Ihr Arbeitgeber darf keine Hinweise auslassen, die üblicherweise in Zeugnissen erwartet werden. Ebenso darf er keine Satzstellungen oder Formulierungen verwenden, die zu Fehldeutungen führen könnten. Ein "! " hinter dem Satz: "Seine Leistungen und sein Verhalten waren ausreichend!, darf er nur verwenden, wenn er aus gegebenem Anlass ausdrücklich eine Warnung aussprechen will. Arbeitgeber sprechen eine Zeugnissprache
Als Folge der Vorgabe der Rechtsprechung hat sich in der Praxis ein Verfahren durchgesetzt, ungünstige Tatsachen oder negative Beurteilungen nicht unmittelbar zu bezeichnen, sondern durch vorsichtige Formulierungen oder Weglassen anzudeuten. Da sich nach Ansicht der Arbeitsgerichte die Arbeitgeber darauf eingerichtet haben, seien solche Praktiken erlaubt. Die Gerichte gehen davon aus, dass die neuen Arbeitgeber "zwischen den Zeilen lesen" und durch Auskunft des alten Arbeitgebers auch Näheres in Erfahrung bringen können.
Qualifiziertes arbeitszeugnis zm 01. Es hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, in der bestimmte Formulierungen eine bestimmte Bedeutung haben.