Betriebs-Berater vom 31. 01. 2022, S. 218 / Steuerrecht
Dipl. -Kfm. (univ. ) Marcus von Goldacker, MBA (International Taxation), StB, Dipl. -Wirtschaftsjurist (FH) Danilo Fredrich, StB, und Christine Schuster, Nutzung vororganschaftlicher EBITDA-Vorträge der Organgesellschaft während der Organschaft I. Einleitung Die Zinsschranke nach § 4h EStG wurde mit dem Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008 eingeführt. Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG gilt, dass Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe der Zinserträge unbeschränkt abziehbar sind. Die drüber hinausgehenden Zinsaufwendungen sind bis zur Höhe des verrechenbaren (steuerlichen) EBITDA abziehbar. Dabei definiert sich nach § 4h Abs. 2 EStG das verrechenbare EBITDA als 30% des um die ZinsaufwendungenBB...
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Metainformationen
Beitrag:
Nutzung vororganschaftlicher EBITDA-Vorträge der Organgesellschaft während der Organschaft
Quelle:
Betriebs-Berater Online-Archiv
Ressort:
Steuerrecht
Datum:
31.
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