Hier entsteht bald ein Impressum. Allgemeines
KUNDENBEZEICHNUNG bietet eine Online-Terminreservierung für Besucher. Der Besucher – nachstehend Nutzer genannt - kann über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde stellen. Kreisstadt Siegburg - Als Ukrainer in Siegburg?. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Termin-Reservierung durch den Nutzer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten. Bei Nutzung der Online-Terminvergabe werden personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Daten, durch die die Identität einer Person erkennbar wird. Dies kann u. a. über Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erfolgen. Für die im Folgenden dargestellte Datenverarbeitung verantwortlich ist:
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
KUNDENDATEN
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO),
insbesondere auf Basis der Art.
Kreisverwaltung Des Rhein-Sieg-Kreises
Verwaltung / Politik
Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat auf reine Terminvergabe umgestellt. Ab dem 1. November 2019 ist kein unangekündigter Besuch der Behörde mehr möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Besucherinnen und Besucher Termine vereinbaren. Das betrifft die Erteilung, Verlängerung und Übertragung von Aufenthaltstiteln, die Verlängerung von Fiktions-/Ersatzbescheinigungen, Visumsverlängerungen und Verpflichtungserklärungen. Aufenthaltserlaubnis - Serviceportal Stadt Hennef. Die Termine können ab sofort online oder per E-Mail gebucht werden. Hier erfolgt aber keine telefonische Beratung, sondern ausschließlich die Terminabsprache.
Kreisstadt Siegburg - Als Ukrainer In Siegburg?
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Elektronischer Aufenthaltstitel | Rhein-Sieg-Kreis
Migration und Integration
Der Rhein-Sieg-Kreis ist bunt – Menschen aus 175 verschiedenen Nationen leben derzeit bei uns. Und es kommen ständig neue dazu. Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises kümmert sich um die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von allen ausländischen Staatsangehörigen, die im Rhein-Sieg-Kreis wohnen oder hierhin zuziehen wollen. Für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von ausländischen Staatsangehörigen, die in Troisdorf wohnen, ist die Ausländerbehörde der Stadt Troisdorf zuständig. Die Ausländerbehörde ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie eine Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen benötigen. Elektronischer Aufenthaltstitel | Rhein-Sieg-Kreis. Zudem beraten wir Sie in allen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten. Weitere Stichpunkte unserer Arbeit sind der elektronische Aufenthaltstitel oder auch die Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken. Der Rhein-Sieg-Kreis ist bunt Das könnte Sie auch interessieren
Landkreis Aschaffenburg - Ausländerrecht & Integration
Beschreibung Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und dokumentiert ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Zunächst erhält die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer ein befristetes Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis). Sofern die notwendigen zeitlichen und fachlichen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann dann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Details Kontakt Links und Downloads Niederlassungserlaubnis Zeiten
Aufenthaltserlaubnis - Serviceportal Stadt Hennef
Beschreibung Das Visum ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Ein Visum wird erstmals von der Deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist verpflichtet, im Visumsverfahren vollständige und wahre Angaben zu machen; dies gilt insbesondere für den Aufenthaltsgrund im Bundesgebiet. In vielen Visaverfahren wird die zuständige Ausländerbehörde beteiligt und um Zustimmung zur Erteilung des beantragten Visums gebeten. Dafür wird der ausgefüllte Visumsantrag mit allen Unterlagen an die Ausländerbehörde übersandt. Die Ausländerbehörde prüft die Erteilungsvoraussetzungen vor Ort im Inland (zum Beispiel gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme), während die deutsche Auslandsvertretung die Voraussetzungen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation im Ausland prüft (wie Echtheit der vorgelegten Urkunden, Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache).
Siegburg. Wegen der nach wie vor bestehenden Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus sind Erledigungen bei der Stadtverwaltung im Rathaus weiterhin nur nach voriger Terminvergabe möglich. Wem es vor der Urlaubszeit um Personalausweise und Reisepässe geht, der vereinbart unter +49 2241 102-1111 beim Bürgerservice eine Zeit für den Besuch. Für den Zweck "Pass" ist zudem die Internetseite eingerichtet, auf der reserviert werden kann. Ansonsten stehen unter zahlreiche Dienstleistungen der Verwaltung online zur Verfügung.