selbständig tätiger Rechtsanwalt hatte detailliert und nachvollziehbar dargelegt, seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt. Das Finanzamt habe die Prüfung bei ihm nur angeordnet, weil er einen Beamten der Finanzverwaltung vertrete, der behaupte, vom Vorsteher seines Amts gemobbt worden zu sein. Zwei weitere Mandanten von ihm hätten sich mit entsprechenden Vorwürfen an den Petitionsausschuss gewandt und Erfolg gehabt. Zeitgleich habe die Finanzverwaltung u. a. Willkür und schikaneverbot finanzamt heute. Außenprüfungen bei den beiden mit den Petitionen befassten Abgeordneten und dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses veranlasst. Einspruch und Klage des Rechtsanwalts hatten keinen Erfolg. Der BFH hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. Zwar darf eine Außenprüfung grundsätzlich voraussetzungslos angeordnet werden. Sie muss aber dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären. Lässt sich das Finanzamt von anderen, sachfremden Erwägungen leiten, kann dies gegen das Willkür- und Schikaneverbot verstoßen mit der Folge, dass die Anordnung rechtswidrig ist.