Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis "Überarbeitung G 280" im Technischen Komitee "Gasförmige Brennstoffe" erarbeitet. Es dient als Grundlage für die Odorierung von Gasen zur Versorgung der Allgemeinheit. Odorierung – Wikipedia. Aufgrund der DVGW-Information Gas Nr. 20 und von Forschungsergebnissen hinsichtlich des Einflusses von Odoriermitteln bei der Einspeisung von konditionierten Biogasen hat das Technische Komitee "Gasförmige Brennstoffe" des DVGW beschlossen, das DVGW-Arbeitsblatt G 280 zu überarbeiten. Der Anwender wird informiert über die Odorierung, über Sicherheitsmaßnahmen und Odorierungstechnik sowie deren Kontrolle. Weiterhin enthält das DVGW-Arbeitsblatt eine Übersicht der mitgeltenden Verordnungen, Normen und Bestimmungen, die bei Transport und Handhabung von Odoriermitteln zu berücksichtigen sind. Abschnitt 9 ersetzt den DVGW-Hinweis G 280-2 und soll Gasnetzbetreiber, die im Begriff stehen, das zu verteilende Gas mit einem anderen Odoriermittel zu odorieren, eine praktische Handhabe sein.
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Dvgw Arbeitsblatt G 280 Teil 1 3 Full
Bei der analytischen Bestimmung/Kontrolle von Odoriermittelkonzentrationen im Erdgas ist es notwendig, Prüfgase zu verwenden. Abschnitt 10 stellt eine einheitliche Grundlage zum Umgang mit solchen Prüfgasen dar und ersetzt den DVGW-Hinweis G 280-3. Dieser gibt dem Anwender Auskunft über die Handhabung von Prüfgasen und die Anforderungen an Prüfgase, und er enthält einen Katalog von Prüfgasen, die zur Anwendung kommen können. Dieses Arbeitsblatt ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt G 280-1 (Juli 2012) sowie den DVGW-Hinweis G 280-2 (August 2004), DVGW-Hinweis G 280-3 (Mai 2008) und die DVGW-Information Gas Nr. Neuerscheinung: G 280 - 3r-rohre.de. 20 (Mai 2015). Ausgabe 12/18
Bei einem Gasaustritt aus Leitungen im Erdreich stellt die Odorierung jedoch keine verlässliche Sicherheitsmaßnahme dar, da der Erdboden Odoriermittel zurückhalten kann. Die Odorierung wird in Gasverteilnetzen durchgeführt, die der allgemeinen Versorgung dienen (Haushaltskunden und vergleichbare Abnehmer). In Fernleitungsnetzen dagegen wird das Gas ohne Odorierung transportiert. In der Regel ist die Odoriereinrichtung in Gas-Druckregel- und Messanlagen installiert, über die das Gas aus den Fernleitungsnetzen in die Verteilnetze gelangt. Industriebetriebe, die Erdgas ausschließlich auf dem Werksgelände verwenden, können auf die Odorierung verzichten, wenn die Sicherheit durch andere Maßnahmen erreicht wird. Die eingesetzten Odoriermittel müssen auch noch in großer Verdünnung wahrnehmbar sein und eine alarmierende Assoziation hervorrufen. Dvgw arbeitsblatt g 280 teil 1 3 portal account. Dafür muss das Odormittel also nicht nur unangenehm und unverwechselbar riechen, sondern eindeutig einen Warngeruch darstellen. Der Geruch des odorierten Gases darf dem Menschen daher nicht aus dem Alltag, z.