DIE
STIFTUNG KULTURLAND-SCHAFT
SACHSEN-ANHALT UNSER PART IM PROJEKT AGRI 4 POWER Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt betrachtet im Rahmen der Entwicklung des integrierten Agri4Power–Landnutzungskonzeptes Möglichkeiten zur Erhöhung der Biodiversität auf den mit Solarmodulreihen ausgestatteten Landwirtschaftsflächen. Dabei wird unter der Voraussetzung einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion und der integrierten Erzeugung erneuerbarer Energien durch den Ausbau von Solar- und Windenergienutzung die biodiversitätsfördernde Wirkung von Blühstreifen auf Insekten, Feldvögeln, Kleinsäugern sowie weitere Zielarten und Zielartengruppen betrachtet. Zudem werden die Erwartungen der Landwirt*innen an das integrierte Agri4POWER Landnutzungskonzept ermittelt und bewertet.
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Intakte Lebensräume zu bewahren sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine bedeutende Rolle kommt dabei der Landwirtschaft zu. Seit Jahrhunderten prägen vor allem die Bauern ökologisch wertvolle Kulturlandschaften. Sie erhalten und pflegen auf diese Weise wichtige Lebensräume. Natur- und Umweltschutz kann daher nur mit der Landwirtschaft gelingen! Auf dieser Grundlage konzipieren wir langfristig angelegte, praxisnahe sowie ökologisch und ökonomisch tragfähige Projekte und engagieren uns gemeinsam mit unseren Partnern für ihre praktische Umsetzung. Hier geht es zum Datenbankeditor der Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt
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Naturschutz in der Landwirtschaft
Nutzungsintegrierten Naturschutz zum Erhalt der Kulturlandschaft und Biodiversität
Beratung zum Thema Naturschutz
Netzwerkbildung und Naturschutzberatung für die Landwirtschaft
Neue Konzepte für die Landwirtschaft
Überführung innovativer Landnutzungskonzepte in die Praxis
Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen
Flächensparende Kompensationsmaßnahmen durch Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) und Ökokonten
Global denken.
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Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt übernimmt die Funktion als Kollektiv. Der Bauernverband hat erfolgreich die Suche nach Betrieben in der Modellregion übernommen. Der Naturschutzplan, der im Projekt von der Stiftung erarbeitet und mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt wird, soll gewährleisten, dass die AUKM überbetrieblich vernetzt werden und nach biodiversitätssteigernden Kriterien angelegt und durchgeführt werden. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail:
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1. 2020 und endet am 31. 12. 2022. Als Modellregion wurde die Magdeburger Börde ausgewählt. Im Fokus des Projekts stehen die gefährdeten Arten Rotmilan und Hamster und der Insektenschutz. Gemeinsam mit dem Bauernverband, der Kulturlandschaftsstiftung und der Verwaltung wurden drei Maßnahmen ausgewählt, die im Projekt angeboten werden sollen: Erbsenfenster, extensive Getreidestreifen und extensives Sommergetreide. Zudem wird die Durchführung von regulären AUKM-Blühstreifen in den teilnehmenden Betrieben durch die Stiftung Kulturlandschaft betreut und es erfolgt eine vertiefte Beratung zur Anlage und Pflege dieser Streifen. Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland überhaupt, das ein solches Modellprojekt begonnen hat. Bei erfolgreicher Testung des Modells soll es in der neuen EU-Förderperiode in die Praxis überführt werden. Sowohl für die staatliche Verwaltung als auch für die landwirtschaftlichen Betriebe soll der Arbeitsaufwand sinken. Ministerin Dalbert erläutert, weshalb das Projekt zukunftsweisend ist:?
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Diese Anträge werden von Zusammenschlüssen - so genannten Collectieven - gestellt. Einzelanträge sind dort nicht mehr möglich. Diese Form der gemeinsamen Beantragung der AUKM soll die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich verbessern, um dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Das Verfahren ermöglicht eine Vielfalt in der Ausgestaltung artenspezifischer Maßnahmen, die weit über die bisherige Förderrichtlinie hinausgeht. Den Landwirtinnen und Landwirten und dem Naturschutz wird innerhalb des einen gemeinsamen Antrags mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung- und -umsetzung ermöglicht. Die Maßnahmeplanung erfolgt für ein zusammenhängendes Gebiet. So können zusätzlich Biotopverbundmaßnahmen in der Fläche ungesetzt werden. Die Wirksamkeit soll bei den Maßnahmen wieder in den Vordergrund und formale förder- und kontrolltechnische Regelungen in den Hintergrund treten. Das Modellprojekt dient der Vorbereitung der Ausgestaltung der AUKM für die neue Förderperiode.
Wird 1 Hektar Mischwald für ein Bauprojekt abgeholzt, so muss als Ausgleichsbilanz 2, 1 Hektar wieder aufgeforstet werden. Hier kommt die Stiftung ins Spiel und soll landwirtschaftliche Flächen, zumeist Grünland für die Nutzung durch die Entwicklung ökologischer und ökonomischer nachhaltiger Konzepte für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bewahren. Zum Beispiel die Umsetzung von produktionsintegrierten Maßnahmen, Aufwertung von Grünland durch Beweidung, der Umbau von Hecken und Baumreihen, die Sanierung und Beweidung von Streuobstwiesen, die Erstsanierung und Beweidung von Trocken- und Magerbiotopen und die Ganzjahresbeweidung von Biotopen mit robusten Rassen oder die Anlage von größeren Blühflächen. All diese Maßnahmen fördern und erhalten eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft und dienen dem Schutz und der Entwicklung der heimischen Flora und Fauna. Hier können Landwirte ökologisch sinnvolle Projekte mitgestalten und gezielt darauf einwirken. Infos dazu unter:
gestellt. Einzelanträge sind dort nicht mehr möglich. Diese Form der gemeinsamen Beantragung der AUKM soll die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich verbessern, um dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Das Verfahren ermöglicht eine Vielfalt in der Ausgestaltung artenspezifischer Maßnahmen, die weit über die bisherige Förderrichtlinie hinausgeht. Den Landwirtinnen und Landwirten und dem Naturschutz wird innerhalb des einen gemeinsamen Antrags mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung- und -umsetzung ermöglicht. Die Maßnahmeplanung erfolgt für ein zusammenhängendes Gebiet. So können zusätzlich Biotopverbundmaßnahmen in der Fläche ungesetzt werden. Die Wirksamkeit soll bei den Maßnahmen wieder in den Vordergrund und formale förder- und kontrolltechnische Regelungen in den Hintergrund treten. Das Modellprojekt dient der Vorbereitung der Ausgestaltung der AUKM für die neue Förderperiode. Dabei sollen: die naturschutzfachliche Ausrichtung der Maßnahmen, die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kollektiv und den teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirten sowie die administrative Umsetzung der Maßnahmen modellhaft getestet werden.