§ 117
Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern
(1) Mit Bestehen der Ersten Staatsprüfung im Fach Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern gilt dieses Fach als nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG. (2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Kenntnis der rechtlichen Grundlagen der individuellen Förderung im Bildungsauftrag aller Schularten (u. Sonderpädagogische Förderung an Schulen. a. Umsetzung der Inklusion im bayerischen Schulrecht),
2. Kenntnisse über besondere Erscheinungsformen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten (z. B. Hochbegabung, Mehrsprachigkeit, Lern-, Sprach- und Verhaltensstörungen),
3. Einblicke in die Ursachen von Problemen im Bereich Lernen, Sprache und Verhalten (entwicklungspsychologische, lernpsychologische, sozio- und interkulturelle, medizinische Aspekte),
4. Formen diagnostischer Instrumente (insbesondere bei Hochbegabung, Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten, Hyperaktivität, ADS-Syndrom, Autismus-Spektrum-Störungen, psychische Störungen, dysthyme Verstimmungen, Störungen des Sozial- und Kommunikationsverhaltens),
5.
- Förderung von schülern mit besonderem förderbedarf nrw
Förderung Von Schülern Mit Besonderem Förderbedarf Nrw
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat in Nordrhein-Westfalen zugenommen. Mit 140. 950 Kindern waren es im Schuljahr 2020/21 rund 2, 5 Prozent mehr als im Schuljahr zuvor, wie das Statistische Landesamt am Donnerstag mitteilte. Rund 78. 150 Kinder wurden an Förderschulen unterrichtet – ein Zuwachs von 1, 3 Prozent. Einrichtungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Der Trend ist seit Jahren in Deutschland zu beobachten. Der Inklusionsforscher Prof. Hans Wocken spricht von einer "Etikettierungsschwemme". Immer mehr Schülerinnen und Schüler bekommen einen besonderen Förderbedarf attestiert – eine Mogelpackung? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock
Insgesamt 62. 805 Jungen und Mädchen mit besonderem Förderbedarf – etwa mit starken Beeinträchtigungen beim Lernen oder körperlichem Handicap – lernten an allgemeinen Schulen in Nordrhein-Westfalen zusammen mit Kindern ohne Behinderung. Das entspricht einem Anstieg von 4, 0 Prozent. Damit wurden im Schuljahr 2020/21 insgesamt 44, 6 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen – und nicht an Förderschulen – unterrichtet.
Die vorliegende Förderstrategie bezieht sich auf den Primar- und Sekundarbereich und lenkt den Blick auch auf die Gestaltung der Übergänge. Förderung von schülern mit besonderem förderbedarf rlp. Die Zielgruppe umfasst Schülerinnen und Schüler, die bereits sehr gute beobachtbare Leistungen erbringen, ebenso wie Schülerinnen und Schüler, deren Potenziale es zu erkennen und durch gezielte Anregung und Förderung zu entfalten gilt. Entsprechend der Mehrdimensionalität des Leistungsbegriffes geht es neben der vorrangigen Förderung der allgemeinen intellektuellen Begabung auch um die Förderung der musischen, sportlichen und emotionalen Fähigkeiten. Anknüpfend an diese Förderstrategie wollen Bund und Länder künftig die Entwicklungsmöglichkeiten leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler verstärkt in den Blick nehmen und fördern. Ziel der im November 2016 vorgestellten gemeinsamen Initiative von Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung ist es, Schülerinnen und Schüler unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status so zu fördern, dass für alle ein bestmöglicher Lern- und Bildungserfolg gesichert ist.