Vielmals finden sich im Internet sehr viele Ratschläge, wie ein Wechsel gelingen kann. Aber diese Ratschläge sind meist unbrauchbar, weil jeder Fall für sich gesehen ein Einzelfall ist. Jeder Bürger, der aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche KV wechseln will, hat einen eigenen Hintergrund, eigene persönliche Vorstellungen und tatsächliche Gegebenheiten. Wenn dann geschrieben steht: "So kann es gelingen", kann dies nur als allgemeine Richtung verstanden werden. Und nicht als Ratschlag der für jeden Einzelfall gilt. Aufnahme in die GKV ist eine Einzelfallentscheidung
Gesetzliche Krankenkassen treffen auf Grundlage des geltenden Rechts immer eine Einzelfallentscheidung, wenn jemand einen Antrag auf Aufnahme in die GKV stellt. Doppelte Krankenversicherung - Krankenkassenforum. Identische Fälle oder nahezu gleiche Fälle können immer zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Beratung – Meine Altersrente –
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Doppelte Krankenversicherungsbeiträge Pkv Und Gkv - Frag-Einen-Anwalt.De
Jeder Bürger der aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche KV wechseln will, hat einen eigenen Hintergrund, eigene persönliche Vorstellungen und tatsächliche Gegebenheiten. Wenn dann geschrieben steht: "So kann es gelingen", kann dies nur als allgemeine Richtung verstanden werden. Und nicht als Ratschlag der für jeden Einzelfall gilt. Aufnahme in die GKV ist eine Einzelfallentscheidung
Gesetzliche Krankenkassen treffen auf Grundlage des geltenden Rechts immer eine Einzelfallentscheidung, wenn jemand einen Antrag auf Aufnahme in die GKV stellt. In der PKV und GKV gleichzeitig versichert - was zu beachten ist. Identische Fälle oder nahezu gleiche Fälle können immer zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Daher kann bei dem einen Antragsteller die Aufnahme erfolgen und bei dem anderen nicht. Oder die eine Krankenkasse nimmt ihn auf und die andere nicht, und zwar bei ein und denselben Sachverhalt. Kein Verbot der Doppelversicherung
Oft denken Versicherter, dass wenn sie in der GKV als Mitglied aufgenommen sind, dass sie nicht dann auch noch privat krankenversichert sein können.
Frage vom 5. 11. 2010 | 20:30
Von Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Krankenversicherung- Rückerstattung?? Guten Abend,
leider habe ich vor kurzem feststellen müssen, dass ich definitiv seit 3 Jahren doppelt versichert bin. Hierzu kam es auf folgende Weise:
Mein ganzes Leben lang war ich über meinen Vater privat mitversichert, doch mit einem Studiumsbeginn sollte sich das ändern: die GKV erklärte mir, dass ich mich SOFORT bei ihnen anmelden müsse, da ich sonst nicht immatrikuliert werde. Auch das andere Übliche bekam ich zu Ohren, wie z. B. dass ich während meines Studiums dann nicht mehr wechseln dürfe etc. Doppelte Krankenversicherungsbeiträge PKV und GKV - frag-einen-anwalt.de. Ferner wurde mir mitgeteilt, dass sich die GKV selbst darum so schnell wie möglich kümmern wird, dass die PKV gekündigt wird, und zwar rückwirkend zum 1. 10., statt zum 15. 10., dem Tag der Immatrikulation. Als nun auf den Kontoauszügen zunächst noch Beiträge von beiden ab- und schließlich teilweise wieder auf-gebucht wurden, hakte ich schließlich doch mal nach.
