Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens
Kommt es zu einem Steuerstrafverfahren, machen Steuerzahler mitunter Bekanntschaft mit gleich mehreren Ermittlungsbehörden. Neben der Steuerfahndung meldet sich meist auch die Bußgeld- und Strafsachenstelle, die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Steuerliche Durchsuchung: Ablauf und Verhaltenstipps | Steuerfahndung | Ermittlungsverfahren | Steuerstrafverfahren | Steuerverfahren | Kompetenzen. Das erweckt gerade bei Bürgern, die bislang noch nie oder nur selten Auseinandersetzungen mit Behörden auszutragen hatten, schnell den Eindruck, der Staat sei nun mit allen "verfügbaren Mitteln" hinter ihnen her. Tatsächlich steckt hinter der Vielfalt der Ermittlungsbehörden im Steuerstrafverfahren eine Chance für die Verteidigung in Steuerstrafsachen: Weil die Aufgaben und Befugnisse der beteiligten Behörden begrenzt sind. Für den betroffenen Bürger bedeutet das, er muss sich von den einzelnen Behörden nicht alles gefallen lassen. Wann werden welche Ermittlungsbehörden im Steuerstrafverfahren tätig? Ehe wir diese Frage klären, eines vorab: Ein Steuer straf verfahren ist etwas anderes als ein Besteuerungsverfahren.
- Die Steuerfahndung | Steuerfahndung | Ermittlungsverfahren | Steuerstrafverfahren | Steuerverfahren | Kompetenzen
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Die Steuerfahndung | Steuerfahndung | Ermittlungsverfahren | Steuerstrafverfahren | Steuerverfahren | Kompetenzen
24. 07. 2009 | Verfahrensdauer von RA Dirk Beyer, Kanzlei KONLUS, Bergisch Gladbach Die StA muss über relevante Ermittlungsverfahren informiert werden, um diese gegebenenfalls als "Herrin des Verfahrens" an sich zu ziehen und so für eine zügige Ermittlung zu sorgen. Ansonsten kommt bei einer langen Verfahrensdauer eine Strafmilderung in Betracht ( BGH 30. 4. 09, 1 StR 90/09, Abruf-Nr. 092006). Sachverhalt Das LG hatte einen Geschäftsmann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er Steuern i. H. Die Steuerfahndung | Steuerfahndung | Ermittlungsverfahren | Steuerstrafverfahren | Steuerverfahren | Kompetenzen. von rund 2, 4 Mio. DM hinterzogen hatte. Da sich das Verfahren fast zehn Jahre lang hingezogen hatte, wurde seine Strafe um acht Monate gemildert. Der StA war der Fall erst nach viereinhalb - möglicherweise bereits nach zweieinhalb - Jahren vorgelegt worden. Fest steht, dass die Steufa jedenfalls zweieinhalb Jahre "auf eigene Faust" ermittelte und dann den Prüfungsbericht erstellte. Entscheidungsgründe Der BGH bestätigte das Urteil des LG, welches eine Strafmilderung von acht Monaten für angemessen erachtet hatte.
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Und diese Unvorbereitetheit, selbst wenn man es irgendwie geahnt hat, ist es, die die Steuerfahndung viel Material finden lässt. Kistenweise beschlagnahmt sie alles, was irgendwie irgendwann vielleicht für das Verfahren bzw. zur Ermittlung des Vorwurfs relevant sein könnte. Alles was potentiell beweisgeeignet ist, wird mitgenommen. Denn es könnte später, nach der Durchsuchung nicht mehr auffindbar sein… Und es gibt zumindest zunächst kein Rechtsmittel, die Steuerfahndung einzubremsen: was sie sehen möchte, sieht sie sich an, was sie mitnehmen möchte, nimmt sie mit: PC-Anlagen, Laptops, Handys, Disketten, Ordner, lose Blätter, Karteikarten Visitenkartensammler, Verträge, Urkunden, Kontoauszüge, Depotauszüge, ggf. sogar Bargeld, kurzum alles, was für den Fall wichtig sei könnte. Die Aufzählung hier ist natürlich nicht abschließend. Und natürlich ist auch Bargeld kein Beweismittel im Steuerrecht odr Steuerstrafrecht (es sei denn, der Vorwurf wäre zugleich auch Geldfälschung im Sinn des § 146 StGB und es würden Blüten und Druckplatten etc. beschlagnahmt).
Sie wollen bei einem "Hausbesuch" die erforderlichen Besteuerungsgrundlagen erforschen. Selbst wenn ein Verdacht der Steuerhinterziehung noch nicht gegeben ist, nutzen die geschulten "Steuerpolizisten" die Möglichkeiten, die ihnen das Gesetz eröffnet. Insoweit "verwenden sie gerne das Merkblatt zu Mitwirkungspflichten und erhoffen sich damit eine Stellungnahme des Steuerpflichtigen. Die Gefahr liegt darin, dass sich durch eine weniger überlegte Aussage des Steuerpflichtigen der Verdacht einer Steuerstraftat ergibt und er dann zum Beschuldigten wird", erklärt Grube. Bei einer Hausdurchsuchung haben die ermittelnden Steuerfahnder häufig die Stellung eines Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft inne. Damit können sie Dokumente und Gegenstände wie Festplatten beschlagnahmen, wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt. Häufig ist bei der Durchsuchung ein IT-Spezialist dabei, der an Ort und Stelle Images von elektronischen Daten extern sichert. Nicht selten ermitteln die Fahnder parallel im Betrieb und in der Wohnung oder sogar bei unverdächtigen Dritten, etwa in der Steuerkanzlei, bei einer Bank, Verwandten oder Geschäftspartnern, wenn diese in Zusammenhang mit der Straftat gebracht werden können.