In den zurückliegenden Jahren sorgte die stetige Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors regelmäßig für steigende Beiträge bei privaten und gewerblichen Gebäudeversicherungen.
Gleitende Neuwertversicherung In Der Gebäudeversicherung
Im Rahmen unserer versicherungsrechtlichen Ausrichtung beraten wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht auch zu Fragen der Wohngebäudeversicherung! Die meisten Hauseigentümer haben für ihre Immobilien eine Wohngebäudeversicherung zum sog. "gleitenden Neuwert" nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)" abgeschlossen. Nach diesen Policen zahlt der Versicherer im Falle der Zerstörung des Gebäudes zusätzlich den Teil des Wertes, welcher den Zeitwert übersteigt. Die Klauseln lauten oft: "... Gleitende Neuwertversicherung in der Gebäudeversicherung. soweit und sobald der Versicherungsnehmer innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. " Ein Versicherer entschädigte den Eigentümer nach einen Gebäudebrand jedoch nur in Höhe des Zeitwertes und weigerte sich, die Differenz zum Neuwert zu bezahlen, weil der Versicherungsnehmer nachweisen müsse, dass die Wiederherstellungskosten den Zeitwert überstiegen.
Gleitende Neuwertversicherung
Wird die Versicherungssumme nach den Vorgaben von A § 11 Nr. 1 VGB 2008/2010 ermittelt, liegt darin ein Unterversicherungsverzicht des Versicherers (A § 11 Nr. 2 VGB 2008/2010). Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Gleitender Neuwert - Kurze Erklärung Rund Um Das Thema
Basis für die gleitende Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Umgangssprachlich wird dieser Wert auch als "Wert 1914" oder "1914er Wert" bezeichnet. Der 1914er Wert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe, seiner Ausstattung und seines Ausbaus nach den Preisen des Jahres 1914. Dazu gehören auch Architektengebühren und sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Vorteil für den Kunden – wird der Wert 1914 korrekt ermittelt, haftet der Versicherer im Schadensfall dafür in unbegrenzter Höhe für den Wert des Gebäudes. Der §13 Nr. 8 VGB 2008 (Beschränkte Haftung bis zur Höhe der Versicherungssumme) darf hier nicht angewendet werden. Beispiel: Versicherungssumme Wert 1914: 20. 000 M Hochrechnung der Versicherungssumme mit Baupreisindex: rund 238. 000 EUR Tatsächlicher Neubauwert (wegen z. B. Gleitender Neuwert - Kurze Erklärung rund um das Thema. höherer Baupreise): rund 280. 000 EUR Vom Versicherer zu zahlender Betrag: 280. 000 EUR Kostet der Wiederaufbau des Gebäudes (Totalschaden und gleiche Größe und Ausstattung vorausgesetzt) also 280.
Ist eine Versicherung zum gleitenden Neuwert abgeschlossen, verzichtet der Versicherer auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung. Grundlage einer Versicherung zum gleitenden Neuwert ist der Versicherungswert 1914 in Goldmark ( MK). Der Versicherungswert 1914 wird noch heute bei Abschluss einer privaten Wohngebäudeversicherung aber auch bei einer gewerblichen Gebäudeversicherung zugrunde gelegt. Der Versicherungswert 1914 stellt den Neubauwert eines Gebäudes nach den Preisen aus dem Jahr 1914 dar. Warum 1914? Als Basis wird das Jahr 1914 genommen, weil dieses sich – aus der Langzeitperspektive betrachtet – um ein wirtschaftlich stabiles Jahr handelte. In den Jahren darauf folgten Kriege und Inflation ( Ende der Weimarer Republik). Wohngebäudeversicherung gleitender neuwert. Das Jahr 1914 bildet also die Grundlage zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme. Ausgehend vom Jahr 1914 erfolgt dann jährlich eine Anpassung an die tatsächlichen und aktuellen Baukosten – mittels Index. Die Versicherungssumme 1914 und der jährlich neu festgelegte gleitende Neuwertfaktor bilden zusammen die Grundlage für die Beitragsberechnung in der Gebäudeversicherung.