Doppelte Krankenversicherung - Krankenkassenforum
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Daher kann bei dem einen Antragsteller die Aufnahme erfolgen und bei dem anderen nicht. Oder die eine Krankenkasse nimmt ihn auf und die andere nicht, und zwar bei ein und denselben Sachverhalt. Kein Verbot der Doppelversicherung
Oft denken Versicherter, dass, wenn sie in der GKV als Mitglied aufgenommen sind, sie nicht dann auch noch privat krankenversichert sein können. Ein sogenanntes Verbot der Doppelversicherung gibt es nicht. Wie das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 27. 2019, Aktenzeichen 425 C 1969/19, zeigt. Doppelt krankenversichert geht das? Was ist passiert
Eine private Krankenversicherung verklagte einen bei ihr vormals krankenversicherten Bürger auf Zahlung von rückständigen PKV-Prämien in Höhe von 2. 703, 33 € und Rechtsanwaltskosten von 334, 75€ und außergerichtlichen Mahnkosten von 12, 50€,
Der Beklagte war, bevor er sich bei der Klägerin mit Versicherungsvertrag wegen Krankheit versicherte, gesetzlich krankenversichert. Zum 01. 01. 2017 hatte er sich beruflich selbstständig gemacht.
Frag doch mal Deine Private was sowas kostet und
c) alles was die gesetzliche nicht zahlt oder nicht ganz zahlt, Du ja immernoch bei Deiner Beihilfe einreichen kannst. So gesehen rate ich dazu auch weiterhin in der gesetzlichen zu bleiben und ggf. zu überlegen ob Du Deine private Versicherung nicht in eine Zusatzversicherung umwandeln kannst (Spart evt. Beitrag), da Du ja eigentlich ab Beginn der Versicherungspflicht zur studentischen Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht bei Deiner Privaten hattest. -----------------
"Gruß
Kropp777"
# 3
Antwort vom 16. 2004 | 15:30
Von Status: Schüler (372 Beiträge, 42x hilfreich)
erm, kropp...
weisst du eigentlich, was du da schreibst? entweder stehe ich da gerade auf dem schlauch oder du wirfst da einiges in bunter manie durcheinander...
was sind vorversicherungszeiten in der GKV? wen interessieren die? wieso zahlt die beihilfe, wenn die GKV nicht zahlt? grundsätzlich gibt es keinen grund für eine doppelversicherung und es würden auch nie beide zahlen.
In Der Pkv Und Gkv Gleichzeitig Versichert - Was Zu Beachten Ist
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# 1
Antwort vom 6. 2010 | 14:10
Von Status: Schüler (236 Beiträge, 101x hilfreich)
Hallo,
das wird sehr, sehr schwierig werden. Im Sozialrecht gibt es bei falscher Beratung den "sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch". Danach würde man so gestellt, als ob man von vornherein richtig beraten wurde. Die Beweislage (Zeugen, schriftliche Belege) wäre hierbei entscheidend. Meines Erachtens liegt hier ein großes Mitverschulden vor, dass die fehlerhafte Beratung bzw. doppelte Beitragszahlung nicht früher entdeckt wurde. Mit sehr viel Glück hat man vielleicht eine Chance, die Beiträge der ersten Monate (oder maximal bis zum ersten normalen Kündigungstermin) zurückzubekommen. Vielleicht hilft einer dieser Links:
Gruß
RHW
""
# 2
Antwort vom 6. 2010 | 18:44
Von Status: Lehrling (1635 Beiträge, 986x hilfreich)
grundsätzlich warst du Pflichtversichert, also die Beträge waren an die GKV zu entrichten. Die PKV war zu kündigen. So wäre die GKV also nicht erstattungspflichtig!
Und dann frage ich mich noch, ob du überhaupt Leistungen als "Zugeteilter" beanspruchen kannst, denn der Buchstabe f) im zitierten Paragraphen steht dem meiner Meinung nach entgegen. Da würde ich mal beim Versorgungsamt nachfragen. Wie es mit Erstattungsansprüchen einer ausländischen Krankenkasse aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Meine Einschätzung ohne Gewähr, in der Praxis hatte ich so einen komplizierten Fall noch nie.