Das Verbraucherschutzrecht enthält umgekehrt Regeln, deren Intention es ist, die Rechtsstellung des Verbrauchers gegenüber dem professionell agierenden Unternehmer zu stärken. Anders als das Handelsrecht im HGB ist das Verbraucherschutzrecht nicht kodifiziert, sondern findet sich verstreut innerhalb und außerhalb des BGB. Da der Verbraucherschutz gemäß den maßgebenden EU-Verträgen eine wesentliche Aufgabe der Europäischen Union darstellt, beruhen die meisten Verbraucherschutzvorschriften inzwischen auf Europäischem Recht, wie sich der amtlichen Fußnote zum BGB entnehmen lässt:
Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
1. Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Rechtsanwalt für Handelsrecht in Köln - LHP Rechtsanwälte. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 39 S. 40),
2. Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebstellen (ABl.
§ 19 Handelsrecht / Ii. Rechtliche Grundlagen | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
L 61 S. 26),
3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. L 372 S. 31),
4. Richtlinie 87/102/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (ABl. L 42 S. 48), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (ABl. L 101 S. § 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. 17),
5. Richtlinie 90/314/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158 S. 59),
6. Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95 S. 29),
7. Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (ABl.
Rechtsanwalt Für Handelsrecht In Köln - Lhp Rechtsanwälte
Tobias Lettl: Fälle zum Handelsrecht. C. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-56400-0. Wolfram Timm, Torsten Schöne: Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Band I. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60465-2. Wolfram Timm, Torsten Schöne: Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Band II. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60475-1. Kommentare
Karsten Schmidt: Münchener Kommentar zum HGB. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-52627-5. Oliver Haag, Joachim Löffler: Praxiskommentar zum Handelsrecht. Auflage, ZAP, Münster 2013, ISBN 978-3-89655-703-2. Zeitschriften
Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht ISSN 0044-2437
Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Text des Handelsgesetzbuches
Handelsgesetzbuch (HGB) mit Volltextsuche
Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
↑ Rainer Wörlen, Handels- und Gesellschaftsrecht, 2012, Rz. 4, S. 2. ↑ u. a. das AktG, GmbHG, GenG. ↑ Wolfgang Hefermehl, Handelsgesetzbuch, 2014, Einführung I. 1. ↑ Rainer Wörlen, Handels- und Gesellschaftsrecht, 2012, Tz.
Auch wenn der Zeitungskäufer selbst kein Kaufmann ist, finden nach § 345 HGB die Regelungen des HGB auf das Geschäft mit dem Kioskbesitzer auch für ihn Anwendung. Die Vorschriften zum Seehandelsrecht, das teilweise auch Berührungspunkte mit dem Völkerrecht haben kann, finden sich im letzten Buch des HGB, den §§ 476 ff. ) Hier finden sich Rechtsnormen für Reedereien, Kapitäne, Fragen zur Beförderung von Reisenden und Frachtgut, aber auch zur Bergung. Änderungen des HGB Das Handelsgesetzbuch war in der Vergangenheit zahlreichen Änderungen unterworfen. So wurde durch das Handelsrechtsreformgesetz im Jahre 1998 das Gesellschaftsrecht und Firmenrecht neu gestaltet, und 2002 durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz das Aktien- und Bilanzrecht reformiert. Ebenfalls auf den Jahresabschluss bezogen sich die Änderungen des Bilanzrechtreformgesetzes und des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes in den Jahren 2004 und 2009. Das Seehandelsrecht wurde schließlich 2013 durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts neu gestaltet.