Wir freuen uns auf Sie. | mehr
Tarābulus - Fotografien aus dem Libanon
In ausgewählten Fotografien zeichnet die Ausstellung anhand von Portraits, Orten und Ereignissen ein Bild der Stadt Tripoli im Norden des Libanon und dem Leben ihrer Menschen. Die Ausstellung startet am 3. April. | mehr
Starkregen-Ereignisse
Starke Regenfälle, die die Gefahr von Überschwemmungen mit sich bringen, nehmen zu. Wer sich informieren möchte, wie stark sein Wohngebiet gefährdet ist und welche vorsorglichen Maßnahmen er ergreifen kann, findet hier einige Informationen. | mehr
Sirenensignale verstehen
Sirenensignale warnen auch in der heutigen Zeit die Bevölkerung und Einsatzkräfte bei besonderen Gefahrensituationen. Hier finden Sie die Erläuterung der einzelnen Signale. | mehr
Corona Pandemie
Alle Informationen zum Thema Corona gibt es auf den Seiten des Kreises Bergstraße. Aufenthaltserlaubnis | Rhein-Sieg-Kreis. Erläutert werden die Themen Impfen, Testen, Reisen, Infos für Bürger, Schüler, Vereine uvm.
Aufenthaltserlaubnis | Rhein-Sieg-Kreis
Das weitere Verfahren bis zur Feststellung, ob die Einbürgerung bewilligt werden kann, wird von dort durchgeführt. Sofern Sie im Verlaufe des Verfahrens vom Regierungspräsidium Darmstadt aufgefordert werden, weitere Unterlagen vorzulegen, können Sie diese gerne beim Standesamt zur Weiterleitung abgeben. Ist die Einbürgerung durchzuführen, wird die Einbürgerungsurkunde zur Aushändigung an das Standesamt gesandt. Goethe-Universität — Ausländerbehörde - Aufenthaltstitel. Sie erhalten dann von uns Bescheid und werden gebeten, einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zu vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Aushändigung ohne vorherige Terminabsprache, aufgrund der hierfür zusätzlich vorzubereitenden Unterlagen in der Regel nicht möglich ist.
Goethe-Universität — Ausländerbehörde - Aufenthaltstitel
Sie gelten als erwerbstätig und erhalten entweder eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 18b oder § 18d AufenthG oder es besteht prinzipiell die Möglichkeit, direkt eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Ausländerbehörde Heppenheim (Bergstraße) - Ortsdienst.de. Eine Niederlassungserlaubnis (§ 18c AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der unter folgenden Bedingungen beantragt werden kann: Sie besitzen seit vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nac h den §§ 18a, 18b oder 18d, ihr Lebensunterhalt ist gesichert und Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie sowie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Darüber hinaus müssen Sie mindestens 48 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Wenn Sie einen Ruf als Professorin oder Professor an der Goethe-Universität erhalten haben, besteht prinzipiell die Möglichkeit, direkt eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltsrecht finden Sie hier.
Ausländerbehörde Heppenheim (Bergstraße) - Ortsdienst.De
Impftermine können hier ebenfalls gebucht werden. | mehr
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen werden seit 26. 2021, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen, auf der städtischen Homepage veröffentlicht. | mehr
#HESSENGEGENHETZE: Hass und Hetze im Internet online melden
Die Stadt Heppenheim engagiert sich für ein gutes Zusammenleben und konstruktiven Umgang aller Menschen in Heppenheim. In diesem Zusammenhang weisen wir hier auf eine Möglichkeit hin, sich gegen Hass und Hetze im Netz zu wehren. | mehr
Heppenheim zeigt sich von seinen schönsten Seiten
Altstadt und Weinberge, Starkenburg und Festspiele, Gassensensationen und Weinmarkt, gemütliche Lokale und historische Gemäuer, Bruchsee und Laternenweg. Dies und vieles mehr hat die Bergsträßer Kreisstadt ihren Besuchern und Einwohnern zu bieten. | mehr
Ausländerbehörde Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet. Zuständigkeit und regionale Zuordnung
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden. Aufgaben der Ausländerbehörde
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren. Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland.