Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern. (8) Die mündliche Prüfung nach Absatz 4 ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. § 6 Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Im schriftlichen Prüfungsteil sind die beiden Teilleistungen nach § 3 Absatz 3 jeweils einzeln zu bewerten. Aus den beiden Teilleistungen wird als zusammengefasste Bewertung der schriftlichen Prüfung das arithmetische Mittel berechnet. (3) Im mündlichen Prüfungsteil sind als Prüfungsleistungen jeweils einzeln zu bewerten:
1. die Präsentation sowie
2. das Fachgespräch
Aus den einzelnen Bewertungen des Fachgesprächs und der Präsentation wird als zusammengefasste Bewertung der mündlichen Prüfung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
1. Mündliche prüfung fachwirt im gesundheits und sozialwesen wird. die Bewertung des Fachgesprächs mit zwei Dritteln und
Bewertung der Präsentation mit einem Drittel.
- Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Online-Seminar
- Hinweise zur mündlichen Prüfung Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/r) - IHK Südlicher Oberrhein
Fachwirt Im Gesundheits- Und Sozialwesen Online-Seminar
Inhalte der Verordnung / Prüfungsordnung für die mündliche Prüfung
§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. (5) Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal" und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich gemäß Absatz 2 beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation zehn Minuten betragen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. (6) Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Online-Seminar. (7) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können.
Hinweise Zur Mündlichen Prüfung Fachwirt/In Im Gesundheits- Und Sozialwesen (Geprüfte/R) - Ihk Südlicher Oberrhein
Organisatorischer Ablauf
Die Prüfungsteilnehmer:innen müssen zum 1. Tag der schriftlichen Prüfung ihr Präsentationsthema mit einer Kurzbeschreibung einreichen. Eine Terminüberschreitung kann zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen. Das Thema muss so ausgewählt sein, dass es während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden kann, dabei sind die Vorgaben gem. § 3 Abs. 5 der Verordnung bezüglich der inhaltlichen Gestaltung des Themas zu beachten. In der Kurzbeschreibung/Gliederung (ca. Hinweise zur mündlichen Prüfung Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/r) - IHK Südlicher Oberrhein. 1 Seite DIN A 4), soll das Thema möglichst aussagekräftig dargestellt werden, damit sich der Prüfungsausschuss auf das Fachgespräch vorbereiten kann. Die Vorbereitung der Präsentation erfolgt in Form einer Hausarbeit. Hinweise zur Durchführung der Präsentation und Bewertung des Fachgesprächs
I. Präsentation
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die IHK Südlicher Oberrhein den Prüfungsteilnehmer:innen folgende Medien zur Verfügung:
Flipchart und/oder Tafel
Pinnwände (max.
§ 9 Wiederholung der Prüfung
(1) Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden. (2) Wer auf Antrag an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, dazu anmeldet, ist von der schriftlichen Prüfung zu befreien, wenn die dort in einer vorangegangenen Prüfung erbrachte Leistung mindestens ausreichend ist. Mündliche prüfung fachwirt im gesundheits und sozialwesen bagss. Der Antrag kann sich auch darauf richten, die bestandene Prüfungsleistung einmal zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.