Es ist quasi seine letzte Option, um an sein Geld zu kommen. Möchte der Gläubiger eine Geldforderung durchsetzen, stehen ihm hierfür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die wir im Folgenden erläutern. Mit der Zwangsvollstreckung ist die sogenannte Einzelzwangsvollstreckung durch einen Gläubiger gemeint. Hiervon zu unterscheiden ist die Gesamtzwangsvollstreckung aller Gläubiger. Letzteres ist nichts anderes als das Insolvenzverfahren, bei dem der Insolvenzverwalter das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet, um aus dem Erlös zuerst die Verfahrenskosten zu tilgen und anschließend die Forderungen der Gläubiger gleichmäßig zu begleichen. Duldung der zwangsvollstreckung hypothek fall. Arten der Zwangsvollstreckung
Der Inhaber einer Hypothek oder Grundschuld hat einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung. Der Inhaber einer Geldforderung kann diese mithilfe verschiedener Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eintreiben:
Bei der Mobiliarvollstreckung bzw. der Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z.
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Duldung Der Zwangsvollstreckung Bgb
(1) Als Vollstreckungsschuldner kann in Anspruch genommen werden, a) wer eine Leistung als Selbstschuldner schuldet; b) wer für die Leistung, die ein anderer schuldet, persönlich haftet. (2) Wer zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet ist, wird dem Vollstreckungsschuldner gleichgestellt, soweit die Duldungspflicht reicht.
Anschließend ist im Verfahren nach § 890 ZPO die Zuwiderhandlung gegen die Duldungs- oder Unterlassungsverpflichtung durch den Schuldner festzustellen. Im nächsten Schritt ist das Ordnungsmittel durch das zuständige Gericht festzusetzen. Letztlich ist das festgesetzte Ordnungsmittel zu vollstrecken. Rz. Duldung der zwangsvollstreckung hypothek. 4 Als problematisch erweisen sich dabei die Fälle, in denen es nach der Androhung des Ordnungsmittels zu einer Zuwiderhandlung des Schuldners kommt, sich der Vollstreckungstitel – aus welchen Gründen auch immer – aber im weiteren zeitlichen Verlauf, d. h. vor der Festsetzung des Ordnungsmittels oder nach der Festsetzung, rückwirkend oder für die Zukunft erledigt. Besondere Vorsicht des Gläubigers ist auch dann geboten, wenn sich die Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung in einem Prozessvergleich befindet. 5 Die nachfolgenden Ausführungen sollen den gewöhnlichen Gang der Vollstreckung aus Titeln zur Durchsetzung einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung einer Handlung in ihren rechtlichen Grundlagen beschreiben, die dabei auftretenden Probleme benennen und praxisgerechte Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.