Der Verkehrswert des Grundes wird wahrscheinlich sehr gering ausfallen, ist ja schließlich "Überflutungsgebiet" auf dem Land. Eigentlich hätte ich gute Lust, vom Kauf zurückzutreten, habe aber mit der Renovierung schon begonnen. Habe ich die Möglichkeit, hier eine Art "Schadenersatz" zu erhalten, vom Verkäufer oder der Gemeinde? Immerhin ist für mich der Nutzwert des Grundstücks nun stark geschmälert. Wie sieht es mit den bereits entstandenen und noch entstehenden Nebenkosten aus, übernimmt das dann die Gemeinde, oder bleibe ich da selbst darauf sitzen? Variable Grundstücksfinanzierung, Vorkaufsrecht Gemeinde rangerster Stelle. Bin für jede Hilfe dankbar!
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Dies soll kurzfristig geschehen, wenn die Gemeinde genügend Fläche erstanden hat. Das lese ich als klaren Hinweis, daß Du Dich bei der Gemeinde sehr unbeliebt machst, wenn Du da ein Schnipselchen rauslösen willst. Kennst Du denn den Plan, so daß Du ein passendes Grundstück "ausschneiden" könntest? Mindestens, ja. Aber wie @Escroda schon schrieb, bist Du mit der Orientierung an dieser durchaus üblichen "Pauschale" nicht auf der sicheren Seite, da auch nach Werten umgelegt werden kann. Das Prinzip, abzugebende Erschließungs- und sonstige Gemeinflächen "im Sinn draufzurechnen" ist aber schon´mal im Ansatz richtig gedacht. Da ein "bloßes" Like schnell übersehen wird, Quote ich hier ausnahmsweise einmal full. #6
Ersteinmal vielen Dank für das Feedback! Erfahrung mit Vorkausrecht der Gemeinde bei Immobilienkauf - urbia.de. Mein Bekannter hat mit der Gemeinde schon über den potenziellen Verkauf an mich gesprochen - und somit war ich auch schon bei dem Stadtbaumeister und der verantwortlichen Sachbearbeiterin und habe den Bebauungsplan gesehen. Hier wurde generell auch über die Auswahl eines Grundstückes gesprochen, auch wenn dieses nicht fixiert wurde.
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Eine 50% ige Anrechnung auf die Vermittlungsgebühr erfolgt, wenn der Käufer seine Finanzierung über den gleichen Vermittler abschließt! Eine Interessenkollision liegt nicht vor, da der Verkaufspreis vom einen vereidigten Wertgutachter vom hiesigen Ortsgericht erstellt wird! bruno68
Der Notar hat uns eben so verunsichert, bei ihm sei das letztes Jahr sechs mal vorgekommen. Eigentlich dachte ich auch, das betrifft eher unbebaute Grundstücke...
LG
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beim Verkauf unseres Elternhauses hat es diesen Sommer weniger als drei Wochen gedauert, bis zur Entscheidung der Gemeinde. Liebe Grüße Andrea
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Danke, das beruhigt mich ein wenig..